Aus diesem Beitrag erfahren Sie:
1. Wofür die DJI FlyCart 30 gedacht ist und welche Behörde zuständig ist (RP Stuttgart; Erstgenehmigung 07/2024).
2. Welche SPEC-Unterlagen nötig sind: Operations Manual & Antrag inkl. SORA (LBA-Vorlage erleichtert die Erstellung).
3. Zuständigkeit & Laufzeiten: Einreichung nach Firmensitz; Unterschiede zwischen Bundesländern; Beispiel Stuttgart ~10 Tage; EU-Nachbarstaat → zusätzliche CAA.
4. Unsere Einzelstandort-Genehmigung: Demo/Schulung nahe Carlsbad; Bescheid in ~7 Tagen nach Einreichung.
5. Unsere Allgemeine Standortgenehmigung: definierte Operation + Ausrüstung, DE-weit nutzbar unter Bedingungen (Beispielstandorte mit eigener SORA).
6. Pilotqualifikation & Schulung: 70 % Allgemeinwissen, 15 % FlyCart-Bedienung, 15 % OM-Anwendung; STS-Theorielizenz ersetzt Teile – weniger Zeit/Kosten.
7. Vorteile & Ausblick: kurzfristige Vorführungen, Unterstützung bei Genehmigungen/Docs/Schulung; in Arbeit: allgemeine Genehmigung für DJI Dock 2 (BVLOS).
Kontext & Zuständigkeit
Die FlyCart 30 ist eine Transportdrohne für Hilfsmittel, Logistik in schwer zugänglichen Gebieten und Rettung. Für DE/EU-Einsatz ist eine behördliche Genehmigung je Fluggebiet nötig. Pro Fly Center ist in Baden-Württemberg registriert; zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart (Luftfahrt-/Luftsicherheitsbehörde). Erstgenehmigung: Juli 2024.
SPEC-Unterlagen & Aufwand
Benötigt werden OM (Operations Manual) und Antrag auf Betriebserlaubnis inklusive SORA. Der Antrag beschreibt u. a. Organisation, Verfahren, Checklisten, Schulungen, Einsatzarten, Orte und Ausrüstung. Die LBA-Vorlage macht die OM-Erstellung praktikabler; Erfahrung beschleunigt die Ausarbeitung.
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Zuständigkeit & Bearbeitungszeit
Eingereicht wird bei der Landesluftfahrtbehörde des Firmensitzes – unabhängig vom Einsatzort. Einige Länder arbeiten lokal, andere über das LBA Hannover; das beeinflusst Laufzeiten. Beispiel: Beim RP Stuttgart dauerte die Erstbearbeitung (1 Standort) ca. 10 Tage. Für Flüge in EU-Nachbarstaaten ist zusätzlich die dortige CAA zu beteiligen (beschleunigt durch die heimische Bestätigung).

Einzelstandort-Genehmigung
Erste Einreichung: Demo-/Schulungsflug nahe Carlsbad. Ergebnis: Genehmigung unter Auflagen innerhalb von ~7 Tagen nach Abgabe der Unterlagen.
Allgemeine Standortgenehmigung
Zweite Einreichung: Allgemeine Standortgenehmigung für definierte Operationen mit spezifischer Ausrüstung. Vorgehen: mehrere Beispielstandorte mit jeweils eigener SORA; nach Prüfung DE-weit nutzbar, solange die Bedingungen der Genehmigung eingehalten werden (keine zusätzliche Vorabmeldung an das RP nötig).

Pilotanforderungen & Schulung
Qualifikationen werden im OM festgelegt. Programmstruktur: 70 % Allgemeinwissen, 15 % FlyCart-Bedienung, 15 % OM-Anwendung. Teile werden durch die STS-Theorie-Lizenz ersetzt – ohne interne Zertifikate, EU-weit anerkannt, mit deutlicher Zeit-/Kostenersparnis. Infos zur STS-Theorie.

Vorteile & Ausblick
Flexibilität: kurzfristige Produktvorführung am Wunschstandort. Erfahrung: Unterstützung bei Genehmigungen, Dokumentation und Schulung. Weiteres: Spezialkategorie. In Arbeit: allgemeine Genehmigung für DJI Dock 2 bei BVLOS.




