Mit einer STS-Lizenz eröffnen sich neue Möglichkeiten – entdecken Sie, was die höchste offizielle Drohnenpiloten-Qualifikation in der EU ermöglicht!
Eine vollständige STS-Lizenz, bestehend aus einem theoretischen Nachweis und einer abgeschlossenen Flugausbildung, berechtigt dazu, Einsätze nach den Standardszenarien STS-01 oder STS-02 durchzuführen. Aktuelle Anpassungen von der LBA bereitgestellten Vorlage für das Operationshandbuch (OM) deuten darauf hin, dass die STS-Lizenz möglicherweise auch als Zugang zu komplexeren Einsätzen in der Speziellen Kategorie dient – also Einsätzen, die eine spezielle Genehmigung erfordern.
Eine dezente Andeutung – oder ein neuer Standard?
In vielen Abschnitten der OM-Vorlage gibt die LBA Hinweise dazu, wie Organisation, Abläufe, Einsatzorte oder Schulungen zu beschreiben sind. Lange Zeit empfahl die LBA als Mindestanforderung an Drohnenpiloten die „OPEN A2“-Kompetenz, ergänzt um Schulungselemente, die vom jeweiligen UAS-Betreiber festgelegt wurden (Teil D des OM).
Inzwischen hat sich der Abschnitt zu den Mindestanforderungen an die Piloten jedoch weiterentwickelt. Aktuell ist dort folgendes zu lesen:
Remote Pilot (RP), Remote Pilot in Command (RPIC)
- besitzt mindestens das theoretische STS-Zertifikat sowie
- eine Bestätigung über den Abschluss des STS-Praxistrainings
- hat eine Schulung gemäß dem Schulungshandbuch (Teil D) erfolgreich absolviert
- wurde in den letzten zwölf Monaten im Notfallverfahren (ERP) unterrichtet
- hat in den letzten 90 Tagen Flüge mit einem UAS gleicher Konfiguration (z. B. Multicopter oder Flächenflugzeug) durchgeführt
Zufall? Wohl kaum!
Von der EASA eingesetzte Arbeitsgruppen beschäftigen sich aktuell intensiv mit der Weiterentwicklung der Drohnenregulierung. Eine davon speziell mit der Ausbildung von UAS-Piloten. Die oben genannten Änderungen könnten darauf hindeuten, dass die STS-Lizenz künftig als Grundlage für die Qualifikation von Piloten gilt, die Einsätze mit Genehmigung durchführen sollen. Ein möglicher Nebeneffekt wäre, dass die Preise für STS-Schulungen mit steigender Nachfrage ebenfalls steigen könnten.
Sollte man also mit dem Erwerb der STS-Lizenz noch warten?
Unserer Meinung nach ganz klar nein. Die STS-Lizenz ist derzeit die höchste offizielle Qualifikation für Drohnenpiloten innerhalb der EU. Sie ist zertifiziert und wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Natürlich kann jede nationale Luftfahrtbehörde selbst festlegen, wie hoch die Anforderungen für genehmigungspflichtige Einsätze sind. Eines steht jedoch fest: Wer mehr weiß, wird mehr geschätzt und es gibt derzeit keine höhere offizielle Drohnenlizenz als STS.
Das ermöglichen die standardisierten STS-Szenarien:
STS-01:
- Flüge in Sichtweite (VLOS) bis 120 m über dem nächstgelegenen Punkt am Boden
- Einsätze mit C5- oder C3-Drohnen + Umrüstkit auf C5
- Flüge über Gebiete ohne unbeteiligte Personen (kontrollierter Bodenbereich)
STS-02:
- Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) bis 120 m über dem nächstgelegenen Punkt am Boden
- BVLOS-Flüge bis 1 km vom Piloten entfernt oder bis 2 km mit Luftbeobachter
- Einsätze mit Drohnen der Klasse C6
- Flüge über Gebiete ohne unbeteiligte Personen (kontrollierter Bodenbereich)
Werfen Sie einen Blick auf unsere STS-Schulungsangebote
ONLINE UPGRADE: von der A2-Lizenz zur STS (mit Verlängerung um weitere 5 Jahre)
ONLINE FAST TRACK: STS Zertifikat mit A2 und Prüfung / Specific Category
VOR ORT WORKSHOP: STS Zertifikat mit A2 und Prüfung / Specific Category
VOR ORT Praxis: STS.01 & STS.02 - (EU) / Specific Category
OM / CONOPS-Vorbereitung WORKSHOP (incl. SORA) / Specific Category
Pilot automatisierter Drohnen // Koordinator für ferngesteuerte Einsätze