Die Grafik zeigt eine Übersicht über die Regeln zum Fliegen mit Drohnen über unbeteiligten Personen in Europa. Dies ist nämlich nicht mit jeder Drohne erlaubt und auch kein Kavaliersdelikt. Um besser zu verstehen wie diese Grafik gelesen wird hier paar Beispiele.
Beispiel 1
Sie sind im Besitz einer DJI Mini 5 Pro. Diese hat eine C0-Zertifizierung und wiegt unter 250g. Sie fällt in die Unterkategorie A1 und unbeteiligte Personen dürfen überflogen werden.
Beispiel 2
Sie fangen gerade mit dem Thema Drohnen an, wollen nicht viel Geld investieren und kaufen sich eine gebrauchte Mavic 2 Pro. Da diese unter 4 kg wiegt, jedoch über 900 Gramm, denken Sie, dass diese in der Kategorie A2 geflogen werden kann. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dem ist nicht der Fall. Hierbei handelt es sich um eine Bestandsdrohne, welche vor dem 01.01.2024 auf dem Markt erschienen ist und daher keine Zertifizierung erhalten hat. Unzertifizierte Drohnen fallen in die Kategorie A3, bedeutet dass diese auch nach den Regularien A3 geflogen werden muss.
Zusammengefasst dürfen unbeteiligte Personen lediglich in A1 oder mittels spezieller individueller Genehmigung überflogen werden. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Den Flyer können Sie hier als PDF downloaden.




