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FPV-Drohnen und die Gesetzeslage in Deutschland

Das Fliegen von FPV-Drohnen hat in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen – sowohl bei Hobby-Pilotinnen und -Piloten als auch im Wettbewerbsbereich. Mit der steigenden Beliebtheit gehen jedoch auch wichtige rechtliche Rahmenbedingungen einher, die Sie unbedingt beachten müssen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Gesetze und Vorschriften für FPV-Drohnen in Deutschland.

FPV in Deutschland – Regeln kurz & klar

Aus diesem Beitrag erfahren Sie:

1. Grundregeln der EU-/DE-Vorschriften (typisch: OPEN A3, VLOS, 120 m, ≤ 25 kg).
2. FPV-Spezifika: Spotter-Pflicht, Flugverbotszonen, Funk nur CE (keine FCC, ≤ 25 mW).
3. Pflichten: Registrierung (außer <250 g) und Haftpflichtversicherung.
4. Praxis & „Lost Places“: Eigentumsrechte beachten, nichts beschädigen, Müll mitnehmen.

1) Grundlegende Vorschriften

In der Regel erfolgt der FPV-Flug in der offenen Kategorie A3. Voraussetzungen: Flug in Sichtweite (VLOS), maximale Höhe 120 m über Grund, und Drohnengewicht ≤ 25 kg.

2) Besondere Regelungen für FPV

Spotter-Pflicht: Bei FPV-Brille muss eine zweite Person die Drohne ständig visuell beobachten.
Flugverbotszonen: Keine Flüge nahe Flughäfen, Menschenansammlungen oder sensiblen Einrichtungen.
Funkleistung: Nur CE-konform; FCC und >25 mW sind unzulässig.

3) Registrierung & Versicherung

Registrierung: Pflicht für Betreiberinnen/Betreiber, außer die Drohne wiegt <250 g.
Haftpflichtversicherung: Für alle FPV-Pilotinnen/Piloten vorgeschrieben.

4) Fazit & Lost Places

FPV ist faszinierend, setzt aber regelkonformes Fliegen voraus. „Lost Places“ sind oft Privatbesitz – Betreten ohne Erlaubnis ist strafbar. Hinterlassen Sie keine Spuren, verursachen Sie keine Schäden und nehmen Sie Müll (z. B. Propeller, Teile, Akkus) wieder mit.

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