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SORA 2.5 kommt in die EU! Was sind die Erneuerungen? Wir kennen die Fakten und Termine!

Mit SORA 2.5 steht eine der wichtigsten Änderungen für Drohnenbetreiber in Europa bevor. Ab Ende September 2025 gelten neue Regeln für die Risikobewertung im Rahmen von Betriebsgenehmigungen mit klareren Prozessen, neuen Kriterien für das Bodenrisiko und verbindlichen Übergangsfristen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert, wen die Neuerungen betreffen und welche Termine Sie im Blick behalten müssen, um Ihre Genehmigungen auch künftig rechtzeitig zu sichern.

Der 29. September 2025 ist das Datum, ab dem wir SORA 2.5 offiziell in Europa nutzen können. In diesem Zusammenhang hat das LBA eine wichtige Mitteilung für alle Betreiber veröffentlicht, die eine Betriebsgenehmigung beantragen. Im nachstehenden Text finden Sie wichtige Informationen zu den Änderungen von SORA 2.0 auf 2.5 sowie Links und Termine, die Sie beachten sollten, wenn Sie SORA in Ihren Drohnenaktivitäten nutzen oder nutzen möchten.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

„SORA 2.0“, oder Specific Operations Risk Assessment (eine Methode zur Risikobewertung von Drohnenoperationen), begleitet uns seit der Einführung der neuen europäischen Vorschriften für Drohnen. Obwohl die JARUS-Gruppe die Arbeit an der neuesten Version „SORA 2.5“ bereits im Mai 2024 abgeschlossen hat, hat die EASA ihre Nutzung in Europa erst Ende September 2025 zugelassen. Für viele Piloten und Unternehmen war dies eine lang erwartete Änderung.

Die Änderungen in SORA betreffen alle Drohnenbetreiber, die eine Genehmigung beantragt haben oder beantragen wollen, um in der spezifischen Kategorie zu operieren (wenn die OPEN-Kategorie und die Standardszenarien nicht den Anforderungen des Betreibers entsprechen). Es geht hier in erster Linie um Piloten, die z. B. mit großen Drohnen in städtischen Gebieten fliegen wollen, in Höhen über 120 Metern, oder die BVLOS-Flüge durchführen möchten. Der Prozess der Risikoanalyse selbst ist transparenter geworden, kann für viele Piloten aber weiterhin kompliziert sein.

Wenn Sie also den Prozess der Genehmigung oder der SORA-Analyse noch immer abschreckt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Pro Fly Center kann Sie unterstützen, kontaktieren Sie uns und erzählen Sie uns ein wenig über den Flug, den Sie durchführen möchten.

Große Änderung

Aber was ist neu? Die am meisten erwartete Änderung betrifft die Bestimmung des Bodenrisikos. In SORA 2.0 führte bereits das Vorhandensein eines einzigen Wohngebäudes im Fluggebiet dazu, dass die gesamte Operation als in einem besiedelten Gebiet durchgeführt eingestuft wurde. Besiedelte Gebiete wiederum bedeuteten hohes Betriebsrisiko. Dies führte oft zu Problemen bei der Erlangung von Genehmigungen, da es nicht immer möglich war, solche Risiken zu mindern.

In SORA 2.5 scheint die Einstufung des Bodenrisikos flexibler zu sein, dank eines Ansatzes, der auf realen Daten zur Bevölkerungsdichte basiert. Diese Änderung werden die Piloten jedoch erst in Zukunft vollständig spüren. Warum? Um diese Funktion voll zu nutzen, sollten spezielle Bevölkerungsdichtekarten eingesetzt werden. Die EASA arbeitet seit einiger Zeit an diesen Karten, hat die Arbeit aber noch nicht abgeschlossen. Dennoch sollte diese Änderung positiv bewertet werden. Ein rationalerer und praxisnäherer Ansatz bei der Klassifizierung des Bodenrisikos wird sich mit Sicherheit auf den Prozess der Genehmigungserteilung durch das LBA auswirken.

Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald die entsprechenden Quellen veröffentlicht werden.

Was ist sonst noch neu in SORA 2.5?

Die wichtigsten Änderungen, die mit SORA 2.5 eingeführt wurden, sind:

  • Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit des Prozesses – sehr praktische Schritt-für-Schritt-Beschreibungen und Erklärungen unklarer Begriffe
  • Änderung des Modells zur Bestimmung des Bodenrisikos – Wechsel von einer qualitativen Methode (Nutzung/Bebauung des Geländes) zu einer quantitativen Methode, die sich auf die Bevölkerungsdichte bezieht:

    SORA 2.0

    SORA 2.5

  • Änderungen bei den Maßnahmen zur Minderung des Bodenrisikos – der Notfallplan (Emergency Response Plan) gilt nicht mehr als Minderung, während Bodenbeobachtung und Schutzfaktor (shelter factor) als Minderung aufgenommen werden:

    SORA 2.0

    SORA 2.5

  • Die Anforderungen zur Festlegung des Luftraums und des an die geplante Operation angrenzenden Gebiets wurden präzisiert.

  • Die Kriterien, unter denen ein erweitertes Containment (FTS – Flight Termination System) erforderlich wird, wurden geändert – derzeit ist der Hauptfaktor die Bevölkerungsdichte im angrenzenden Gebiet, nicht mehr die Art des angrenzenden Luftraums wie in SORA 2.0.

Termine! Wichtige Mitteilung des LBA

Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Informationen erschien auf der Website des LBA eine wichtige Mitteilung zu Übergangsfristen im Zusammenhang mit der neuen Methodik der Risikobewertung:

  • Bestehende Betriebsgenehmigungen mit SORA 2.0 werden ab dem 01.01.2026 (Eingangsdatum des Antrags) nur noch bis maximal 31.12.2027 verlängert. Ab dem 01.01.2028 werden bestehende Genehmigungen nach SORA 2.0 nur noch mit einer Umstellung auf SORA 2.5 verlängert.
  • Bestehende Betriebsgenehmigungen mit SORA 2.0 können wie bisher geändert werden (z. B. neue Fluggebiete, anderes UAS etc.). Es erfolgt jedoch keine Verlängerung der Genehmigung mit SORA 2.0 über den 31.12.2027 hinaus.
  • Bestehende Betriebsgenehmigungen mit SORA 2.0 können über einen Änderungsantrag in eine Genehmigung mit SORA 2.5 geändert werden. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Änderung vor dem 31.12.2027.

Quelle: Luftfahrt-Bundesamt – Betriebsgenehmigungen

Es ist außerdem zu beachten, dass das LBA eine neue SORA sowie Antragsformulare für Genehmigungen veröffentlicht hat. Die alten Versionen sind weiterhin verfügbar und können für SORA 2.0 genutzt werden, sind jedoch nicht mit SORA 2.5 kompatibel.

Zusammenfassung

Die eingeführten Änderungen betreffen UAS-Betreiber, die in der spezifischen Kategorie fliegen und SORA nutzen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten.

Der Prozess der Risikobewertung ist transparenter und klarer geworden.

Die angekündigten großen Änderungen der SORA-Methodik wurden umgesetzt.

Das Thema Luftraumklassifizierung und Luftrisiko hat sich nicht geändert. Änderungen in diesem Bereich werden mit SORA 3.0 behandelt.

Es wurde eine Übergangsfrist eingeführt, die festlegt, bis wann und unter welchen Bedingungen SORA 2.0 weiterhin genutzt werden kann.

Die neue Version der Materialien zu SORA 2.5 finden Sie unter: ED Decision 2025/018/R - Regular update of the AMC and GM to Commission Implementing Regulation (EU) 2019/947 — Operation of drones in the ‘open’ and ‘specific’ category | AMC & GM to Commission Implementing Regulation (EU) 2019/947 — Issue 1, Amendment 3 | EASA

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