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Was tun, wenn die Kategorie OPEN nicht mehr ausreicht? Willkommen im Leitfaden zur Kategorie SPECIFIC

Die Kategorie OPEN ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden, da sie lediglich die einfachsten Operationen mit den kleinsten Drohnen abdeckt. Die Regeln der OPEN-Kategorie sind klar und verständlich – sie gelten sowohl für kommerzielle als auch für private Flüge.

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Was in der OPEN-Kategorie erlaubt ist (≤ 120 m, VLOS, Gewichts-/C-Klassen).
2. In welchen Fällen OPEN nicht zulässig ist (BVLOS, >120 m, falsche/fehlende C-Klasse).
3. Wie Sie die SPECIFIC-Kategorie nutzen: STS, Betriebsgenehmigung, LUC.
4. Welche Anforderungen STS-01/STS-02 stellen (C5/C6, STS-Zeugnis, kontrollierter Bodenbereich).
5. Was SORA, PDRA und das Operationshandbuch (OM) bedeuten – inkl. Vorlagen & Hinweise.

OPEN-Kategorie im Überblick

Erlaubt sind Flüge mit sehr leichten Drohnen unter 250 g über Menschen (z. B. Klasse C0), mit schwereren Drohnen in der Nähe von Menschen (z. B. C2) sowie Flüge mit Geräten bis 25 kg in Bereichen ohne gefährdete unbeteiligte Personen. Alle Operationen müssen unter 120 m Flughöhe und im VLOS (Sichtverbindung) stattfinden – Ausnahmen sind selten und klar geregelt.

Passen die Flugparameter nicht (mehr) zu OPEN, wechselt man in die SPECIFIC-Kategorie. Mehr Details zur OPEN-Kategorie finden Sie hier.

Wann ist OPEN nicht zulässig?

– Flüge BVLOS (außerhalb der Sichtverbindung).
– Flüge über 120 m AGL (nur mit Sondergenehmigung, z. B. bei Überflug eines bekannten Hindernisses).
– Nutzung einer Drohne ohne CE-Klassifizierung („C-Klasse“) – ausgenommen Altgeräte, die vor 2024 in den Verkehr gebracht wurden.
– Nutzung mit unzureichender C-Klasse, z. B. Flüge über Menschen mit einer C2-Drohne (erlaubt nur mit C0).

SPECIFIC nutzen – drei Wege

1) Standardisierte Szenarien (STS).
2) Individuelle Betriebsgenehmigung der Luftfahrtbehörde.
3) LUC (Light UAS Operator Certificate).

STS – einfach, aber strikt

Aktuell gibt es STS-01 (VLOS) und STS-02 (BVLOS). Die Szenarien sind vordefiniert und nicht modifizierbar; Bedingungen müssen vollständig erfüllt sein.

STS-01: Drohne C5, STS-Zeugnis, kontrollierter Bodenbereich (keine unbeteiligten Personen).
STS-02: Drohne C6, STS-Zeugnis, kontrollierter Bodenbereich; BVLOS mit Distanzgrenzen: bis 1 km ohne, bis 2 km mit Luftraumbeobachter.

Vollständige Anforderungen: Verordnung (EU) 2019/947, Anhang 1, Kapitel 1 (STS-01) & 2 (STS-02). Für STS ist ein Operationshandbuch (OM) verpflichtend (OPEN benötigte kein OM). Siehe Anhang 5 „Operations Manual for Standard Scenarios“.

Betriebsgenehmigung – der Kern von SPECIFIC

Fällt die geplante Operation nicht unter STS, ist eine individuelle Betriebsgenehmigung zu beantragen. Erforderlich sind:
SORA (Specific Operations Risk Assessment) oder ein passendes PDRA (Predefined Risk Assessment).
– Ein Operationshandbuch (OM) zur konkreten Mission.
– Ein formeller Antrag bei der zuständigen Behörde.

SORA

SORA ist ein weltweit anerkanntes, aus 10 Schritten bestehendes Verfahren (JARUS) zur Bewertung von Boden-/Luftrisiko und zur Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen. Der akzeptierte End-Risikograd wird von der Behörde bestätigt und im OM nachgewiesen. Leitfaden: EASA „Easy Access Rules – SORA“.

PDRA – die scheinbare Abkürzung

PDRA kann genutzt werden, wenn die Operation exakt den Bedingungen des jeweiligen PDRA entspricht. In der Praxis bleibt meist dennoch ein vollständiges OM nötig; Vorgaben sind starr – Abweichungen sind nicht zulässig. Aktuelle Liste der PDRAs: hier. EASA arbeitet an flexibleren PDRAs und vorbereiteten OMs.

Operationshandbuch (OM)

Die OM-Erstellung ist komplex. Das LBA bietet eine OM-Vorlage für VLOS-Operationen bis SAIL II. Bei ambitionierteren Vorhaben (z. B. BVLOS) muss die Vorlage individuell erweitert werden – technisch und organisatorisch. LBA-Vorlage: hier. Ein Beispiel einer erfolgreichen Antragstellung: hier.

LUC-Zertifikat – höchste Form der Anerkennung

Ein LUC erlaubt es, bestimmte SPECIFIC-Operationen ohne Einzelfallgenehmigung durchzuführen – jedoch nur innerhalb der LUC-Bedingungen („kein Blankoscheck“).

Voraussetzungen auf Organisationsniveau:
SMS (Safety Management System) zur Risikominderung und -kontrolle.
Qualifiziertes Personal für Planung, Durchführung, Wartung, Administration.
Dokumentationssystem mit nachvollziehbarer Datenhaltung.
LUC-Sicherheitsmanual (Rollen, Verfahren, Notfallpläne, Sicherheitsziele).

Die Erteilung ist ein individueller Behördenprozess und aktuell die höchste Anerkennung eines UAS-Betreibers.

Fazit

OPEN deckt risikoarme Standardmissionen unter klaren Grenzen ab. Sobald Reichweite, Höhe, Umfeld oder Technik darüber hinausgehen, führt der Weg in SPECIFIC – über STS, Betriebsgenehmigung (mit SORA/PDRA) oder LUC. Entscheidend sind saubere Nachweise und ein solides OM.

Kontakt: Unterstützung bei SORA/PDRA, OM-Erstellung oder STS-Umsetzung gewünscht? Schreiben Sie uns – wir begleiten Sie bis zur Genehmigung.

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