EU Kompetenznachweis A1-A3, EU Fernpilotenzeugnis A2 bis hin zu STS und Specific - Was ist der Unterschied?
Mit Beginn der neuen Drohnenregularien ab Januar 2021 muss jeder Drohnenpilot dessen Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera hat, eine Europäische Lizenz machen. Die Basiskategorie, die für alle verpflichtend ist, ist die A1-A3-Kategorie mit einfacher Prüfung. Eine zusätzliche Option für mehr Möglichkeiten ist die A2-Kategorie. Für schwerere oder kompliziertere Flüge gibt es STS und Specific als zusätzliche Kategorie.
Im Verlauf beantworten wir, worin diese sich unterscheiden und wie man sich darauf vorbereitet:
- Was bringt der EU Kompetenznachweis (A1-A3)
- Wer darf diesen nutzen
- Wie man den EU Kompetenznachweis (A1-A3) erhält
- Für wen das zusätzliche EU Fernpilotenzeugnis (A2) erhältlich ist
- Wie man sich darauf vorbereitet und dieses erhält
- Welche weiteren europäischen Lizenzen gibt es und wie sind diese möglich (STS/ Specific)
- Wie erkenne ich welche Drohne wo geflogen werden darf (CE-Kennzeichnung)
EU Kompetenznachweis (A1-A3)
Allgemeine Informationen:
Der EU Kompetenznachweis ist die Basiszertifizierung, die alle Drohnenbenutzer ohne Ausnahme machen müssen!
Er berechtigt dazu, Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 900 Gramm oder der CE Klassenkennzeichnung C1 bis zu einer Höhe von 120 Metern zu fliegen. Eine Haftpflichtversicherung der Drohne ist Pflicht.
Ein großer Vorteil ist der Flug über einzelne Personen (aber nicht über Menschenmassen!!)
Wie man diese bekommt?
Es ist ganz einfach. Alles, was Sie tun müssen, ist auf die LBA-Website zu gehen:
- A1/A3-Lizenz über die Website des LBA absolvieren - https://www.lba.de/DE/Drohnen/Fernpiloten/Kompetenznachweis_A1_A3.html
Im Trainingsmodul festigen Sie Ihr Wissen und qualifizieren sich für die anstehende Prüfung. Das Trainingsmodul enthält 20 Multiple Choice Aufgaben, die beliebig häufig aufgerufen werden können. Wenn 75% der Aufgaben richtig beantwortet sind, können Sie sich zur Durchführung der Prüfung registrieren. Die Online-Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Sind 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Auch die Online-Prüfung kann mehrmals wiederholt werden. In ca. einer Stunde ist Prüfung und Probeprüfung durchlaufen.
Die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 sind gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € für die Ausstellung an.
Screenshot: https://lba-openuav.de/einstieg/
Vorgang A1/A3 EU Kompetenznachweis
- Besuche die Webseite (https://lba-openuav.de/)
- Besuche die Online Schulung für A1/A3 (Training optional)
- Schließe die Probeprüfung mit 75% richtigen Fragen ab
- Registriere dich als Pilot und lege die kostenlose A1/A3-Prüfung ab
- Drucke Deinen EU Kompetenznachweis nach bestandener Prüfung aus und zeige diesen bei Bedarf vor
EU Fernpilotenzeugnis (A2) - Allgemeine Informationen
Diese Schulung ist für alle Drohnenpiloten, die Drohnen mit einem Gewicht über 900 Gramm steuern oder eine Drohne mit der CE Klassenkennzeichnung C2* steuern (Gewicht von 900 Gramm bis 4 kg). Wir empfehlen diese Schulung auch für gewerbliche Piloten da diese Schulung das notwendige Wissen gebündelt zur Verfügung stellt und die notwendige Sicherheit und Routine gibt.
- ermöglicht den Drohnenflug in einer Entfernung von 30 Metern oder im Langsamflugmodus sogar von 5 Metern zu Personen mit Drohnen der CE Klassenkennzeichnung C2*.
- erlaubt weiterhin Flüge in der A3 Kategorie in offenen Bereichen und Geländen mit ausreichend Entfernung zu Menschen und Gebäuden. Hier sind Drohnen mit einem Abfluggewicht bis zu 25kg erlaubt.
- Drohnen ohne CE Klassenkennzeichnung werden als sogenannte Bestandsdrohen nur noch in der A3 Kategorie geflogen.
Das EU Fernpilotenzeugnis A2 dokumentiert die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947 und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Dazu gehören auch Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz.
Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die sichere Durchführung von Flügen in der Offene Kategorie A2 erforderlich sind. Diese Kategorie richtet sich an Personen, die mit bestimmten Einschränkungen Drohnen in Sichtweite fliegen möchten.
Schulung: In Präsenz an unseren Schulungsorten oder im Eigenstudium
Prüfung: In Präsenz an unseren Schulungsorten oder Online
Die Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnis A2 ist gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 30,00 € für die Ausstellung an.
mehr Informationen in unserem Kurs: A2 Proflycenter
Rabattcode für Deine Buchung: 127-LD80-38VQ
STS Fernpilotenzeugnis - Allgemeine Informationen
Die STS-Lizenz kann als Grundlage für Flüge verwendet werden, die:
- Nicht in die offene Kategorie fallen
- Gemäß den europäischen Standardszenarien (STS 01 VLOS-Flüge innerhalb der Sichtlinie und STS 02 BVLOS-Flüge außerhalb der Sichtlinie) durchgeführt werden
-
Für die Durchführung dieser Flüge ist eine praktische Ausbildung und Beurteilung durch unseren Prüfer erforderlich
Wichtig: Um europäische Standardszenarien fliegen zu können, benötigen Sie eine Drohne der Klasse C5 oder C6 oder eine entsprechend modifizierte Drohne der Klasse C3.
EMPFOHEN FÜR:
- Piloten die in kurzer Zeit ohne Anfahrt und ohne großen Aufwand STS-Theorie benötigen
- Piloten, die schwere Drohnen (über 4 kg) verwenden und/oder in Risikogebieten fliegen
- Piloten, die ihre bestehende Lizenz erweitern möchten
- Piloten, die außerhalb der offenen Kategorie fliegen wollen (in der Sonderkategorie)
- Piloten, die in der Sonderkategorie unter Standard-STS-Szenarien fliegen möchten (mit Drohnen der Klassen C5 und C6)
- Piloten, die in Flugverbotszonen fliegen wollen
Ein Teilnehmer, der die Ausbildung abschließt, hat:
- Die erforderliche Berechtigung, um in der Sonderkategorie nach den Standardszenarien STS 01 VLOS und STS 02 BVLOS zu fliegen (Hinweis: zusätzliche praktische Ausbildung erforderlich)
- Eine theoretische Grundlage für Flüge in der speziellen Kategorie
- Alle Berechtigungen für Flüge in der offenen Kategorie (A2)
- Das Wissen, die notwendige Sicherheit und die Erfahrung, um Drohneneinsätze gewissenhaft durchzuführen
- Kenntnisse über Verfahren, Rechtsvorschriften und mögliche Lösungen, um Drohnenflüge schnell, sicher und stets rechtmäßig durchzuführen
- Eine Zertifizierung zur Verbesserung der Kompetenz als Drohnenpilot
Schulung: In Präsenz an unseren Schulungsorten oder im Eigenstudium
Prüfung: In Präsenz an unseren Schulungsorten oder Online
Die STS- und A2-Lizenz wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt und vom Pro Fly Center, einer anerkannten Prüfstelle (DE.PStF-P.041) für STS- und A2-Prüfungen sowie STS- und A2-Beurteilungen, ausgestellt.
Die STS Ausbildung ist die einzige Schulung die die praktische Beurteilung der Flugvorbereitung, Ausführung und Nachbereitung durch eine anerkannte Flugschule, verlangt.
mehr Informationen in unserem Kurs: STS Proflycenter
In unserem Webinar finden sie umfangreiche Informationen dazu: Webinar STS Proflycenter
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CE-KENNZEICHNUNG
Über ein Symbol an der Drohne wird angegeben welchen wesentlichen Anforderungen der Richtlinien und Vorschriften diese entspricht und auf die sie anwendbar ist. Diese wesentlichen Anforderungen werden als allgemeine Bedingungen einer Drohne zum Schutz der Sicherheit verstanden.
Seit Januar 2024 werden nur noch zertifizierte Drohnen, also Drohnen mit eine CE-Klassenkennzeichnung in bewohnten Gebieten eingesetzt und geflogen. Andere Drohnen, solange diese nicht als Spielzeug deklariert oder unter 250g wiegen, dürfen nurnoch auf offenem Gelände also in der A3 Kategorie geflogen werden.
Woran erkenne ich den CE Klassenaufkleber? Neueste Infos dazu in unserem Blog!
- Mit UAS der Klasse C0 können Bereichen überflogen werden, in denen sich unbeteiligte Personen aufhalten.
- Mit UAS der Klasse C1 kann der Fernpilot unbeteiligte Personen kurzzeitig überfliegen.
- Mit UAS der Klasse C2 muss sichergestellt sein, dass ein horizontaler Mindestabstand von 30 m (5 m im Langsamflugmodus) zu unbeteiligten Personen eingehalten wird.
- UAS der Klassen C3 und C4 dürfen nur in Bereichen betrieben werden, in denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden und sie müssen zumindest 150 m entfernt von Wohnsiedlungen, Industrieanlagen, Freizeitanlagen und Ähnlichem geflogen werden. Der Abstand zu Menschen ist abhängig von der Fluggeschwindigkeit zwischen 30 und 50m.
mehr Informationen in unserem Lizenz Schulungen: Lizenzschulungen Proflycenter
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