Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Warum die neuen Formulierungen im LBA-OM eine stille Aufwertung der STS-Qualifikation andeuten.
2. Welche Mindestanforderungen an Remote Pilots (RP/RPIC) aktuell im OM genannt werden – kompakt und praxisnah erklärt.
3. Ob es sich lohnt, mit der STS-Lizenz zu warten (Kurzantwort: nein) – und warum.
4. Was die Standardszenarien STS-01/STS-02 in der Praxis ermöglichen (VLOS/BVLOS, Klassen C3/C5/C6, kontrollierter Bodenbereich).
1) Kontext: Dezente Andeutung – oder neuer Standard?
In vielen Abschnitten der OM-Vorlage beschreibt das LBA, wie Organisation, Abläufe, Einsatzorte oder Schulungen darzustellen sind. Über lange Zeit galt als minimale Empfehlung für Drohnenpiloten die OPEN A2-Kompetenz, ergänzt um betriebsinterne Schulungsanteile (Teil D des OM). Inzwischen hat sich der Abschnitt zu den Mindestanforderungen an Piloten weiterentwickelt. Die aktuelle Formulierung legt nahe, dass die STS-Qualifikation zur faktischen Referenz für genehmigungspflichtige Einsätze wird – eine stille Kurskorrektur, keine laute Revolution.

2) Was das OM heute konkret fordert (RP/RPIC)
Derzeit nennt die OM-Vorlage für Remote Pilot (RP) bzw. Remote Pilot in Command (RPIC) folgende Punkte:
- Mindestens das theoretische STS-Zertifikat und eine Bestätigung des STS-Praxistrainings.
- Erfolgreich absolvierte Schulung gemäß Schulungshandbuch (Teil D).
- ERP-Auffrischung: Unterricht im Notfallverfahren innerhalb der letzten 12 Monate.
- Recentcy: Flüge in den letzten 90 Tagen mit einem UAS gleicher Konfiguration (z. B. Multicopter oder Flächenflugzeug).
Zusammengenommen signalisiert das: Für genehmigungspflichtige Einsätze wird STS zum neuen Baseline-Level der Qualifikation – ergänzt um betriebliche Schulung, ERP-Training und aktuelle Flugpraxis.
3) Ihre Lizenzstrategie: Warten oder jetzt auf STS gehen?
Arbeitsgruppen der EASA arbeiten an der Weiterentwicklung der UAS-Regulierung, u. a. zur Ausbildung von UAS-Piloten. Vor diesem Hintergrund deuten die OM-Anpassungen darauf hin, dass die STS-Lizenz künftig als Standard-Grundlage für Piloten gilt, die mit Genehmigung operieren.
Unsere Einschätzung ist eindeutig: Nicht warten. Die STS-Lizenz ist derzeit die höchste offizielle EU-Qualifikation für Drohnenpiloten, EU-weit anerkannt und in vielen Genehmigungsverfahren ein Kompetenzsignal gegenüber Behörden und Versicherern. Steigende Nachfrage kann zudem zu höheren Schulungspreisen führen – frühzeitig zu qualifizieren ist daher strategisch klug.

4) Praxisnutzen: Das ermöglichen STS-01 und STS-02
STS-01 (VLOS): Flüge in Sichtweite bis 120 m AGL über kontrolliertem Bodenbereich, betrieben mit C5 oder C3 + C5-Umrüstkit. Keine Überflüge unbeteiligter Personen.
STS-02 (BVLOS): Flüge außer Sichtweite bis 120 m AGL über kontrolliertem Bodenbereich, bis 1 km vom Piloten oder bis 2 km mit Luftbeobachter, betrieben mit C6.
Ergebnis: Mit STS erschließen Sie standardisierte VLOS/BVLOS-Profile, reduzieren den Einzelfallaufwand im Vergleich zu individuell SORA-basierten Genehmigungen und schaffen eine klare Qualifikationsbasis im Team.




