Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Wie die EU-Regelungen Drohnenflüge in die Kategorien Offen, Spezifisch und LUC einteilen – und was die Unterkategorien A1, A2, A3 in der Praxis bedeuten.
2. Welche Mindestpflichten immer gelten (Versicherung, Sichtflug bis 120 m, Registrierung beim LBA, angemessene Schulung) – auch abhängig von Gewicht und CE-Klassenkennzeichnung der Drohne.
3. Warum trotz EU-Harmonisierung nationale Zusatzregeln und Geo-Zonen beachtet werden müssen – plus hilfreiche Apps & Portale zur Flugplanung.
4. Was die CE-Klassen für Bestands- und Neudrohnen bedeuten, welche Übergangsregeln gelten und warum ältere, nicht zertifizierte Modelle teils auf A3 beschränkt sind.
5. Wie UAS-Betreiber-ID und Remote-ID funktionieren, wie Drohnen im Flug identifizierbar sind und welche Tools (z. B. Drone Scanner) es gibt.
6. Welche Schulungen & Nachweise es gibt (A1/A3, A2, STS), wie sie zusammenhängen, wie lange sie gelten und was zur Auffrischung wichtig ist.
7. Eine kompakte Praxis-Checkliste für Ihren nächsten Flug sowie Wege zu Webinaren und Lizenzschulungen inklusive Rabattcode.
1. Einordnung der Drohnenoperationen: Offen, Spezifisch, LUC
Die neuen EU-Regelungen teilen Drohnenoperationen in drei Hauptkategorien ein: Offen, Spezifisch und LUC (Light UAS Operator Certificate). Für die meisten Pilotinnen und Piloten in Deutschland ist die offene Kategorie relevant. Sie gliedert sich in die Unterkategorien A1, A2 und A3. Welche Flüge darin erlaubt sind, hängt maßgeblich von der CE-Klassenkennzeichnung und dem Startgewicht Ihrer Drohne ab.
Kurzorientierung: In A1 bewegen sich sehr leichte bzw. entsprechend zertifizierte Drohnen mit besonders geringen Bodenrisiken. A2 erlaubt – mit zusätzlichem Nachweis – das Fliegen näher an unbeteiligten Personen unter strengeren Bedingungen. A3 verlangt große Abstände zu Menschenansammlungen und bewohnten Gebieten. Eine (auf Ihrer Website übliche) Übersichtsgrafik zeigt in der Regel, welche Modelle in welcher Unterkategorie betrieben werden dürfen.
Kann ein geplanter Flug nicht in der offenen Kategorie abgebildet werden (z. B. weil die Drohne zu schwer, zu schnell oder ohne passende Zertifizierung ist), erfolgt die Durchführung in der spezifischen Kategorie – häufig entlang Standardszenarien (STS) – oder im Rahmen eines LUC. Umfangreiche Beispiele und Anforderungslisten dazu behandeln wir in unserem Webinar STS (Pro Fly Center).
2. Pflichten, die immer gelten – unabhängig von A-Unterkategorie & CE-Klasse
Unabhängig von Unterkategorie oder Klassenlabel sind einige Grundregeln stets zu beachten:
- Versicherungspflicht: Eine Drohnenhaftpflicht ist immer erforderlich.
- Angemessene Schulung: Formell für bis 250 g ohne Sensoren nicht gefordert, aber von PFC klar empfohlen – Wissen erhöht Sicherheit und Rechtssicherheit.
- Sichtflug (VLOS) bis 120 m: In der offenen Kategorie grundsätzlich Sichtweite und Höhenlimit einhalten.
- Registrierung beim LBA: UAS-Betreiber-Registrierung (Ausnahme: bis 250 g ohne aufzeichnende Sensoren). Einmal registriert, erhalten Sie Ihre UAS-Betreiber-ID (E-ID).
Wichtig: Die Einhaltung der Regeln liegt beim Piloten – nicht bei der Drohne. Planen Sie Flüge mit ausreichend Vorlauf und dokumentieren Sie Entscheidungen und Freigaben.
3. Nationale Regeln & Geo-Zonen: Harmonisiert, aber nicht identisch
Ziel der EU-Regeln ist eine weitgehende Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten. Dennoch existieren nationale Zusatzvorschriften. Dass ein Flug in Deutschland zulässig ist, heißt nicht automatisch, dass er in Frankreich, Italien oder Polen in gleicher Form erlaubt wäre. Prüfen Sie daher immer die UAS-Seiten der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörden.
Praktische Hinweise: Viele Länder stellen Geo-Zonen-Apps oder Portale bereit, die aktuelle Flugbeschränkungen und Verbotszonen anzeigen. Beispiel: In Deutschland sind Flüge unter Wahrung der Privatsphäre zulässig; in Polen sind Datenschutzvorgaben liberaler, dafür besteht eine Flugmeldpflicht über Droneradar.eu. Informieren Sie sich vor Auslandsflügen zusätzlich, z. B. über Drone-made, und halten Sie Nachweise griffbereit.
Unser Leitartikel zu Geo-Zonen („Nanny hat Pause – Sensibilisierung & Eigenverantwortung“) unterstreicht: Aktualisieren Sie Kartenmaterial regelmäßig und prüfen Sie Freigaben vor dem Start.

4. CE-Klassenkennzeichnung & Bestandsdrohnen
Die CE-Klassenkennzeichnung (C0–C6 gemäß Verordnung (EU) 2019/945) ordnet Drohnen einem klaren Risikoprofil zu und verknüpft technische Anforderungen mit den operativen Spielräumen in A1/A2/A3. Seit 2021 werden Neumodelle sukzessive mit CE-Label ausgeliefert. Ältere Drohnen ohne Kennzeichnung fallen unter Übergangsregeln.
Zentrale Konsequenz aus Ihrer Vorlage: Alle Drohnen ohne CE-Klassenlabel und > 250 g dürfen seit 1. Januar 2023 nur noch in der Unterklasse A3 betrieben werden (mit großen Abständen zu Menschen/Urbanraum). Manche Bestandsmodelle können nicht nachzertifiziert werden, etwa wenn sie keine Remote-ID senden können. Details und praxisnahe Q&A bietet die EASA-FAQ (116508).
Hinweis zu DJI: Der Hersteller bringt neue Modelle weiter mit CE-Klassifizierung auf den Markt; bei FPV-Drohnen waren die Regularien bislang weniger passgenau, was Zertifizierungen erschweren kann.

5. UAS-Betreiber-ID, Remote-ID & „Drone Scanner“
Nach Registrierung beim LBA erhalten Betreiber eine UAS-Betreiber-ID (E-ID). Sie genügt als Aufkleber am Luftfahrzeug; zusätzlich wird sie in der Steuer-App (z. B. DJI Fly/Pilot 2) hinterlegt. Während des Flugs sendet die Drohne per Remote-ID u. a. Position, Flughöhe und Geschwindigkeit. Die E-ID enthält verschlüsselte Daten des Betreibers, die nur die zuständige Behörde auslesen kann.
Mit der kostenlosen App Drone Scanner (Dronetag) lassen sich in der Nähe befindliche Flüge erkennen, indem Remote-ID-Signale ausgewertet werden. Die Funktionalität wird fortlaufend weiterentwickelt; beachten Sie den nationalen Rechtsrahmen.

6. Schulungen & Nachweise: A1/A3, A2 und STS
Mit den neuen Regeln kamen neue Schulungswege und europaweit gültige Nachweise:
- A1/A3 (EU-Kompetenznachweis): Online-Schulung & -Prüfung über das LBA; Kosten im zweistelligen Euro-Bereich. Anmeldung: lba-openuav.de/einstieg
- A2 (EU-Fernpilotenzeugnis): Theorie als Präsenz oder online bei einer benannten Stelle; praktische Erfahrung via Eigenerklärung oder gezieltem Praxis-Coaching. A2 erlaubt engere Operationen (z. B. geringer Abstand zu Unbeteiligten) mit zusätzlichen Auflagen.
- STS (Spezielle Kategorie, Standardszenarien 01/02): Gute Option für urbane oder komplexere Einsätze auch mit schwereren Drohnen. Der Genehmigungsaufwand sinkt, weil die Szenarien standardisiert sind – es gelten aber präzise Vorgaben zu Technik, Verfahren und Schulung.
Für vertiefende Praxis (z. B. SORA, Operations Manual/ConOps) bieten wir spezifische Workshops und Webinare an (Pro Fly Center | DJI Academy).
7. Kombination, Gültigkeit & Auffrischung
Erfolgreich absolvierte Nachweise bleiben bestehen: A1/A3, A2 und STS werden in der Regel auf einem Fernpiloten-Nachweis ausgewiesen. Liegt A2 bereits vor und wird später STS bestanden, erhalten Sie einen kombinierten Nachweis „A1/A3 + A2 + STS“. Maßgeblich für die Gesamtgültigkeit ist das höchste Level – dieses Datum wird gemäß AMC auf dem Dokument abgebildet.
Die Ausgestaltung der Auffrischungsschulungen wird fortlaufend konkretisiert. Grundsätzlich kann ein STS-Zeugnis innerhalb der Gültigkeitsdauer durch Refresher verlängert werden (vgl. UAS.STS-01.20 (3)(b) und UAS.STS-02.020 (10)(b) zur DVO (EU) 2019/947). Aktuelle Hinweise des LBA finden Sie unter: lba.de/DE/Drohnen.

8. Praxis-Checkliste vor dem Flug
- Kategorie & Unterkategorie prüfen (Modell, CE-Klasse, Gewicht, Betriebsart).
- Versicherung, Registrierung (E-ID) und Nachweise (A1/A3, A2, STS) checken.
- Geo-Zonen und lokale Regeln im Zielland/-bundesland via App/Portal prüfen.
- Flugprofil dokumentieren (Start/Landeort, Höhe, Abstände, Notfallverfahren).
- Remote-ID & App-Konfiguration verifizieren; Firmware/Software aktuell halten.
- Risiko einschätzen (Boden/Luft); ggf. OM/ConOps/SORA erstellen/ergänzen.
9. Weiterführende Ressourcen & Schulungen (mit Rabatt)
Vertiefen Sie Ihr Wissen in unseren Lizenzschulungen (A1/A3, A2, STS) und Webinaren – inkl. Praxisbeispielen, Checklisten und Prüfungsvorbereitung. Mehr Informationen finden Sie in den Lizenzschulungen Pro Fly Center.
Rabattcode für Ihre Buchung: 127-LD80-38VQ





