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Anpassung der Bearbeitung von Erstanträgen und Änderungsanträgen in der speziellen Kategorie

Wichtige Information von der LBA für alle, die einen Flug in einer Sonderkategorie planen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie der Prozess der Genehmigungserteilung aussieht, wie er abläuft und wie lange er dauert!

Das Referat B5 – Unbemannte Luftfahrtsysteme des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) informiert über eine Anpassung in der Bearbeitung von Anträgen.

In den vergangenen Jahren wurde eine sehr hohe Anzahl an Betriebsgenehmigungen erteilt. Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Genehmigung über Änderungsanträge anzupassen (z. B. Fluggebiete, Verfahren, UAS usw.). Diese Möglichkeit wird intensiv genutzt, was für das LBA bedeutet, dass jede erteilte Betriebsgenehmigung eine Vielzahl an Änderungsanträgen nach sich zieht.

Zusätzlich ist das LBA gesetzlich verpflichtet, erteilte Betriebsgenehmigungen risikobasiert zu überwachen. Diese Kombination führt auch nach Erteilung zu einem erheblichen und stetig wachsenden Verwaltungsaufwand. Parallel dazu geht eine weiterhin stark steigende Zahl an Erstanträgen auf neue Betriebsgenehmigungen ein.

Durch dieses hohe Arbeitsaufkommen und die begrenzten personellen Ressourcen hat sich in den vergangenen Monaten ein erheblicher Rückstau bei der Bearbeitung gebildet.

Anträge werden grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Aktuell beträgt die geschätzte Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung deutlich mehr als sechs Monate. Diese Schätzung ist unverbindlich und kann sich je nach weiterer Entwicklung verändern.

Die eigentliche Bearbeitung eines Antrags nimmt in der Regel nur wenige Werktage in Anspruch. Änderungsanträge werden dabei ebenso wie Erstanträge in der Reihenfolge des Eingangs behandelt und unterliegen denselben Wartezeiten.

Für Rückfragen oder bei technischen Problemen steht das zuständige Referat des LBA per E-Mail zur Verfügung.

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