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Leichteres Fliegen in der Sonderkategorie! Das LBA erleichtert Flüge außerhalb der OPEN-Kategorie!

09-04-2025

Am 02.04.2025 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wichtige Informationen für alle Betreiber von UAS veröffentlicht, die eine Genehmigung für ihren Betrieb (Permit to Operate) beantragen. Die neue Dokumentationsvorlage und die Informationen auf der Website weisen auf die vermehrte Verfügbarkeit von Allgemeingenehmigungen - ohne Angabe eines bestimmten Standorts - hin.

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Jeder UAS-Betreiber, dessen geplanter Flug nicht in die Kategorie „OPEN“ oder in den Anwendungsbereich des Standardszenarios „STS“ fällt, muss bei der Luftfahrtbehörde eine individuelle Betriebsgenehmigung einholen. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen ein Antrag, eine Risikobewertung des Betriebs und ein Betriebshandbuch (OM) erstellt werden. Das OM ist das grundlegende Dokument für jeden Betreiber, der die Kategorie „SPECIFIC“ nutzen möchte.  Es enthält Informationen über die Organisation des Betreibers, die zu befolgenden Verfahren, Einzelheiten zu den durchzuführenden Operationen, die Ausbildung oder die zu verwendenden unbemannten Systeme. Es ist nicht einfach, ein OM von Grund auf selbst zu erstellen. Glücklicherweise kommt das LBA den Bedürfnissen des Marktes entgegen, indem es eine Vorlage zur Verfügung stellt, und wir wissen, wie man sie benutzt.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Genehmigung für Ihren Flug benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir werden die einfachste Lösung für Ihre Situation finden.

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Warum ist eine Allgemeingenehmigung besser als eine Einzelgenehmigung?

Mit einer Allgemeingenehmigung erhält der Betreiber die Möglichkeit, im ganzen Land an jedem Ort zu fliegen, der die Bedingungen der erteilten Genehmigung erfüllt.  In der Praxis bedeutet dies, dass es nicht notwendig ist, für einen neuen Standort eine gesonderte Genehmigung einzuholen und erneut auf die Entscheidung der Luftfahrtbehörde zu warten. Die Allgemeingenehmigung legt u.a. fest

  • die Parameter unseres Betriebs und Einzelheiten der Risikobewertung
  • die Maßnahmen zur Risikominderung, die anzuwenden sind

Wenn der Betreiber einen neuen Standort findet, der die in der allgemeinen Genehmigung festgelegten Anforderungen erfüllt, muss er ihn selbst analysieren, um sicherzustellen, dass er den Bedingungen der Genehmigung entspricht, und eine Risikobewertung für ihn erstellen. Die ausgearbeiteten Unterlagen müssen jedoch nicht zur Genehmigung an die Luftfahrtbehörde geschickt werden.  Daher kann die Zeit zwischen der Feststellung der Notwendigkeit eines Fluges und seiner tatsächlichen Durchführung wesentlich kürzer sein.

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Genehmigung gibt eine Einzelgenehmigung genau an, an welchen Standorten der Betreiber eine Fluggenehmigung erhalten hat. Das Hinzufügen eines neuen Standorts erfordert eine erneute Entscheidung der Luftaufsicht.

LBA erleichtert die Dokumentation.

Das LBA arbeitet sehr intensiv daran, den Betreibern die Erlangung einer Betriebsgenehmigung zu erleichtern. Die vom LBA entwickelte Vorlage für das Betriebshandbuch hat auf dem europäischen Markt viel Anerkennung gefunden, und viele Mitgliedsländer verwenden sie in dieser oder einer überarbeiteten Form.

Im letzten Newsletter erfahren wir, dass die Vorlage für das Betriebshandbuch aktualisiert wurde. Die neueste Version ist verfügbar unter: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Betriebsgenehmigungen/Betriebsgenehmigung_Handb%C3%BCcher_de.html?nn=612282

Was hat sich geändert?

Mit der aktualisierten Vorlage erhalten die Betreiber von Fachhochschulen viele Hinweise, wie sie Aufzeichnungen führen und strukturieren können. Natürlich erfordert das korrekte Ausfüllen Kenntnisse, aber die Arbeit mit der Vorlage bietet die Möglichkeit, die Organisation und ihre Flüge so zu beschreiben, dass sie den Erwartungen der Luftfahrtaufsicht entsprechen und für den Betreiber selbst nützlich sind. Die Vorlage enthält u.a. eine Vorlage/Beispiel für ein Betriebsgebiet zum Zweck der Erlangung einer allgemeinen Standortgenehmigung. In der letzten Aktualisierung wurden u.a. die Zugänglichkeit und die Übersichtlichkeit der Vorlage verbessert.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Antrag, SORA-Risikobewertung, OM) benötigen, können Sie uns jederzeit um Hilfe bitten.

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Wann können Sie eine Allgemeingenehmigung beantragen?

Auf der Website des LBA wurden die Informationen zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung für einen allgemeinen Standort aktualisiert. Es wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Allgemeingenehmigung für BVLOS-Flüge zu erhalten:

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Beantragung generischer Fluggebiete

Die Beantragung eines generischen Fluggebietes ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Maximale Betriebsrisikoklasse: SAIL II
  • Betrieb über kontrolliertem Boden, geringfügig bewohntem Gebiet oder bewohntem Gebiet
  • Bei BVLOS Betrieb oder VLOS Betrieb ist eine generische Genehmigung auch unter Nutzung einer M2 Mitigation möglich.
  • Bei VLOS Betrieb über bewohntem Gebiet ist eine generische Genehmigung auch unter Nutzung einer M1 Milderung auf niedriger Robustheit (low) möglich.

Ersetzen Sie zur Beantragung einer generischen Betriebsgenehmigung das vorhandene dritte Kapitel - Fluggebiete (Teil C) des Muster Betriebshandbuch durch ein Beispiel für EIN generisches Fluggebiet.

Die neue Version der Formulierungshilfen für das Betriebshandbuch und die Beispiele für generische Fluggebiete finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

https://www.lba.de/DE/Drohnen/Betriebsgenehmigungen/Betriebsgenehmigung_Handb%C3%BCcher_de.html?nn=612282

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In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Erteilung einer BVLOS-Fluggenehmigung in Form einer allgemeinen Standortgenehmigung nach wie vor einer Einzelfallprüfung unterliegt. Wenn es zu viele Variablen bei den vom Betreiber angewandten Abhilfemaßnahmen gibt, kann die Luftaufsicht entscheiden, dass eine spezielle Standortgenehmigung für die angegebenen Bedingungen besser geeignet ist als eine allgemeine Standortgenehmigung. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung mit der Luftaufsicht in Verbindung zu setzen, um das geeignete Vorgehen und die Umsetzung festzulegen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erlangung einer Fluggenehmigung und der vollständigen Implementierung von Drohnen für Ihr Unternehmen. Sehen Sie sich unsere Fallstudie an:

Fallstudienartikel über die Einführung von DJI Dock HIER

Präzise Ortung - ein neuer Zusatz für Antragsteller.

Es wurde auch eine Mustertabelle zur Verfügung gestellt, in der der UAS-Betreiber Daten über die verschiedenen für den geplanten Betrieb vorgesehenen Standorte sammeln kann. Die Tabelle ist ein optionales Addendum zur Ergänzung von Punkt 1.2 des SORA-Formulars, das nützlich ist, wenn eine Genehmigung für einen Betrieb an mehreren bestimmten Standorten, aber z. B. in unterschiedlichen Höhen oder mit unterschiedlichen Fluggeschwindigkeiten beantragt wird. Änderungen dieser Parameter wirken sich auf die Größe des Betriebsraums und des Risikopuffers am Boden aus, die in der vorgeschlagenen Tabelle in zugänglicher Form dargestellt werden können.

Einen Link zur Tabelle finden Sie hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B5_UAS/FV_GO_UASOPA_01_03_SORA_Fluggebietstabelle.html?nn=612276

Wir werden in unserem Blog weitere Informationen bereitstellen.

 

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