Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Was die neue Ziffer 6.1a der Richtlinie erweitert (Drohnen zur effizienten Kadaversuche bei ASP).
2. Dass Einsätze zur Kadaversuche der BLE gemeldet werden müssen.
3. Wie DJV und LJV reagieren (Klärungsbedarf zu Rechtssicherheit & Versicherungsschutz).
4. Warum die Regelung wichtig ist: schnelle Auffindung/Untersuchung von Kadavern zur Eindämmung der ASP.
5. Welche Rolle Wärmebild-Drohnen besonders in schwer zugänglichem Gelände (z. B. Schilfgürtel) spielen.
6. Welches ASP-Angebot wir bereithalten (DJI M30T: ASP Professional Pack inkl. Schulung).
Änderungen der Richtlinie – erweiterter Einsatzbereich
Die neu eingefügte Ziffer 6.1a erlaubt den Einsatz von Drohnen zur effizienten Suche nach Wildschweinkadavern – ein klarer Vorteil in schwierigem Gelände.
Meldung an die BLE
Einsätze zur Kadaversuche sind der BLE zu melden, um den rechtlichen Rahmen einzuhalten und die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.
Reaktion der Verbände
DJV und LJV sehen weiteren Klärungsbedarf bei Rechtssicherheit und Versicherungsschutz. Eine präzisere Auslegung wird angestrebt; Informationen folgen.
Bedeutung für die ASP-Bekämpfung
Das schnelle Auffinden und Untersuchen von Kadavern ist zentral, um die Ausbreitung der ASP zu begrenzen. Drohnen mit Wärmebildkameras sind dabei besonders effektiv – gerade in schwer zugänglichen Bereichen wie Schilfgürteln.
Förderkontext & Angebot
Die aktualisierte Richtlinie zur Drohnenförderung (Rehkitzrettung) bietet nun auch Unterstützung bei ASP-Einsätzen. Unser DJI Matrice 30T: ASP Professional Pack bündelt Drohne, Zubehör und umfassende Schulung für effiziente, regelkonforme Einsätze.
Fazit
Die Erweiterung schafft praktische Möglichkeiten für ASP-Lagen – mit Meldepflicht an die BLE, laufender Klärung durch Verbände und klaren Vorteilen durch Wärmebild-Drohnen. Für Umsetzung & Schulung stehen wir bereit.




