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Wie weit reicht VLOS? Wie berechnet man die „Sichtverbindung“?

08-05-2025

In der Zeit der UAVO-Qualifikationsnachweise galt die VLOS-Distanz (engl. Visual Line of Sight, deutsch: „Sichtverbindung“) als eine schwer eindeutig zu bestimmende Größe, da sie von zahlreichen variablen Faktoren beeinflusst wird. Seit 2021 gelten jedoch EU-weit harmonisierte Drohnenflugregeln. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat daraufhin, auf Vorschlag der deutschen Luftfahrtbehörde (LBA), präzise Richtlinien zur Berechnung der VLOS-Distanz mit einer Genauigkeit auf wenige Meter veröffentlicht.

Die Abhängigkeit der Sichtverbindung von Faktoren wie Drohnengröße, Farbe, Form, Beleuchtung, Flughöhe, Sichtweite, allgemeinen Wetterbedingungen, Geländegegebenheiten oder sogar dem psychophysischen Zustand des Piloten ist unstrittig. Dennoch hat die EASA im Herbst 2024 aktualisierte Leitlinien für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der offenen und spezifischen Kategorie veröffentlicht („Guidelines for UAS operations in the open and specific category – Ref to Regulation (EU) 2019/947 – Issue no.: 2 – Date: 04.10.2024“). In diesen Leitlinien wurde die VLOS-Distanz mathematisch definiert, wobei primär die Drohnengröße und/oder die Sichtweite vom Boden berücksichtigt werden.

Die Berechnungsmethodik wurde bereits in der ersten Ausgabe dieser Leitlinien im Februar 2024 vorgestellt. Die Veröffentlichung der zweiten Ausgabe wurde auch im Fachmagazin Świat Dronów thematisiert, wobei der Fokus damals auf den neuen Vorgaben für Flüge über Eisenbahnstrecken, Autobahnen und Straßen lag. Weitere Inhalte der Richtlinien erhielten dagegen weniger Beachtung.

 

Definition von VLOS gemäß EASA

Die EASA definiert einen VLOS-Flug als eine Operation, bei der der Pilot jederzeit ungehindert den Himmel nach anderen Luftfahrzeugen absuchen, das eigene unbemannte Luftfahrzeug (UA) visuell erfassen und eine Annäherung an andere Luftfahrzeuge, Hindernisse oder Personen vermeiden kann. Insbesondere letzteres Kriterium – das Vermeiden der Annäherung an Personen – wirft in der Praxis Fragen auf. Während das Erfassen der Drohne und anderer Luftfahrzeuge im Luftraum klar nachvollziehbar ist, gestaltet sich die visuelle Überwachung des Bodenbereichs mit Blick auf unbeteiligte Personen deutlich schwieriger.

Ein Beispiel: In der offenen Kategorie ist ausschließlich VLOS-Betrieb erlaubt. In den Unterkategorien A2 und A3 müssen dabei horizontale Mindestabstände zu unbeteiligten Personen eingehalten werden (A2: 5 bzw. 30 m, A3: 30 m). Um dies sicherzustellen, müsste der Pilot nicht nur den Luftraum, sondern auch den Bodenbereich überwachen. Befindet sich der Pilot z. B. auf einer Waldlichtung, von der aus Teile des Bodenbereichs durch Bäume verdeckt sind, ist trotz Sichtverbindung zur Drohne fraglich, ob die VLOS-Bedingung vollständig erfüllt ist. In solchen Fällen ist eine horizontale Reichweite von mehreren Hundert Metern zwar für das Luftfahrzeug gegeben, jedoch fehlt die visuelle Kontrolle über den darunterliegenden Bodenbereich.

 

Berechnung der VLOS-Distanz gemäß EASA

Gemäß den EASA-Leitlinien ist die VLOS-Distanz als Luftlinie zwischen Pilot und unbemanntem Luftfahrzeug (UA) zu verstehen. Die Berechnung erfolgt anhand zweier Kennwerte, von denen der kleinere als maximale VLOS-Distanz heranzuziehen ist:

  • Attitude Line of Sight (ALOS): Maximale Entfernung, aus der der Pilot die Lage und Ausrichtung der Drohne noch erkennen kann. Dieser Wert hängt von der Größe des UAS ab.
  • Detection Line of Sight (DLOS): Entfernung, aus der andere Luftfahrzeuge visuell erkannt werden können, wobei ausreichend Zeit zur Kollisionsvermeidung verbleibt.

Attitude Line of Sight (ALOS) Berechnung:

  • Für Multikopter: ALOS [m] = 327 × CD [m] + 20
  • Für Starrflügler: ALOS [m] = 490 × CD [m] + 30

Dabei steht CD (characteristic dimension) für das charakteristische Maß der Drohne – z. B. die Spannweite bei Starrflüglern oder die Diagonale bei Multikoptern.

Beispiele:

  • Starrflügler mit 3 m Spannweite: ALOS = 490 × 3 + 30 = 1500 m
  • Multikopter mit 3 m Diagonale: ALOS = 327 × 3 + 20 = 1001 m
  • DJI Mini 4 Pro (CD ≈ 0,27 m ohne Propeller, 0,40 m mit Propellern): ALOS = 327 × 0,27 + 20 ≈ 108,3 m / ALOS = 327 × 0,40 + 20 ≈ 150,8 m
    Berücksichtigt man eine maximale Flughöhe von 120 m, ergibt sich gemäß Satz des Pythagoras eine maximal zulässige horizontale Entfernung von ca. 90 m für die DJI Mini 4 Pro bei einem ALOS von 150 m.

Detection Line of Sight (DLOS) Berechnung:

DLOS [m] = 0,3 × GV [m]

Dabei steht GV (Ground Visibility) für die Sichtweite vom Boden, die vom Wetter und der Umgebung abhängig ist. Die maximal anzusetzende Sichtweite beträgt gemäß VFR-Vorgaben 5 km (Luftraum G).

Beispiele:

  • GV = 5 km → DLOS = 0,3 × 5000 = 1500 m
  • GV = 1 km → DLOS = 0,3 × 1000 = 300 m

 

Zusammenfassung

Die EASA empfiehlt, für jede UAS-Operation sowohl ALOS als auch DLOS zu berechnen und den jeweils kleineren Wert als maximal zulässige VLOS-Distanz heranzuziehen. Bei kleineren Drohnen ist meist ALOS der begrenzende Faktor, während DLOS bei sehr schlechter Sichtlage relevant wird.

Weiterführende Informationen enthält das 28-seitige Dokument „Guidance for Dimensioning of Flight Geography, Contingency Volume and Ground Risk Buffer“, das von der deutschen Luftfahrtbehörde LBA herausgegeben wurde und als Grundlage für die EASA-Leitlinien dient.

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