Sie beginnen Ihr Drohnenabenteuer?
Sie möchten einen Drohnenführerschein und sind sich noch nicht sicher, welchen Drohnenführerschein Sie benötigen. Begriffe wie A1 A3 Drone, A2, Drohnenführerscheine, EU Kompetenznachweis A1 A3, Fernpiloten Lizenz, EU Pilotenlizenz, Drohnen Versicherung, Luftfahrt Bundesamt, Luftverkehrs Ordnung, Drohnenverordnung, Fernpiloten Zeugnis, Klassifizierung, Betreiber ID; Recht & Regeln usw. sind ihnen fremd?
Ersparen Sie sich die Suche nach Erklärungen über die verschiedensten Seiten im Internet zum Thema Drohnenführerschein & Co und nehmen Sie an unseren Schulungen & Grundkursen teil. Diese führen Sie an einen sicheren Start in der Handhabung von Drohnen heran, erklären Ihnen EU Gesetze und Recht und nehmen ihnen ganz sicher nicht den Spaß als Drohnenpilot und bei Ihren ersten Luftaufnahmen.
Weitere Informationen zu Schulungen und Fragen von unseren Kunden erfahren sie im Verlauf.
Buchen Sie Online Ihr Training über unsere Webseite und kommen Sie in unsere Online oder Vor-Ort-Schulungen in ganz Deutschland. Die Schulungen sind sowohl theoretisch als auch praktisch. Mit anderen Worten: Sie können Ihren Drohnenführerschein nach Ihren Bedürfnissen buchen und sich den Profis von Pro Fly Center anvertrauen.
Unsere Trainer sind mit der Praxis und den Erfahrungswerten der Drohnennutzung bestens vertraut und helfen Ihnen bei Fragen zur neuen EU Drohnenverordnung Gerne helfen wir auch bei der Suche nach der richtigen Drohne und bei der Auswahl für den richtigen Drohnenführerschein.
Während der Schulung lernen Sie das wichtigste über den grundlegenden Aufbau von Drohnen, über deren Leistung, Fähigkeiten, die Gefahren, die von Drohnen ausgehen, das Gesetz und vor allem profitieren Sie von der Erfahrung unserer Ausbilder.
Falls Ihnen die Zeit oder die Mittel fehlen eine unserer Schulungen in ganz Deutschland zu besuchen so bereiten wir Sie und ihr Team gerne auch über Online Schulungen auf die Anwendung vor und geben auch gerne Starthilfe für Ihren EU Kompetenznachweis A1/ A3.
Schulung und Prüfung EU-Kompetenznachweis A1/A3 werden über die Website Luftfahrt Bundesamt durchgeführt. Über diesen Link gelangen Sie zu Anmeldung: https://lba-openuav.de/einstieg/
hier erhalten Sie nach Anmeldung Einblick in die Lernunterlagen zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 und können nach dem Bestehen einer Probeprüfung an der richtigen Prüfung mit 40 Multiple Choice-Fragen zu A1 und A3 teilnehmen.
Den EU-Kompetenznachweis A1 A3 erhalten Sie als PDF, als gültige Pilotenlizenz von Ihrem Luftfahrt Bundesamt. Sobald sie das PDF vom EU kompetenznachweis A1 A3 vom Luftfahrt Bundesamt erhalten habe dürfen Sie in der Kategorie A1 A3 mit Ihrer Drohne fliegen.
Achtung: Der alte Drohnenführerschein kann bis Ende 2022 in Verbindung mit dem Eu kompetenznachweis a1 a3 und der praktischen Eigenerklärung Luftfahrt Bundesamt eingesetzt werden.
Achtung: Der alte Drohnenführerschein wird bis Ende 2022 durch den EU Kompetenznachweis a1 a3 ersetzt. Mit Ablauf der Frist ist es nicht mehr möglich den alten Drohnenführerschein in den EU Kompetenznachweis A1 A3 umschreiben zu lassen. Der alte Drohnenführerschein ist danach ungültig.
Weitere Informationen zum Eu Kompetenznachweis A1 A3 im Verlauf oder über das Menü Schulungen auf unserer Webseite.
Weitere Informationen zu Drohnen finden Sie über das Menü Drohnen auf unserer Webseite.
Machen Sie Ihre ersten Flüge in der für sie am wenigsten restriktiven "offenen" Kategorie des Drohnenflugs. Diese ist hauptsächlich für Einsteiger und Amateure gedacht ist. Sie ist in Unterkategorien unterteilt, die von der Art des Fluges, dem Einsatzort, Startmasse also Abfluggewicht, Beschaffenheit und Technik der eigenen Drohne abhängen.
Kurz gesagt, erlaubt sind Flüge mit geringem Risiko. Diese sollten auf freiem Areal und weit weg von Menschen und Gebäuden stattfinden. Sie benötigen keine vorherige Genehmigung für den Flug, es sei denn sie steuern ihre Drohne, trotz freiem Areal in einer Speziellen Flugzone wie Flughafen, Militär oder Behörde. Außerdem ist zu beachten, dass alle Flüge nur in Sichtweite des Steuerers oder Luftraumbeobachters und in einer Entfernung von höchstens 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche durchgeführt werden dürfen. Dies gilt für eine Startmasse bis 25 kg.
Die "offene" Kategorie ist in drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die auf den Betriebsbeschränkungen und -Anforderungen basieren, denen Drohnenpiloten und Drohnen unterliegen:
A1 - Es ist erlaubt, über Personen in der Öffentlichkeit zu fliegen (mit einigen Einschränkungen), aber es ist nicht erlaubt, über Menschenansammlungen zu fliegen ("Menschenansammlungen": Ansammlungen, bei denen die Dichte der Menschen verhindert, dass sie sich frei bewegen und evtl. die Flucht ergreifen können); Empfehlung: Kompetenznachweis
A2 - Es ist nicht erlaubt, Personen und Menschenansammlungen zu überfliegen. Der horizontale Mindestabstand zu Personen beträgt 30 m oder 5 m, wenn die Drohne über eine Geschwindigkeitsbegrenzungsfunktion verfügt. Erforderlich: Fernpilotenzeugnis / A1 A3 Drohnen oder A2 Drohnen
A3 - Überfliegen Sie keine Personen oder Menschenansammlungen. SBSP-Einsätze dürfen in einem sicheren horizontalen Abstand von mindestens 150 Metern von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten stattfinden. Erforderlich: EU Kompetenznachweis a1 a3
Vergessen Sie nicht, Ihre Drohnenpiloten auf der deutschen LBA-Website zu registrieren. Dies muss jeder machen der mit seinen Drohnen fliegen möchte. Außerdem gilt zu beachten:
Drohnen mit einem Leergewicht von 250g oder mehr oder Drohnen die bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von mehr als 80 Joule auf einen Menschen übertragen können, müssen registriert werden; z.b: Mavic Air 2; Mavic Air 2 s; Mavic 3; Mavic 3 Cine
Drohnen die mit einem Sensor ausgestattet sind, der in der Lage ist, personenbezogene Daten zu sammeln (z. B. Kamera Aufnahmen) müssen registriert werden;
dies gilt nicht für unbemannte Luftfahrzeuge, die gemäß der Richtlinie 2009/48/EG Spielzeug sind.
Denken Sie daran, dass Sie nach der Registrierung Ihre Betreibernummer (e-ID) auf jeder Drohne anbringen müssen. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr notwendig. Es genügt ein einfacher Aufkleber der die Betreiber ID deutlich zeigt.
Ausnahme: Drohnenfliegen in geschlossenen Räumen - Keine Teilnahme am Luft Verkehr
Jeder, der eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen möchte, muss eine Online-Schulung absolvieren und die Online-Prüfung für die Kategorie A1-A3 bestehen, bevor er die Drohne unter freiem Himmel steuern darf. Damit bestätigt er, dass er die erforderlichen Kenntnisse erworben hat. Mit Abschluss des Online Lehrganges und der Online-Tests, bestehend aus 40 Multiple-Choice-Fragen, erhält er den EU Kompetenznachweis A1 A3. Dieser ist fünf Jahre lang gültig und muss vor Ablauf in einem Auffrischungskurs erneuert werden.
Was aber wenn der Abstand zu Personen und Gebäuden nur sehr gering ist? Um in einem geringeren Abstand zu unbeteiligten Personen und Gebäuden Drohne fliegen zu können wird das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt. Das Fernpilotenzeugnis ist nur möglich wenn der EU Kompetenznachweis A1 A3 bereits bestanden wurde. Ebenso ist ein Nachweis über Flugerfahrung die in einer Eigenerklärung bestätigt werden muss, notwendig.
In der Prüfung mit 30 Multiple Choice-Fragen werden 4 Antworten zur Auswahl gestellt von denen immer nur eine Antwort richtig ist. Teilweise wird die Frage in eine negative Richtung gestellt - In diesem Fall muss die falsche Antwort gegeben werden um die richtigen Punkte zu erhalten. In einem Zeitraum von 45 Minuten, bei anderen EU-Ländern auch nur 30 Minuten, müssen 75 % der Fragen richtig beantwortet werden um die Prüfung zu bestehen.
Meteorologie - Vorbereitung auf mögliche Wetterumstände und Gefahren während des Fluges, Verständnis für Flüge bei verschiedenen Temperaturen und Wetterkonditionen, Einsatz von Apps zur Wetteranalyse
UAS Flugleistung - Verstehen von Technik und Aerodynamik des UAS; Start und Landevorbereitung, Flugmodi, Payload
Minderung von Bodenrisiken - Gesetze, Recht, Genehmigungen, Bestimmungen im Luftraum, Abfluggewicht, Abstand beim Start der Drohne, Abstand zu unbeteiligten Personen, Einsatz Szenarien.
Neben dem Theoretischen Wissen für den Drohnenführerschein wird als Voraussetzung für die Prüfungszulassung zum Fernpilotenzeugnis A2 auch der Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für Drohnen der Unterkategorie A3 gefordert.
Dies meint tatsächlich ein praktisches Training durch den Fernpiloten selbst. Eine vom Luftfahrt Bundesamt benannte Prüfstelle ist dazu nicht erforderlich.
Nicht alle Drohnen erfüllen die geforderten Bedingungen des LBA wie z.B. Flug ohne GPS und bei der Ausführung der Flugübungen besteht oft Unsicherheit. Das Pro Fly Center bietet eine darauf abgestimmte, praktische Schulung (die Dauer ist abhängig von Teilnehmerzahl und Erfahrung der einzelnen Teilnehmer) mit anschließender Prüfung für Einsteiger und Fortgeschrittene an. Die Schulung wird gemäß den europäischen Richtlinien AMC2 UAS.OPEN.030 von einem erfahrenen Ausbilder mit DJI Drohnen durchgeführt.
Sie üben & fliegen alle geforderten Szenarien laut LBA:
die Dauer ist abhängig von Teilnehmerzahl und Erfahrung der einzelnen Teilnehmer (max. 1Std. pro Teilnehmer)
geschult und geprüft wird:
Preflight Check
Starten & Landen
Flugübungen / Langsamflugmodus
Figuren fliegen
Objekt anfliegen
Steigflug Sinkflug
Entfernungen abschätzen
RTH; Loss off Orientation; Notlandung
Flug ohne GPS
A1 und A3 - Online-Schulung und -Test;
A2 - Online-Schulung und -Test, Abschluss der praktischen Ausbildung im Selbststudium, Bestehen einer zusätzlichen theoretischen Prüfung, die von einer benannten Stelle durchgeführt wird.
Anerkannte Nachweise der Qualifikation und der Berechtigung zur Ausübung bestimmter Luftverkehrstätigkeiten durch unbemannter Luftfahrzeuge sind gemäß den EU-Verordnungen:
Nachweis über das Bestehen der Ausbildung und der Online-Prüfung im Falle von Tätigkeiten in den Unterkategorien A1 und A3 der "offenen" Kategorie, der nach Bestehen der Ausbildung und der Online-Prüfung erworben wird;
Befähigungsnachweis als Pilot von unbemannten Luftfahrzeugen bei Betrieb in der Unterkategorie A2 der "offenen" Kategorie, der nach Bestehen der Online-Prüfung, einer zusätzlichen theoretischen Prüfung und einer praktischen Ausbildung in Form von Selbstschulung erworben wird.
Das Mindestalter um zu fliegen, beträgt 16 Jahre.
Das Mindestalter gilt nicht für Drohnenpiloten:
wenn sie einen Betrieb der Unterkategorie A1 mit einer Drohne der Klasse C0 durchführen, die ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ist;
wenn es sich um für den privaten Gebrauch konstruierte Drohnen mit einer maximalen Startmasse von weniger als 250 g handelt;
wenn sie den Betrieb unter direkter Aufsicht eines Zertifizierten Trainers durchführen, der sachkundig und über 16 Jahre alt ist.
Der Pilot einer Drohne, der den Betrieb durchführt, muss die Drohne jederzeit in Sichtweite (VLOS) halten, es sei denn, die Drohne befindet sich im Verfolgungsmodus der Basisstation oder der Pilot führt den Betrieb mit Unterstützung eines Beobachters durch.
Der Pilot muss sicherstellen, dass die Drohne einen sicheren Abstand zu Personen einhält und nicht über Menschenansammlungen hinwegfliegt.
Während des Fluges darf der Pilot der Drohne nicht in der Nähe von oder innerhalb von Bereichen fliegen, in denen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden, es sei denn, er hat eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Rettungsdienste.
Die Drohne darf keine gefährlichen Materialien transportieren oder abwerfen.
Während des Fluges darf die Drohne nicht weiter als 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche entfernt sein, es sei denn, sie fliegt über ein Hindernis.
Einzelheiten sollten in der Literatur nachgelesen werden. Vorzugsweise in den Verordnungen der Europäischen Kommission 945/2019 und 947/2019
Ja, solange das Gewicht der Drohne 250 Gramm nicht übersteigt oder es sich um ein Spielzeug handelt (dies ist auf der Verkaufsverpackung vermerkt). Wenn Ihre Drohne jedoch mit einer Kamera ausgestattet ist, müssen Sie sich als Betreiber (e-ID) auf der Website des LBA registrieren lassen, bevor Sie überhaupt fliegen dürfen.
ganz wichtig ist auch der Abschluss einer Haftpflicht Versicherung. achten Sie hierbei auch auf Ihre Risiko Klasse
Ein Drohnenbetreiber ist nach den Vorschriften jede natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrtsysteme betreibt oder zu betreiben beabsichtigt. Der Pilot hingegen ist die Person, die den Flug tatsächlich durchführt. Mit anderen Worten: Ein Betreiber kann mehrere Drohnen besitzen, aber er wird erst dann zum Piloten, wenn er eine der Maschinen, die er besitzt, selbst in die Luft hebt.
Im Internet stößt man auf anschauliche Vergleiche eines Betreibers mit einem Fluglinienbesitzer - er fliegt sie nicht selbst, sondern nutzt sie. Im Falle von Drohnen ist es identisch. Ich kann eine Drohne besitzen (und ein registrierter Betreiber sein - sogenannte E-ID), aber das Fliegen jemand anderem überlassen, z. B. indem ich das Gerät einem Kollegen (Piloten) leihe. Beachten Sie jedoch, dass in einem solchen Fall auch der Betreiber für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann.
Nein, Sie müssen keine Schulung absolvieren oder die Prüfung der Kategorie A1/A3 bestehen, um den DJI Mini 2 legal zu nutzen. Wenn es jedoch Ihre "Maschine" ist, müssen Sie sich vorher als Betreiber registrieren lassen und die Ihnen zugeteilte Nummer auf der Drohne anbringen. Dies ist eine der gesetzlichen Anforderungen. Übrigens, wenn Sie schon auf der LBA-Website sind, lohnt es sich, den dort zu findenden A1/A3-Online-Schulungskurs zu absolvieren".
Wenn Sie fragen, warum Sie das tun sollten, wenn Sie es nicht tun müssen, antworten wir: Um herauszufinden, wo und wie Sie fliegen können, ohne sich einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung auszusetzen. Natürlich erhalten Sie dadurch kein vollständiges Wissen, aber es ist immer besser zu lesen als zu ignorieren.
Etwa 1,5 bis 2 Stunden - so lange dauert es, die etwa ein Dutzend vorbereiteten "Folien" zu lesen und sich gründlich mit ihnen vertraut zu machen. Diese decken mehrere Themenblöcke ab, darunter Fragen zu Luftraumbeschränkungen, Luftfahrtvorschriften und Betriebsverfahren. Wichtig ist, dass sie alle die Grundlage für die anschließende Prüfung der Unterkategorie A1/A3 bilden.
mit Inkrafttreten der neuen EU Verordnung sind die Lizenzen in den einzelnen EU Ländern auch EU weit gültig. Es kann natürlich sein dass von EU Land zu EU Land sich die Regelungen mit Bezug auf Einsatz Gebiet, Flug Höhe, Luftraum, Gefährdungspotential und Alter Fernpilot variieren. Fluggeräte und Abfluggewicht Luftfahrzeug sind davon nach aktuellem Stand und Bestimmungen nicht betroffen.
Spezielle Flugzonen können nur mit Genehmigungen und entsprechender Kompetenz mit Drohnen beflogen werden.
Drohnen oder Modellflugzeuge müssen immer bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. Mit der neuen EU-Verordnung dürfen Drohnen auch nachts fliegen, allerdings müssen sie mit Licht gekennzeichnet sein, ab dem 1. Juli 2022 ist dann ein grünes Blinklicht Pflicht. Wo Drohnen fliegen dürfen, ist genau geregelt.
Infos, Beratung und Anfragen zu Sonderangeboten zum kleinen Preis unter e-mail: info@proflycenter.com
Das Online Training umfasst vier Module, in denen mit Hilfe von Texten und Videos die einzuhaltenden Regeln, Anforderungen und Vorgehensweisen sowie weitere wichtige Aspekte des UAS-Betriebs erklärt werden. Module vom Online Drohnenkurs Luftrecht und Sicherheit Menschliches Leistungsvermögen Betriebliche Verfahren geben dem Piloten die Sicherheit das UAS sicher zu steuern.
Eine Prüfung Online ist möglich und variiert je nach Luftfahrt Bundesamt. Der Teilnehmer wird per Ton & Video zur Anmeldung aufgenommen und dann auf das Prüfungsportal geleitet.
Die Prüfung über das LBA ist mit nur einem Teilnehmer und zusätzlicher Raumanalyse über ein weiteres Smartphone möglich.
Die Prüfung über die polnische Luftfahrt kann mit bis zu 5 Teilnehmern gleichzeitig durchgeführt werden.
Die Prüfung geht problemlos über Webcam und Mikrofon am Laptop oder PC.
Bei einem IPad oder Tablet verliert sich die Kameraübertragung sobald auf ein anderes Browserfenster gegangen wir, welches für die Prüfung notwendig ist. Von daher muß hier die Einwahl per Smartphone zusätzlich erfolgen damit der Teilnehmer weiterhin über die Kamera zu sehen ist.
Weitere Infos zum Eu Kompetenznachweis A1 A3 oder zum Fernpilotenzeugnis A2 finden Sie unter Schulungen auf unserer Webseite.
Angebote zu Drohnen (in kürze mit CE Klasse) und Zubehör finden Sie im Shop auf unserer Webseite.
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