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Die STS-Fernpilotenlizenz in Deutschland – sinnvoll auch ohne STS-Flug?

Professioneller Drohnenbetrieb erfordert mehr als nur Technik, es braucht Struktur, Wissen und Rechtssicherheit.

Die STS-Fernpilotenlizenz nach EU-Verordnung 2019/947 ist der höchste Standard für Drohnenpilot*innen in Europa. Sie befähigt zu Einsätzen in der spezifischen Kategorie, sei es über urbanem Gebiet, außerhalb der Sichtweite oder in komplexen Umgebungen. Aber lohnt es sich, sie zu machen?

Die Antwort: Ja, und wie!

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Was die STS-Fernpilotenlizenz ist und welche Szenarien (STS-01 / STS-02) sie abdeckt.
2. Warum sich die STS-Ausbildung auch ohne unmittelbaren STS-Flug lohnt (SORA, Behörden, Versicherung, Standards).
3. Was für BOS-Einsätze gilt – und wieso STS dennoch als Schulungsstandard sinnvoll ist.
4. Welche Alternativen & Grenzen es zu STS gibt und wann eine SORA-Genehmigung nötig wird.
5. Wie Sie mit dem Pro Fly Center Ihren Einstieg in die spezifische Kategorie strukturiert umsetzen.

1. Was ist die STS-Fernpilotenlizenz?

Die Standard-Szenarien (STS) der EU-Drohnenverordnung vereinfachen den Betrieb in der spezifischen Kategorie, weil keine individuelle Risikoanalyse nötig ist. In Deutschland sind aktuell zugelassen:

  • STS-01: VLOS-Flüge (UAS < 25 kg) über kontrollierten Bodenflächen – auch in Nähe unbeteiligter Personen.
  • STS-02: BVLOS-Flüge über unbesiedeltem Gebiet mit zusätzlichem Beobachter – national anwendbar.

Beide Szenarien setzen theoretische und praktische Schulung sowie eine Konformitätsbewertung des eingesetzten UAS voraus.

2. Lohnt sich STS auch ohne STS-Flug?

Ja. Die STS-Ausbildung ist ein idealer Einstieg in die spezifische Kategorie – selbst wenn Sie (noch) kein STS-01/02 einsetzen. Viele Vorhaben fallen nicht mehr in die offene Kategorie, z. B. bei geringeren Abständen zu Personen, höheren Abflugmassen (> 4 kg), urbanen oder BVLOS-Operationen. Dann wird eine SORA-basierte Betriebsgenehmigung nötig – hier zahlt sich STS-Wissen unmittelbar aus:

  • Anerkennung bei Behörden & Versicherungen: dokumentierte Kompetenz erleichtert Anträge und reduziert Rückfragen.
  • Struktur & Sicherheit im Alltag: Notfallverfahren, Rollenverteilung, Checklisten, Flugplanung, Luftraumprüfung, Logbuchführung und Betriebsdokumentation.

3. BOS: Kein Muss – trotzdem sinnvoll

BOS (Feuerwehr, Polizei, THW etc.) agieren bei hoheitlichen Aufgaben nicht nach EU-Drohnenrecht, sondern nach Art. 14 der EU-VO 2019/947. Eine STS-Zulassung oder Betriebsgenehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Dennoch etablieren viele Einheiten STS als Schulungsstandard:

  • Einheitliche interne Qualifikation & dokumentierte Prozesse,
  • Nachweis gegenüber Öffentlichkeit und Versicherern,
  • gemeinsame Basis für Einsätze mit zivilen Dienstleistern.

4. Alternativen & Grenzen

Nicht jeder Einsatz passt in STS-01/02 – etwa bei C3-, C5-, C6-Drohnen, UAS > 4 kg, BVLOS ohne STS-02 oder speziellen Nähe-zu-Personen-Szenarien. In solchen Fällen führt der Weg über eine SORA mit individueller Betriebsgenehmigung. Die STS-Ausbildung ersetzt das nicht, liefert aber wertvolle Methodik und Struktur für Genehmigung, Betrieb und Sicherheit.

5. Fazit & Ihr Weg mit dem Pro Fly Center

Ob STS-Szenario oder SORA-Genehmigung – die STS-Ausbildung ist ein Türöffner für den professionellen Drohnenbetrieb: Sie stärkt Ihre Anerkennung bei Behörden, verbessert Genehmigungschancen, erhöht die Betriebssicherheit und professionalisiert Ihre Organisation.

Die Pro Fly Center GmbH begleitet Sie mit STS-01 & STS-02 Fernpilotenlizenzen, BOS-konformen Schulungskonzepten, SORA-Workshops & Antragshilfen sowie Online-Kursen, Präsenztrainings und Inhouse-Lösungen. Mehr zur STS-Ausbildung finden Sie bei uns – buchen Sie direkt die passende Ausbildung oder lassen Sie sich umfassend beraten.

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