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Was tun, wenn die Kategorie OPEN nicht mehr ausreicht? Willkommen im Leitfaden zur Kategorie SPECIFIC

09-05-2025

Die Kategorie OPEN ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden, da sie lediglich die einfachsten Operationen mit den kleinsten Drohnen abdeckt. Die Regeln der OPEN-Kategorie sind klar und verständlich – sie gelten sowohl für kommerzielle als auch für private Flüge. 
Zur Erinnerung sind sie in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

 

Was umfasst die Kategorie OPEN im Überblick?

Sie erlaubt Flüge mit sehr leichten Drohnen unter 250 g über Menschen (z. B. Klasse C0), mit schwereren Drohnen in der Nähe von Menschen (z. B. Klasse C2) sowie Flüge mit „Schwergewichten“ von bis zu 25 kg in Bereichen, in denen unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden. Alle Operationen müssen sich im Sichtbereich des Piloten (VLOS) und unterhalb von 120 m Flughöhe abspielen (mit wenigen Ausnahmen).

Sobald die Flugparameter jedoch nicht mehr in den Rahmen der OPEN-Kategorie passen, besteht die Möglichkeit, auf die Kategorie SPECIFIC zurückzugreifen.

Mehr Details zur OPEN-Kategorie finden Sie hier.

 

Wann kann die OPEN-Kategorie nicht mehr genutzt werden?

Eine Nutzung der OPEN-Kategorie ist beispielsweise in folgenden Fällen nicht zulässig:

  • Flüge außerhalb der Sichtverbindung (BVLOS)
  • Flüge über 120 m AGL (außer mit Sondergenehmigung, z. B. bei Überflug eines bekannten Hindernisses)
  • Verwendung einer Drohne ohne CE-Klassifizierung („C-Klasse“) – ausgenommen Altgeräte, die vor 2024 in den Verkehr gebracht wurden
  • Verwendung einer Drohne mit unzureichender Klassifizierung – etwa beim Einsatz einer C2-Drohne (z. B. DJI Mavic 3 Pro) für Flüge über Menschen, was nur mit C0-Geräten erlaubt ist

 

Wie nutzt man die Kategorie SPECIFIC?

Die Kategorie SPECIFIC kann auf drei Wegen genutzt werden:

  1. Standardisierte Szenarien (STS)
  2. Individuelle Betriebsgenehmigung durch die Luftfahrtbehörde
  3. Zertifizierung als Betreiber eines leichten unbemannten Luftfahrzeugsystems – LUC (Light UAS Operator Certificate)

 

STS – Einfach und angenehm, aber auch praktikabel?

Derzeit hat die EASA zwei standardisierte Szenarien veröffentlicht: STS-01 für VLOS-Flüge und STS-02 für BVLOS-Flüge. Diese vordefinierten Szenarien enthalten detaillierte Vorgaben und dürfen nicht modifiziert werden. Entweder die Bedingungen werden vollständig erfüllt – oder die Nutzung ist nicht zulässig.

Beispielsweise erfordert STS-01 den Einsatz einer Drohne der Klasse C5, ein STS-Zeugnis sowie die Festlegung eines kontrollierten Bodenbereichs, in dem sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. STS-02 setzt eine Drohne der Klasse C6 voraus, ebenfalls ein STS-Zeugnis und einen kontrollierten Bodenbereich. Zwar erlaubt es Flüge außerhalb der Sichtverbindung, jedoch mit Beschränkungen: Die Entfernung darf 1 km ohne Luftraumbeobachter bzw. 2 km mit Beobachter nicht überschreiten.

Die vollständige Liste der Anforderungen ist in Anhang 1, Kapitel 1 (STS-01) und Kapitel 2 (STS-02) der Verordnung (EU) 2019/947 zu finden.

Was viele überraschen dürfte: Für die STS-Szenarien ist ein Operationshandbuch (OM) erforderlich – in der OPEN-Kategorie war dies nicht nötig. Näheres zu den OM-Anforderungen steht in Anhang 5 „Operations Manual for Standard Scenarios“ der Verordnung (EU) 2019/947.

 

Betriebsgenehmigung – Der Kern der Kategorie SPECIFIC

Wie oben erwähnt, lassen STS-Szenarien nur ein begrenztes Risiko zu. Wenn eine geplante Operation nicht unter STS fällt, muss der Betreiber eine individuelle Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Risikobewertung nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) oder ein zutreffendes PDRA (Predefined Risk Assessment)
  • Ein Operationshandbuch, das auf der geplanten Mission basiert
  • Ein formeller Antrag auf Genehmigung

 

SORA

SORA ist ein Verfahren zur Risikobewertung von Drohnenoperationen, das von der internationalen Expertengruppe JARUS entwickelt wurde und weltweit Anerkennung findet. Es umfasst zehn Schritte, in denen u. a. das Boden- und Luftrisiko bewertet sowie risikomindernde Maßnahmen festgelegt werden. Der finale Risikograd muss durch die Behörde akzeptiert werden und ist im Operationshandbuch mit Nachweisen zu dokumentieren.

Die EASA hat einen hilfreichen Leitfaden veröffentlicht: Easy Access Rules – SORA

 

PDRA – die scheinbare Abkürzung

Alternativ zur eigenen SORA-Bewertung kann auf vorbereitete Risikobewertungen – die PDRA – zurückgegriffen werden. Diese sind allerdings nur nutzbar, wenn die geplante Operation genau den Bedingungen des jeweiligen PDRA entspricht. Leider hat sich in der Praxis gezeigt, dass PDRA nur eingeschränkt hilfreich ist, da dennoch ein vollständiges OM erforderlich ist. Zudem sind die Vorgaben starr – Abweichungen sind nicht zulässig.

Die EASA arbeitet aktuell an flexibleren PDRAs sowie an vorgefertigten Operationshandbüchern. Die aktuelle Liste verfügbarer PDRAs finden Sie hier.

Wenn SORA oder das Genehmigungsverfahren für Sie Neuland sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer Vorabberatung und operativer Unterstützung zur Seite – von der Risikoanalyse bis zur Genehmigung. Interesse? Besuchen Sie uns hier.

 

Operationshandbuch (OM)

Die Erstellung eines OM ist oft komplex. Unterstützung bietet das LBA mit einer OM-Vorlage für VLOS-Operationen mit einem SAIL-Level bis II. Bei ambitionierteren Vorhaben (z. B. BVLOS) stößt die Vorlage jedoch schnell an ihre Grenzen und muss individuell angepasst werden – sowohl technisch als auch organisatorisch.

Die Vorlage des LBA finden Sie hier.

Ein Beispiel unserer erfolgreichen Antragstellung können Sie hier nachlesen.

 

LUC-Zertifikat – leider nicht für jeden

Stellen Sie sich vor, Sie dürften Drohnenoperationen in der SPECIFIC-Kategorie durchführen, ohne für jeden einzelnen Flug eine Genehmigung zu beantragen. Genau das ermöglicht ein LUC-Zertifikat – allerdings unter strengen Bedingungen. Wie die EASA betont:

„Es ist kein Blankoscheck. Der LUC-Inhaber darf nur die Operationen durchführen, die in den Genehmigungsbedingungen des LUC beschrieben sind.“

Ein LUC-Zertifikat verlangt eine umfassende Organisationsstruktur:

  • Ein funktionierendes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zur Risikominderung und Kontrolle
  • Qualifiziertes Personal für Planung, Durchführung, Wartung und Verwaltung
  • Ein robustes Dokumentationssystem mit nachvollziehbarer Datenhaltung
  • Ein LUC-Sicherheitsmanual mit Rollen, Verfahren, Notfallplänen und Sicherheitszielen

(Quelle: EASA)

Die Erteilung eines LUC ist daher ein individueller Prozess, der von der jeweiligen Luftfahrtbehörde beurteilt wird. Der LUC ist aktuell die höchste Form der Anerkennung eines UAS-Betreibers durch die Behörde.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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