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Mit einer STS-Lizenz eröffnen sich neue Möglichkeiten – entdecken Sie, was die höchste offizielle Drohnenpiloten-Qualifikation in der EU ermöglicht!

Die europäische STS-Drohnenlizenz ist derzeit die höchste von der EASA standardisierte Drohnenlizenz, die ein Pilot erwerben kann. Im folgenden Artikel erklären wir, welche Berechtigungen die Lizenz gewährt und warum diese weit über das Recht zum Fliegen gemäß den Szenarien STS 01 und STS 02 hinausgehen.

Eine vollständige STS-Lizenz, bestehend aus einem theoretischen Nachweis und einer abgeschlossenen Flugausbildung, berechtigt dazu, Einsätze nach den Standardszenarien STS-01 oder STS-02 durchzuführen. Aktuelle Anpassungen von der LBA bereitgestellten Vorlage für das Operationshandbuch (OM) deuten darauf hin, dass die STS-Lizenz möglicherweise auch als Zugang zu komplexeren Einsätzen in der Speziellen Kategorie dient – also Einsätzen, die eine spezielle Genehmigung erfordern.

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Warum die neuen Formulierungen im LBA-OM eine stille Aufwertung der STS-Qualifikation andeuten.
2. Welche Mindestanforderungen an Remote Pilots (RP/RPIC) aktuell im OM genannt werden – kompakt und praxisnah erklärt.
3. Ob es sich lohnt, mit der STS-Lizenz zu warten (Kurzantwort: nein) – und warum.
4. Was die Standardszenarien STS-01/STS-02 in der Praxis ermöglichen (VLOS/BVLOS, Klassen C3/C5/C6, kontrollierter Bodenbereich).

1) Kontext: Dezente Andeutung – oder neuer Standard?

In vielen Abschnitten der OM-Vorlage beschreibt das LBA, wie Organisation, Abläufe, Einsatzorte oder Schulungen darzustellen sind. Über lange Zeit galt als minimale Empfehlung für Drohnenpiloten die OPEN A2-Kompetenz, ergänzt um betriebsinterne Schulungsanteile (Teil D des OM). Inzwischen hat sich der Abschnitt zu den Mindestanforderungen an Piloten weiterentwickelt. Die aktuelle Formulierung legt nahe, dass die STS-Qualifikation zur faktischen Referenz für genehmigungspflichtige Einsätze wird – eine stille Kurskorrektur, keine laute Revolution.

2) Was das OM heute konkret fordert (RP/RPIC)

Derzeit nennt die OM-Vorlage für Remote Pilot (RP) bzw. Remote Pilot in Command (RPIC) folgende Punkte:

  • Mindestens das theoretische STS-Zertifikat und eine Bestätigung des STS-Praxistrainings.
  • Erfolgreich absolvierte Schulung gemäß Schulungshandbuch (Teil D).
  • ERP-Auffrischung: Unterricht im Notfallverfahren innerhalb der letzten 12 Monate.
  • Recentcy: Flüge in den letzten 90 Tagen mit einem UAS gleicher Konfiguration (z. B. Multicopter oder Flächenflugzeug).

Zusammengenommen signalisiert das: Für genehmigungspflichtige Einsätze wird STS zum neuen Baseline-Level der Qualifikation – ergänzt um betriebliche Schulung, ERP-Training und aktuelle Flugpraxis.

3) Ihre Lizenzstrategie: Warten oder jetzt auf STS gehen?

Arbeitsgruppen der EASA arbeiten an der Weiterentwicklung der UAS-Regulierung, u. a. zur Ausbildung von UAS-Piloten. Vor diesem Hintergrund deuten die OM-Anpassungen darauf hin, dass die STS-Lizenz künftig als Standard-Grundlage für Piloten gilt, die mit Genehmigung operieren.

Unsere Einschätzung ist eindeutig: Nicht warten. Die STS-Lizenz ist derzeit die höchste offizielle EU-Qualifikation für Drohnenpiloten, EU-weit anerkannt und in vielen Genehmigungsverfahren ein Kompetenzsignal gegenüber Behörden und Versicherern. Steigende Nachfrage kann zudem zu höheren Schulungspreisen führen – frühzeitig zu qualifizieren ist daher strategisch klug.

4) Praxisnutzen: Das ermöglichen STS-01 und STS-02

STS-01 (VLOS): Flüge in Sichtweite bis 120 m AGL über kontrolliertem Bodenbereich, betrieben mit C5 oder C3 + C5-Umrüstkit. Keine Überflüge unbeteiligter Personen.

STS-02 (BVLOS): Flüge außer Sichtweite bis 120 m AGL über kontrolliertem Bodenbereich, bis 1 km vom Piloten oder bis 2 km mit Luftbeobachter, betrieben mit C6.

Ergebnis: Mit STS erschließen Sie standardisierte VLOS/BVLOS-Profile, reduzieren den Einzelfallaufwand im Vergleich zu individuell SORA-basierten Genehmigungen und schaffen eine klare Qualifikationsbasis im Team.

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