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Gebührenbescheide von dem Luftfahrt Bundesamt (LBA)

18-06-2025

Gebührenbescheide für UAS-Betreiberregistrierung und Kompetenznachweise sowie Fernpiloten-Zeugnisse im persönlichen Nutzerkonto

 

Ab dem 18. Juni 2021 registrierte UAS-Betreiber sowie Fernpiloten, die ab dem 18.06.2021 einen Kompetenznachweis A1/A3 oder ein Fernpiloten-Zeugnis (A2 und/oder STS) absolviert haben, werden in den nächsten Wochen ihre Gebührenbescheide in ihrem persönlichen Nutzerkonto erhalten.

Die UAS-Betreiber und Fernpiloten erhalten in den kommenden Wochen (bis voraussichtlich Ende 2025) eine Benachrichtigung per E-Mail vom Absender "lba-openuav.de", die auf die Verfügbarkeit des Gebührenbescheids im Nutzerkonto hinweist.
Der Betreff der E-Mail lautet: "Gebührenbescheid des Luftfahrt Bundesamtes - Abrufbar in Ihrem persönlichen Betreiber-/Fernpilotenkonto".

 

Das LBA bittet alle Betroffenen, die keine solche Benachrichtigung erhalten, dennoch regelmäßig ihr Nutzerkonto zu kontrollieren, falls die Benachrichtigungs-E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist oder versehentlich gelöscht wurde.

Für die Anmeldung zum persönlichen Nutzerkonto, kann der folgende Link genutzt werden, der auch in der Benachrichtigung zu finden ist. 
Alternativ findet sich eine Verlinkung zum Login-Bereich auch hier. Hier findet sich auch ein Leitfaden zum Zurücksetzen des Passwortes, sofern es nicht mehr bekannt sein sollte.

Für Rückfragen oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach des zuständigen Referates des Luftfahrt Bundesamtes. 

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