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Was ist mit meiner Drohne ab 2024?

Ab dem 1. Januar 2024 laufen die Übergangsregelungen für die offene Kategorie aus und viele Drohnenanwender müssen sich auf neue Fluganforderungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt wird ganz klar zwischen Bestandsdrohnen, Drohnen aus dem Jahr 2022 und älter, und C-Klassifizierten Drohnen unterschieden.

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Welche drei Fragen seit 2024 entscheidend sind (OPEN? C-Klasse? <250 g?).
2. Was ab 01.01.2024 für Hersteller gilt (C-Klassifizierung nach DVO 2019/947 Art. 20).
3. Regeln für C1 in A1 (nah an Personen; Remote-ID Pflicht).
4. Regeln für C2 in A2 (1:1-Regel, 5 m Langsamflug / 30 m Normal; 100 m zu Sonderbereichen; Remote-ID).
5. Was für >250 g ohne C-Klasse gilt (nur A3, weit weg von Wohn-/Menschenbereichen).
6. Was für <250 g ohne C-Klasse gilt (weiterhin OPEN A1/A2 nahe Personen).
7. Optionen ohne C-Klasse: Nachrüst-Zertifizierung bei ausgewählten Modellen vs. keine Option (z. B. M300, M2EA).
8. Alternative: SPEC via Einzelantrag (OM + SORA/PDRA) – mehr Aufwand/Zeiten.
9. Ausnahmen: Eigenbau <249 g; Indoor außerhalb der Regularien; Zustimmung/Datenschutz beachten.
10. Servicepfad: Pro Fly Center (LUC-Gruppe Solectric) mit beschleunigten Meldungen; EASA-C-Liste & DJI-Modelle im Überblick.

Drei Fragen, die 2024 den Unterschied machen

1) Fliegen Sie nur in OPEN? 2) Hat Ihre Drohne eine C-Klasse (C0/C1/C2 …)? 3) Wiegt sie <250 g?
Sobald eine Antwort NEIN ist, ändert sich für Sie als Betreiber spürbar der Rahmen.

Herstellerpflicht & Klassifizierung ab 01.01.2024

Neue Modelle müssen einer der C-Klassen zugeordnet werden. Klassen unterscheiden sich u. a. in Gewicht, Maximalgeschwindigkeit, Lärm – das erleichtert die Risikogruppierung. EASA-Liste: C-klassifizierte Drohnen.

C1 in A1 – nah an Personen (mit Remote-ID)

Betrieb nahe unbeteiligter Personen (Überflug einzelner möglichst vermeiden), kein Mindestabstand zu Wohn-/Erholungs-/Gewerbe-/Industriegebieten, Follow-Me bis 50 m. Remote-ID zwingend: e-ID/UAS-Betreibernummer in der Software hinterlegen und senden.

C2 in A2 – 1:1-Regel, Abstände & Remote-ID

Abstand zu Personen: 5 m im Langsamflug, 30 m im Normalflug; zu Auto-/Bahn-/Wasserstraßen etc. 100 m. Remote-ID ebenfalls Pflicht.

>250 g ohne C-Klasse – nur A3

Ab 2024 dürfen solche UAS nur noch in OPEN A3 betrieben werden: weit weg von Menschen und mit Abstand (z. B. 150 m zu Wohn-/Erholungs-/Gewerbe-/Industriegebieten). Betroffen sind u. a. Avata, DJI FPV, Air 2(S), Mavic 1/2 Pro (früher mit Übergangsrecht näher möglich).

<250 g ohne C-Klasse – weiter nahe Personen

Minidrohnen <250 g bleiben in OPEN A1/A2 nahe Personen einsetzbar – beliebt für z. B. Immobilienfotos oder leichte Dachchecks.

Keine C-Klasse – gibt es Auswege?

Teilweise ja: Einige Serien lassen sich nachträglich zertifizieren (z. B. Mavic 3 Pro, Mavic 3 Enterprise/Multispectral/Thermal, Matrice 30/30T) – Schritte via dji.com/Blog. Andere wie Matrice 300 oder Mavic 2 Enterprise Advanced können nicht zertifiziert werden → bleiben A3.
Alternative: SPEC per Einzelantrag (OM + SORA/PDRA beim LBA) – mehr Dokumente und oft mehrere Monate Laufzeit.

Ausnahmen, Pflichten & Praxis

  • Eigenbau <249 g fällt ebenfalls unter die genannten A1/A2-Regeln.
  • Indoor ist von den Regularien ausgenommen.
  • Zustimmung/Privatsphäre wahren; 249-g-Grenze darf durch Anbauten nicht überschritten werden.

Beschleunigter Weg über LUC-Gruppe

Über das Pro Fly Center (LUC-zertifizierte Solectric-Gruppe) sind nach interner Schulung Sonderkategorie-Meldungen mit DJI-UAS möglich – teils mit Bescheid innerhalb von 72 Stunden (einfacher/schneller als LBA-Erstantrag, aber kostenpflichtig).

CE-zertifizierte DJI-Drohnen (Stand 09.01.2023)

C0: Mini 4 Pro, Mini 3, Mini 2 SE, weitere Mini-Serien
C1: Mavic 3-Serie, Mavic 3 Classic, Air 3, Air 2S (Ende Januar)
C2: Mavic 3 Pro-Serie, Mavic 3 Enterprise, Matrice 30
C3: Matrice 350

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