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Sicherheitsgarantie für das DJI Dock 2: AVSS setzt neue Standards für die Konformität von Drohnen

Wie kann man das DJI Dock 2 sicher und gemäß den EU-Vorschriften für automatisierte Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite einsetzen? Das DJI Dock 2 von DJI darf nicht ohne Betriebsgenehmigung verwendet werden.

Wie nutzt man das DJI Dock 2 sicher und gemäß den EU-Vorschriften für automatisierte Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite?

Das DJI Dock 2 von DJI darf nicht ohne Betriebsgenehmigung verwendet werden. Um den Nutzern den Einstieg in den Drohnenbetrieb zu erleichtern, hat DJI ein Video veröffentlicht, das einen kurzen Überblick über die EU-Vorschriften für Drohnen bietet. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen für den erfolgreichen Einsatz des DJI Dock 2 zusammen.

Das DJI Dock 2 ermöglicht die automatisierte Steuerung einer Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten. Vor Beginn solcher Operationen müssen die Betreiber jedoch eine Betriebsanleitung und eine Risikobewertung vorlegen. Dies erfordert detaillierte Kenntnisse der Flugumgebung sowie ein gutes Verständnis der Prinzipien von SORA (Risikobewertung für spezielle Operationen) und SAIL (Sicherheits- und Integritätsniveau für spezielle Operationen). Diese Instrumente helfen dabei, das Betriebsrisiko zu bewerten und die Erfüllung aller Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.

Wichtige Schritte zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung:

  • Überblick über die europäischen Vorschriften: Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften für Drohnen, die sich auf den Betrieb von Drohnen in der EU auswirken
  • Was ist SORA: Erfahren Sie mehr über den Prozess der Betriebsrisikobewertung und dessen Anwendung bei Drohnenmissionen
  • Unterstützung bei der Dokumentation durch DJI: DJI hat bereits Dokumente und Vorlagen erstellt, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags nutzen können

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