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Wie man in STS 01 und STS 02 legal und korrekt fliegt - die wichtigsten Punkte

Sie denken über eine STS-Ausbildung nach und wissen nicht genau, wie Sie in Standardszenarien fliegen sollen? Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen. Wenn Sie Fragen haben - fragen Sie das Pro Fly Center Team. Dafür sind wir ja da :)

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Was STS-01 (VLOS) erlaubt (u. a. C5-UAS, bewohnte Gebiete) und was nicht.
2. Wie Sie einen STS-01-Flug korrekt vorbereiten (OM, Checks, Zonen, Sektoren, 5 m/s-Limit).
3. Welche Risikopuffer-Mindestwerte bei STS-01 je Höhe/Masse gelten.
4. Welche UAS für STS-01 zulässig sind (C5 bzw. C3 + C5-Upgrade-Kit).
5. Was STS-02 (BVLOS) erlaubt (C6-UAS, 1 km/2 km mit Beobachter) und was nicht.
6. Wie Sie einen STS-02-Flug korrekt vorbereiten (5 km Sicht, GeoCage, Sektoren, Nachweise).
7. Welche UAS für STS-02 zulässig sind (nur C6).

STS-01 – VLOS: Was ist erlaubt?

– UAS bis < 25 kg MTOM (Klasse C5).
– Flug in Sichtweite des Piloten oder Beobachters.
– Einsätze in bewohnten Gebieten.

STS-01 – Nicht erlaubt

– >120 m über Startplatz bzw. senkrecht zum Hang bei unwegsamem Gelände.
– UAS mit > 25 kg MTOM.
BVLOS.
Gefahrguttransport.
– Steuerung von mehr als einer Drohne gleichzeitig.
Steuerung aus fahrendem Fahrzeug.
Kontrollübergabe zwischen Piloten.

STS-01 – Durchführung (Checkliste)

Operations-Manual (OM) erstellen; alle Pilot:innen geschult & compliant.
– UAS mit Betreibernummer kennzeichnen; Vorflugkontrolle durchführen.
Wetter gegen UAS-Grenzen & Fähigkeiten prüfen; Luftraumbeschränkungen prüfen/einhalten.
Ausbildungs-/Onlinetest-Bestätigung mitführen (Papier/PDF).
– Umgebung analysieren (Unbeteiligte, sensible Infrastruktur).
– Raum in 3 Sektoren planen: geografischer Flugraum · Gefahrenbereich · Bodenrisikopuffer.
– Personen im Einsatzbereich vorab informieren.
≤ 5 m/s (≈ 18 km/h) fliegen.
– Nur C5-UAS oder C3 + C5-Upgrade-Kit einsetzen.

STS-01 – Mindestgrößen Bodenrisikopuffer

< 10 kg MTOM: Höhe 30/60/90/120 m → Puffer 10/15/20/25 m.
> 10 kg MTOM: Höhe 30/60/90/120 m → Puffer 20/30/45/60 m.

Welche Drohne für STS-01?

Erforderlich ist Klasse C5. Alternativ kann eine C3-Drohne mit zertifiziertem Zubehör (z. B. Fallschirm/Kill-Switch) auf C5 aufgerüstet werden.

Mehr zur Ausbildung/Prüfung: STS-Theorie (VLOS/BVLOS) · STS-Praxis.

STS-02 – BVLOS: Was ist erlaubt?

– UAS bis < 25 kg MTOM (Klasse C6).
– Überflug dünn besiedelter Gebiete.
Automatische BVLOS-Flüge bis 1 km (ohne Beobachter).
Automatische BVLOS-Flüge bis 2 km (mit Beobachter; UAS ≤ 1 km zum nächstgelegenen Beobachter).

STS-02 – Nicht erlaubt

– >120 m über Startplatz bzw. senkrecht zum Hang bei unwegsamem Gelände.
– UAS mit > 25 kg MTOM.
– Überflug dicht besiedelter Gebiete (Städte).
– BVLOS >1 km ohne Beobachter / >2 km generell.
– Flüge bei Sichtweite < 5 km (Pilot/Beobachter müssen bemannten Verkehr rechtzeitig erkennen).
– Betrieb ohne GeoCage-Programmierung.
– Steuerung von mehr als einer Drohne; Kontrollübergabe an andere Piloten.

STS-02 – Durchführung (Checkliste)

OM vorhanden; Team geschult & compliant.
– UAS mit Betreibernummer kennzeichnen; Vorflugkontrolle durchführen.
Mindestsichtweite 5 km sicherstellen; GeoCage programmieren.
Luftraumbeschränkungen prüfen/einhalten; Ausbildungsnachweise mitführen (Papier/PDF).
– Umgebung analysieren (Unbeteiligte, Infrastruktur).
– 3-Sektoren-Planung: geografischer Flugraum · Gefahrenbereich · Bodenrisikopuffer.
– Nur C6-UAS einsetzen.

Welche Drohne für STS-02?

Zulässig ist ausschließlich ein UAS der Klasse C6.

Ausbildung/Termine: STS-Theorie (VLOS/BVLOS) · STS-Praxis.

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