FPV in Deutschland – Regeln kurz & klar
Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Grundregeln der EU-/DE-Vorschriften (typisch: OPEN A3, VLOS, 120 m, ≤ 25 kg).
2. FPV-Spezifika: Spotter-Pflicht, Flugverbotszonen, Funk nur CE (keine FCC, ≤ 25 mW).
3. Pflichten: Registrierung (außer <250 g) und Haftpflichtversicherung.
4. Praxis & „Lost Places“: Eigentumsrechte beachten, nichts beschädigen, Müll mitnehmen.
1) Grundlegende Vorschriften
In der Regel erfolgt der FPV-Flug in der offenen Kategorie A3. Voraussetzungen: Flug in Sichtweite (VLOS), maximale Höhe 120 m über Grund, und Drohnengewicht ≤ 25 kg.

2) Besondere Regelungen für FPV
Spotter-Pflicht: Bei FPV-Brille muss eine zweite Person die Drohne ständig visuell beobachten.
Flugverbotszonen: Keine Flüge nahe Flughäfen, Menschenansammlungen oder sensiblen Einrichtungen.
Funkleistung: Nur CE-konform; FCC und >25 mW sind unzulässig.
3) Registrierung & Versicherung
Registrierung: Pflicht für Betreiberinnen/Betreiber, außer die Drohne wiegt <250 g.
Haftpflichtversicherung: Für alle FPV-Pilotinnen/Piloten vorgeschrieben.

4) Fazit & Lost Places
FPV ist faszinierend, setzt aber regelkonformes Fliegen voraus. „Lost Places“ sind oft Privatbesitz – Betreten ohne Erlaubnis ist strafbar. Hinterlassen Sie keine Spuren, verursachen Sie keine Schäden und nehmen Sie Müll (z. B. Propeller, Teile, Akkus) wieder mit.




