Wichtige Änderungen im Drohnengesetz ab 1. Januar!
Mit dem letzten Tag im Dezember 2023 ist die Übergangszeit zwischen den alten, vor 2021 geltenden nationalen Drohnenvorschriften und den neuen, europäischen, die seit Anfang 2021 gelten, zu Ende. Lesen Sie hier, was sich geändert hat.
1. Offene Kategorie – Einschränkungen für alte Drohnen, ohne CE-Zertifizierung
Wenn Ihre Drohne über 250 Gramm wiegt und keine Zertifizierungsplakette (C0, C1, C2) hat, dürfen Sie sie in der Kategorie A3 fernab von Menschen fliegen.
Mehr zu den Zertifizierungsklassen haben DJI und auch wir im Artikel vorbereitet: „Was ist mit meiner alten Drohne?“
2. Sonderkategorie / Specific Category – EU-Standardszenarien für Spezialeinsätze sind bekanntgegeben.
Mit dem neuen Jahr traten die Szenarien STS 01 und STS 02 für Einsätze in Sonderkategorien (außerhalb der Kategorie „Offen“) in Kraft. Dies sind die Szenarien für VLOS- bzw. BVLOS-Operationen.
Mehr über die Sonderkategorie und STS schreiben wir in den Artikeln:
- Wie man legal in STS 01 und STS 02 fliegt
Wenn Sie sich für eine STS-Schulung interessieren, dann werfen Sie einen Blick auf unser Angebot. Sie finden es hier:
- Theoretische Ausbildung für STS - Angebot und weitere Informationen
- Praktikum für STS - Angebot und weitere Informationen
3. Nationale Standardszenarien (STS.FARM) nach dem 31.12.2023 nur unter einer Voraussetzung möglich
Vor der neuen Gesetzgebung konnte jedes EU-Land sein eigenes, nationales Standardszenario für Operationen in Sonderkategorien erstellen. In Deutschland gab es nur eines – STS.FARM genannt. Es war für Drohneneinsätze zum Versprühen von beispielsweise Pestiziden vorgesehen.
Seit dem 1. Januar können jedoch keine neuen Zusagen für den Einsatz dieses Szenarios im Betrieb gemacht werden. Wer seinen entsprechenden Antrag nicht vor dem 31. Dezember abgegeben hat, darf das Szenario nicht vor Ende 2025 nutzen.