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Sperr- und Sonderzonen für Drohnen im Luftraum G (Deutschland)

Der Luftraum G (Golf) gilt als unkontrollierter Luftraum bis 762 m (2500 ft) über Grund und ist für Drohnenflüge in Sichtweite (VLOS) grundsätzlich nutzbar. Dennoch gibt es zahlreiche Sperr- und Sonderzonen, die auch hier verbindlich einzuhalten sind. Diese Übersicht erklärt alle relevanten Zonen für Drohnenpilotinnen und -piloten in Deutschland, inklusive Klarstellung zu den GEO-Zonen der Hersteller.

Aus der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie und wo Sie legal fliegen dürfen und wann Sie gegen das Gesetz verstoßen können.

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Wo Drohnenflüge erlaubt, eingeschränkt oder verboten sind – von CTR bis Naturschutzgebiet.
2. Wann Sie eine ATC-Freigabe brauchen und welche Abstände (100 m / 1,5 km) gelten.
3. Was das 120-m-Limit bedeutet und wie Sie NOTAM/AIP sowie Geo-Zonen korrekt prüfen.
4. Warum Hersteller-GEO-Sperren technisch wirken, rechtlich aber nicht maßgeblich sind – und wie Sie sich trotzdem rechtssicher vorbereiten.

Besondere Lufträume (kurz erklärt)

Kontrollzonen (CTR): Luftraum um Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Verkehr. Flüge nur mit vorheriger ATC-Freigabe (z. B. CTR Frankfurt, Hamburg, Stuttgart).

ED-R (Restricted Areas): Flugbeschränkungsgebiete mit besonderem Schutzbedarf, häufig militärisch/regierungsnah. In der Regel verboten, Ausnahmen nur per Genehmigung (z. B. ED-R 150 Ramstein, ED-R 401 Berlin).

TMZ / RMZ: In TMZ besteht Transponderpflicht für bemannten Verkehr – UAS ohne Transponder dürfen nicht einfliegen. In RMZ ist ständige Funkverbindung erforderlich – ohne Funk bleibt der Luftraum tabu.

EDD (Danger Areas): Gebiete mit zeitweiligen Gefahren (Schießübungen, Airshows). Flug nur, wenn das Gebiet laut NOTAM/AIP inaktiv ist.

Schutzbereiche am Boden

  • Naturschutzgebiete / Nationalparks: Starten und Fliegen grundsätzlich verboten; Ausnahmen nur mit Behörden-Genehmigung.
  • Wohngebiete & Menschenansammlungen: Überflug über unbeteiligte Personen verboten; in Wohngebieten oft Zustimmung nötig bzw. lokale Verbote.
  • Flugplätze ohne CTR: Mindestens 1,5 km Abstand halten, sofern keine ausdrückliche Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt.
  • Kritische Infrastruktur (z. B. Umspannwerke, JVAs, Kraftwerke, Bahnanlagen): Mindestens 100 m horizontaler Abstand zur äußeren Begrenzung.
  • Polizei-, Militär- und Regierungsobjekte: Flugverbot über dem Gelände sowie mindestens 100 m Abstand; oft zusätzlich durch ED-R geschützt.
  • Flughindernisse (Masten, Windräder): Kein generelles Verbot, aber großzügige Sicherheitsabstände (z. B. seitlich bis 50 m, 15 m darüber) dringend empfohlen.

120-m-Limit, Geo-Zonen & Praxischeck

Höhenbegrenzung: Im offenen Betrieb sind 120 m über Grund (AGL) erlaubt. Darüber hinaus nur mit Ausnahme oder im Rahmen STS/Specific nach Genehmigung.

Hersteller-GEO-Zonen (z. B. DJI): Softwarebasierte Sperren können Flüge technisch blockieren, sind aber rechtlich nicht verbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die staatlichen Luftraumdaten. Viele GEO-Zonen lassen sich per Hersteller-Freischaltung temporär öffnen – das ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Praxis-Check vor dem Start

• Offizielle Quellen prüfen: NOTAM/AIP, DFS/Droniq, Landesportale.
• Kategorie & Abstände klären: CTR/ED-R/TMZ/RMZ, 100 m/1,5 km, 120 m AGL.
• Besonderheiten am Boden: NSG/Nationalpark, kritische Infrastruktur, Privatgrund (Zustimmungen).
• Technik & App: Remote-ID aktiv, Firmware aktuell, ggf. GEO-Freischaltung rechtzeitig beantragen.

Hinweis: Rechtliche Verantwortung liegt stets beim Piloten. Planen Sie Flüge mit ausreichend Vorlauf und dokumentieren Sie Ihre Freigaben.

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