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Informationen zum Thema: LBA-Gebührenbescheide – Zahlungsprobleme - Auswirkungen

Das LBA hat im Dezember 2025 das Verfahren zur Erteilung der Fernpilotenzertifikate (A1/A3, A2, STS-T) geändert. Dies hat Auswirkungen auf:

  • Fernpilot*Innen die ab Dezember 2025 Ihre Prüfung abgelegt haben
  • Fernpilot*Innen die vor Dezember 2025 Ihre Prüfung abgelegt haben, die Gebühr jedoch noch nicht bezahlen konnten, weil der Gebührenbescheid verspätet zugestellt wurde und nun erneut ihr Fernpilotenzeugnis herunterladen möchten

Seit der Umstellung ist der Zugriff auf die Zertifikate erst möglich, wenn die entsprechende Gebühr dafür entrichtet wurde.  Wer sein Fernpilotenzeugnis noch vor Dezember 2025 herunterladen konnte, hat in der Hinsicht „Glück gehabt“. Die Pflicht zur Begleichung der Gebühr bleibt davon unberührt

Problem mit Zahlungen

Damit entstehen momentan primär folgende Probleme:

Die Vorlage eines Zertifikates als Voraussetzung zum Ablegen der Prüfung zum nächsthöheren Zertifikat ist nicht möglich Bewerber können ohne das erworbene, bzw. bestandene Zertifikat Flüge nicht ausführen, um gewerbliche Flug-Aufträge zu erfüllen Dazu informiert das LBA wie folgt:

Das Wesen des Problems

Ad 1. Dier Gebührenbescheid wird erhoben, nachdem Bewerber die entsprechende Prüfung bestanden haben. Somit können diese für die Prüfung zum nächsthöheren Zertifikat zugelassen werden, auch wenn das erforderliche Zertifikat momentan nicht heruntergeladen/vorgelegt werden kann (sofern alle anderen prüfungsrelevanten Dokumente vorliegen). Dazu ist es daher zwingend notwendig, dass Bewerber ihre Fernpiloten-ID (DEU-RP-xxxxxxxxx) an die Prüfstelle übermitteln (z. B. durch Erfassung im Bewerberbogen). Diese ist im LBA-Benutzerkonto aufgeführt. Die Übertragung in den Bewerberbogen erfolgt am besten per copy&paste, so werden Tippfehler vermieden:

Dringende Fälle

Ad 2. In besonders dringenden Fällen kann man über das Postfach uas@lba.de die zur Verfügungstellung des Zertifikats vorab beim LBA beantragen. Aufgrund der derzeitigen Situation ist hier jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

Wir empfehlen Bewerbern, die die Möglichkeit zur Zahlung per Kreditkarte angeboten bekommen, diese zu nutzen. Der Kreditkarteninhaber muss nicht der Empfänger der Leistung sein, sodass auch eine andere Person die Zahlung übernehmen kann.

Weitere FAQs rund um das Thema LBA, Zertifikate und Zahlung findet Ihr im beigefügten PDF.

Es ist leider nicht abzusehen, wann das Problem gelöst sein wird.

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