Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderung von bis zu 50 % der Netto-Kosten
- Maximal 2.000 Euro Zuschuss pro Mitgliedsbetrieb und Kalenderjahr
- Förderfähig sind Drohnen der Klassen C1 und C2
- Auch der EU-Drohnenführerschein A2 und die LBA-Registrierung werden gefördert
- Voraussetzung ist unter anderem die Mitgliedschaft bei der BG BAU sowie die Einhaltung der Förderbedingungen
Professionelle Drohnen unterstützen Unternehmen dabei, Inspektionen an Dächern, Fassaden, Photovoltaikanlagen oder schwer zugänglichen Bauwerken sicherer und effizienter durchzuführen. Ziel der BG BAU ist es, Absturzrisiken zu reduzieren und den Arbeitsschutz im Bauwesen nachhaltig zu verbessern.
Unser ausführlicher Leitfaden zur BG BAU Drohnenförderung
Sie möchten wissen, welche Drohnen tatsächlich förderfähig sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen oder wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren umfangreichen Leitfaden zur BG BAU Drohnenförderung. Darin finden Sie unter anderem:
- alle Fördervoraussetzungen verständlich erklärt,
- eine Übersicht förderfähiger Drohnen,
- Praxisbeispiele aus dem Bau- und Handwerksbereich,
- typische Fehler bei der Antragstellung,
- eine ausführliche FAQ sowie
- das offizielle BG-BAU-Informationsblatt als Download.
So erhalten Sie alle wichtigen Informationen an einem Ort und können Ihre Investition optimal vorbereiten.
Neugierig: info@proflycenter.com



