Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Welche drei Fragen seit 2024 entscheidend sind (OPEN? C-Klasse? <250 g?).
2. Was ab 01.01.2024 für Hersteller gilt (C-Klassifizierung nach DVO 2019/947 Art. 20).
3. Regeln für C1 in A1 (nah an Personen; Remote-ID Pflicht).
4. Regeln für C2 in A2 (1:1-Regel, 5 m Langsamflug / 30 m Normal; 100 m zu Sonderbereichen; Remote-ID).
5. Was für >250 g ohne C-Klasse gilt (nur A3, weit weg von Wohn-/Menschenbereichen).
6. Was für <250 g ohne C-Klasse gilt (weiterhin OPEN A1/A2 nahe Personen).
7. Optionen ohne C-Klasse: Nachrüst-Zertifizierung bei ausgewählten Modellen vs. keine Option (z. B. M300, M2EA).
8. Alternative: SPEC via Einzelantrag (OM + SORA/PDRA) – mehr Aufwand/Zeiten.
9. Ausnahmen: Eigenbau <249 g; Indoor außerhalb der Regularien; Zustimmung/Datenschutz beachten.
10. Servicepfad: Pro Fly Center (LUC-Gruppe Solectric) mit beschleunigten Meldungen; EASA-C-Liste & DJI-Modelle im Überblick.
Drei Fragen, die 2024 den Unterschied machen
1) Fliegen Sie nur in OPEN? 2) Hat Ihre Drohne eine C-Klasse (C0/C1/C2 …)? 3) Wiegt sie <250 g?
Sobald eine Antwort NEIN ist, ändert sich für Sie als Betreiber spürbar der Rahmen.
Herstellerpflicht & Klassifizierung ab 01.01.2024
Neue Modelle müssen einer der C-Klassen zugeordnet werden. Klassen unterscheiden sich u. a. in Gewicht, Maximalgeschwindigkeit, Lärm – das erleichtert die Risikogruppierung. EASA-Liste: C-klassifizierte Drohnen.

C1 in A1 – nah an Personen (mit Remote-ID)
Betrieb nahe unbeteiligter Personen (Überflug einzelner möglichst vermeiden), kein Mindestabstand zu Wohn-/Erholungs-/Gewerbe-/Industriegebieten, Follow-Me bis 50 m. Remote-ID zwingend: e-ID/UAS-Betreibernummer in der Software hinterlegen und senden.

C2 in A2 – 1:1-Regel, Abstände & Remote-ID
Abstand zu Personen: 5 m im Langsamflug, 30 m im Normalflug; zu Auto-/Bahn-/Wasserstraßen etc. 100 m. Remote-ID ebenfalls Pflicht.
>250 g ohne C-Klasse – nur A3
Ab 2024 dürfen solche UAS nur noch in OPEN A3 betrieben werden: weit weg von Menschen und mit Abstand (z. B. 150 m zu Wohn-/Erholungs-/Gewerbe-/Industriegebieten). Betroffen sind u. a. Avata, DJI FPV, Air 2(S), Mavic 1/2 Pro (früher mit Übergangsrecht näher möglich).
<250 g ohne C-Klasse – weiter nahe Personen
Minidrohnen <250 g bleiben in OPEN A1/A2 nahe Personen einsetzbar – beliebt für z. B. Immobilienfotos oder leichte Dachchecks.

Keine C-Klasse – gibt es Auswege?
Teilweise ja: Einige Serien lassen sich nachträglich zertifizieren (z. B. Mavic 3 Pro, Mavic 3 Enterprise/Multispectral/Thermal, Matrice 30/30T) – Schritte via dji.com/Blog. Andere wie Matrice 300 oder Mavic 2 Enterprise Advanced können nicht zertifiziert werden → bleiben A3.
Alternative: SPEC per Einzelantrag (OM + SORA/PDRA beim LBA) – mehr Dokumente und oft mehrere Monate Laufzeit.
Ausnahmen, Pflichten & Praxis
- Eigenbau <249 g fällt ebenfalls unter die genannten A1/A2-Regeln.
- Indoor ist von den Regularien ausgenommen.
- Zustimmung/Privatsphäre wahren; 249-g-Grenze darf durch Anbauten nicht überschritten werden.

Beschleunigter Weg über LUC-Gruppe
Über das Pro Fly Center (LUC-zertifizierte Solectric-Gruppe) sind nach interner Schulung Sonderkategorie-Meldungen mit DJI-UAS möglich – teils mit Bescheid innerhalb von 72 Stunden (einfacher/schneller als LBA-Erstantrag, aber kostenpflichtig).

CE-zertifizierte DJI-Drohnen (Stand 09.01.2023)
C0: Mini 4 Pro, Mini 3, Mini 2 SE, weitere Mini-Serien
C1: Mavic 3-Serie, Mavic 3 Classic, Air 3, Air 2S (Ende Januar)
C2: Mavic 3 Pro-Serie, Mavic 3 Enterprise, Matrice 30
C3: Matrice 350




