Sperr- und Sonderzonen für Drohnen im Luftraum G (Deutschland)
Der Luftraum G (Golf) gilt als unkontrollierter Luftraum bis 762 m (2500 ft) über Grund und ist für Drohnenflüge in Sichtweite (VLOS) grundsätzlich nutzbar. Dennoch gibt es zahlreiche Sperr- und Sonderzonen, die auch hier verbindlich einzuhalten sind. Diese Übersicht erklärt alle relevanten Zonen für Drohnenpilotinnen und -piloten in Deutschland, inklusive Klarstellung zu den GEO-Zonen der Hersteller.
Aus der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie und wo Sie legal fliegen dürfen und wann Sie gegen das Gesetz verstoßen können.

Schnellübersicht - Flug erlaubt?
| Zone | Flug erlaubt? | Besonderheit |
| CTR (Kontrollzone) | Nur mit ATC-Freigabe | Flughafenbereich |
| ED-R (Restricted Area) | Meist verboten | Militär / Sicherheit |
| NSG / Nationalparks | Verboten | Umweltschutzrecht |
| Wohngebiete / Menschen | Eingeschränkt | Zustimmung / Verbot |
| Flugplätze ohne CTR | Nur mit 1,5 km Abstand | Sportflugplätze |
| Kritische Infrastruktur | Nur mit 100 m Abstand | Per Gesetz geregelt |
| Polizei / Militärobjekte | Flugverbot + 100 m Abstand | Staatliche Gebäude |
| Flughöhe >120 m über Grund | Nur mit Ausnahme / STS | Begrenzung nach EU-Verordnung |
| GEO-Zonen (DJI, etc.) | Teils blockiert | Technisch, nicht rechtlich |
| Flughindernisse | Möglich, Abstand empfohlen | Kein Verbot |
| TMZ | Nicht erlaubt | Transponderpflicht |
| RMZ | Nicht erlaubt | Funkverbindung notwendig |
| EDD | Bedingt | NOTAM prüfen |
Kontrollzonen (CTR – Control Zones)
- Was ist das?: Luftraum um Verkehrsflughäfen mit kontrolliertem Flugverkehr.
- Regelung: Drohnenflüge sind nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle (ATC) erlaubt.
- Beispiel: CTR Frankfurt, Hamburg, Stuttgart
ED-R (Restricted Areas / Flugbeschränkungsgebiete)
- Was ist das?: Sperrgebiete mit besonderem Schutzbedarf, meist militärisch oder regierungsnah.
- Regelung: Meist Flugverbot, Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
- Beispiel: ED-R 150 Ramstein, ED-R 401 Berlin
Naturschutzgebiete / Nationalparks
- Was ist das?: Gesetzlich geschützte Flächen nach Naturschutzrecht.
- Regelung: Starten und Fliegen verboten, nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig.
Wohngebiete / Menschenansammlungen
- Was ist das?: Städte, Dörfer, dicht besiedelte Gebiete oder Versammlungen.
- Regelung: Überflug über unbeteiligte Personen verboten, in Wohngebieten nur mit Zustimmung.
Flugplätze ohne Kontrollzone
- Was ist das?: Segel-, Ultraleicht- oder Sonderlandeplätze ohne CTR.
- Regelung: Mindestabstand 1,5 km, sofern keine Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt.
Industrieanlagen, JVAs, Kraftwerke
- Was ist das?: Kritische Infrastruktur gemäß LuftVO § 21h (z. B. Umspannwerke, Gefängnisse).
- Regelung: Mindestens 100 Meter Abstand zur äußeren Begrenzung einzuhalten.
- Beispiel: Atomkraftwerke, Wasserwerke, Bahnanlagen
Polizei-, Militär- und Regierungsobjekte
- Was ist das?: Sicherheitsrelevante Einrichtungen des Staates, wie Polizeidienststellen, Kasernen oder Bundesministerien.
- Regelung: Flugverbot über dem Gelände und mindestens 100 Meter horizontaler Abstand zur äußeren Begrenzung sind einzuhalten.
- Zusatz: Oft zusätzlich durch Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) geschützt.
Flughöhenbeschränkung in Luftraum G
- Was ist das?: Die maximal zulässige Flughöhe für UAS im offenen Betrieb.
- Regelung: 120 Meter zum nächsten Punkt des Bodens (AGL) sind erlaubt – darüber nur mit Sondergenehmigung oder im STS-Betrieb.
GEO-Zonen der Hersteller (z. B. DJI GEO-System)
- Was ist das?: Softwarebasierte Flugverbotszonen basierend auf Herstellerdaten.
- Regelung: Können technisch blockieren, sind aber nicht rechtsverbindlich.
- Wichtig: Rechtlich maßgeblich sind ausschließlich staatlich festgelegte Luftraumdaten.
Flughindernisse (z. B. Sendemasten, Windräder)
- Was ist das?: Hohe oder gefährliche Objekte, z. B. über 105 m Höhe.
- Regelung: Kein Verbot, aber Sicherheitsabstand (bis 50 Meter zur Seite und 15 Meter darüber) dringend empfohlen.
TMZ (Transponder Mandatory Zones)
- Was ist das?: Lufträume mit Pflicht zur Transponder-Nutzung durch bemannten Luftverkehr.
- Regelung: Drohnen ohne Transponder dürfen nicht einfliegen.
- Typisch: Nähe größerer Flughäfen oder Militärzonen.
RMZ (Radio Mandatory Zones / früher AMZ)
- Was ist das?: Lufträume mit Pflicht zur ständigen Funkverbindung mit der Flugsicherung.
- Regelung: Drohnen ohne Funkverbindung dürfen RMZ nicht befliegen.
EDD (Danger Areas / Gefahrengebiete)
- Was ist das?: Gebiete mit potenziellen Gefahren (z. B. militärisches Schießen, Flugshows).
- Regelung: Flug nur erlaubt, wenn das Gebiet laut NOTAM/AIP inaktiv ist.
- Beispiel: EDD 30 Nordhorn, EDD 137 Todendorf

Infobox: GEO-Zonen – Was Hersteller dürfen und was nicht
Hersteller wie DJI, Parrot oder Autel nutzen sogenannte GEO-Zonen, um Flüge automatisch einzuschränken oder zu blockieren. Diese basieren auf digitalen Karten, öffentlich zugänglichen Informationen und eigenen Einschätzungen.
Wichtig zu wissen:
- Nur staatliche Stellen (z. B. das BMVI oder die DFS) dürfen rechtsverbindliche Flugverbotszonen festlegen.
- GEO-Zonen des Herstellers sind technisch wirksam, aber rechtlich nicht maßgeblich.
- In der EU müssen alle Flugverbote gesetzlich legitimiert sein, eine rein technische Sperre durch die Software reicht nicht.
- Viele GEO-Zonen lassen sich durch ein Freischaltungsverfahren beim Hersteller temporär entsperren.
Tipp für Piloten: Verlassen Sie sich nicht nur auf die App, prüfen Sie auch offizielle Luftrauminformationen (DFS, Droniq, NOTAMs, AIP).
Mehr über die GEO-Zonen erfahren Sie in unseren Schulungen:
A2 EU-Drohnenführerschein Schulungen
STS uns Spezielle Kategorie Schulungen


