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Sperr- und Sonderzonen für Drohnen im Luftraum G (Deutschland)

26-08-2025

Der Luftraum G (Golf) gilt als unkontrollierter Luftraum bis 762 m (2500 ft) über Grund und ist für Drohnenflüge in Sichtweite (VLOS) grundsätzlich nutzbar. Dennoch gibt es zahlreiche Sperr- und Sonderzonen, die auch hier verbindlich einzuhalten sind. Diese Übersicht erklärt alle relevanten Zonen für Drohnenpilotinnen und -piloten in Deutschland, inklusive Klarstellung zu den GEO-Zonen der Hersteller.

Aus der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie und wo Sie legal fliegen dürfen und wann Sie gegen das Gesetz verstoßen können.

Schnellübersicht - Flug erlaubt? 

Zone Flug erlaubt? Besonderheit
CTR (Kontrollzone) Nur mit ATC-Freigabe Flughafenbereich
ED-R (Restricted Area) Meist verboten Militär / Sicherheit
NSG / Nationalparks Verboten Umweltschutzrecht
Wohngebiete / Menschen Eingeschränkt Zustimmung / Verbot
Flugplätze ohne CTR Nur mit 1,5 km Abstand Sportflugplätze
Kritische Infrastruktur Nur mit 100 m Abstand Per Gesetz geregelt
Polizei / Militärobjekte Flugverbot + 100 m Abstand Staatliche Gebäude
Flughöhe >120 m über Grund Nur mit Ausnahme / STS Begrenzung nach EU-Verordnung
GEO-Zonen (DJI, etc.) Teils blockiert Technisch, nicht rechtlich
Flughindernisse Möglich, Abstand empfohlen Kein Verbot
TMZ Nicht erlaubt Transponderpflicht
RMZ Nicht erlaubt Funkverbindung notwendig
EDD Bedingt NOTAM prüfen

Kontrollzonen (CTR – Control Zones)

  • Was ist das?: Luftraum um Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Flugverkehr.
  • Regelung: Drohnenflüge sind nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle (ATC) erlaubt.
  • Beispiel: CTR Frankfurt, Hamburg, Stuttgart

ED-R (Restricted Areas / Flugbeschränkungsgebiete)

  • Was ist das?: Sperrgebiete mit besonderem Schutzbedarf, meist militärisch oder regierungsnah.
  • Regelung: Meist Flugverbot, Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
  • Beispiel: ED-R 150 Ramstein, ED-R 401 Berlin

Naturschutzgebiete / Nationalparks

  • Was ist das?: Gesetzlich geschützte Flächen nach Naturschutzrecht.
  • Regelung: Starten und Fliegen verboten, nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.

Wohngebiete / Menschenansammlungen

  • Was ist das?: Städte, Dörfer, dicht besiedelte Gebiete oder Versammlungen.
  • Regelung: Überflug über unbeteiligte Personen verboten, in Wohngebieten nur mit Zustimmung.

Flugplätze ohne Kontrollzone

  • Was ist das?: Segel-, Ultraleicht- oder Sonderlandeplätze ohne CTR.
  • Regelung: Mindestabstand 1,5 km, sofern keine Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt.

Industrieanlagen, JVAs, Kraftwerke

  • Was ist das?: Kritische Infrastruktur gemäß LuftVO § 21h (z. B. Umspannwerke, Gefängnisse).
  • Regelung: Mindestens 100 Meter Abstand zur äußeren Begrenzung einzuhalten.
  • Beispiel: Atomkraftwerke, Wasserwerke, Bahnanlagen

Polizei-, Militär- und Regierungsobjekte

  • Was ist das?: Sicherheitsrelevante Einrichtungen des Staates, wie Polizeidienststellen, Kasernen oder Bundesministerien.
  • Regelung: Flugverbot über dem Gelände und mindestens 100 Meter horizontaler Abstand zur äußeren Begrenzung sind einzuhalten.
  • Zusatz: Oft zusätzlich durch Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) geschützt.

Flughöhenbeschränkung in Luftraum G

  • Was ist das?: Die maximal zulässige Flughöhe für UAS im offenen Betrieb.
  • Regelung: 120 Meter zum nächsten Punkt des Bodens (AGL) sind erlaubt – darüber nur mit Sondergenehmigung oder im STS-Betrieb.

GEO-Zonen der Hersteller (z. B. DJI GEO-System)

  • Was ist das?: Softwarebasierte Flugverbotszonen basierend auf Herstellerdaten.
  • Regelung: Können technisch blockieren, sind aber nicht rechtsverbindlich.
  • Wichtig: Rechtlich maßgeblich sind ausschließlich staatlich festgelegte Luftraumdaten.

Flughindernisse (z. B. Sendemasten, Windräder)

  • Was ist das?: Hohe oder gefährliche Objekte, z. B. über 105 m Höhe.
  • Regelung: Kein Verbot, aber Sicherheitsabstand (bis 50 Meter zur Seite und 15 Meter darüber) dringend empfohlen.

TMZ (Transponder Mandatory Zones)

  • Was ist das?: Lufträume mit Pflicht zur Transponder-Nutzung durch bemannten Luftverkehr.
  • Regelung: Drohnen ohne Transponder dürfen nicht einfliegen.
  • Typisch: Nähe größerer Flughäfen oder Militärzonen.

RMZ (Radio Mandatory Zones / früher AMZ)

  • Was ist das?: Lufträume mit Pflicht zur ständigen Funkverbindung mit der Flugsicherung.
  • Regelung: Drohnen ohne Funkverbindung dürfen RMZ nicht befliegen.

EDD (Danger Areas / Gefahrengebiete)

  • Was ist das?: Gebiete mit potenziellen Gefahren (z. B. militärisches Schießen, Flugshows).
  • Regelung: Flug nur erlaubt, wenn das Gebiet laut NOTAM/AIP inaktiv ist.
  • Beispiel: EDD 30 Nordhorn, EDD 137 Todendorf

Infobox: GEO-Zonen – Was Hersteller dürfen und was nicht

Hersteller wie DJI, Parrot oder Autel nutzen sogenannte GEO-Zonen, um Flüge automatisch einzuschränken oder zu blockieren. Diese basieren auf digitalen Karten, öffentlich zugänglichen Informationen und eigenen Einschätzungen.

Wichtig zu wissen:

  • Nur staatliche Stellen (z. B. das BMVI oder die DFS) dürfen rechtsverbindliche Flugverbotszonen festlegen.
  • GEO-Zonen des Herstellers sind technisch wirksam, aber rechtlich nicht maßgeblich.
  • In der EU müssen alle Flugverbote gesetzlich legitimiert sein, eine rein technische Sperre durch die Software reicht nicht.
  • Viele GEO-Zonen lassen sich durch ein Freischaltungsverfahren beim Hersteller temporär entsperren.

Tipp für Piloten: Verlassen Sie sich nicht nur auf die App, prüfen Sie auch offizielle Luftrauminformationen (DFS, Droniq, NOTAMs, AIP).

 

Mehr über die GEO-Zonen erfahren Sie in unseren Schulungen:

A2 EU-Drohnenführerschein Schulungen

STS uns Spezielle Kategorie Schulungen

 

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