Gebührenbescheide von dem Luftfahrt Bundesamt (LBA)
Gebührenbescheide für UAS-Betreiberregistrierung und Kompetenznachweise sowie Fernpiloten-Zeugnisse im persönlichen Nutzerkonto
Wir möchten daran erinnern, dass die LBA für die Ausstellung von Lizenzen (A1-A3, A2, STS) immer Gebühren erhebt. Da dies vielen Piloten nicht bewusst ist, erklären wir Ihnen, wie der Zahlungsvorgang abläuft, wo Sie Informationen zu den Gebühren finden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Ab dem 18. Juni 2021 registrierte UAS-Betreiber sowie Fernpiloten, die ab dem 18.06.2021 einen Kompetenznachweis A1/A3 oder ein Fernpiloten-Zeugnis (A2 und/oder STS) absolviert haben, werden in den nächsten Wochen ihre Gebührenbescheide in ihrem persönlichen Nutzerkonto erhalten.
Wie ist das Vorgehen?
Die UAS-Betreiber und Fernpiloten erhalten in den kommenden Wochen (bis voraussichtlich Ende 2025) eine Benachrichtigung per E-Mail mit Absender "lba-openuav.de", die auf die Verfügbarkeit des Gebührenbescheids im Nutzerkonto hinweist.
Betreff: "Gebührenbescheid des Luftfahrt-Bundesamtes - Abrufbar in Ihrem persönlichen Betreiber-/Fernpilotenkonto".
Wo gab es Hinweise zu den entstehenden Gebühren?
Die Gebührenpflicht wurde immer offen kommuniziert, und die rechtliche Grundlage dafür ist ein Gesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Seit diesem Datum ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verpflichtet, die entsprechenden Bescheide auszustellen.
Warum kommen die Bescheide aber erst jetzt?
Es gab eine sehr große Anzahl an Vorgängen – im hohen sechsstelligen Bereich –, die manuell zu bearbeiten, einfach nicht machbar war. Bisher gab es in der öffentlichen Luftfahrtverwaltung kein System, das wie ein Online-Shop für Privatnutzer funktioniert und die Ausstellung der Gebührenbescheide in diesem Fall erleichtert hätte. Deshalb hat sich die Ausstellung der Bescheide leider erheblich verzögert.
Jetzt werden die Bescheide nachträglich verschickt. Wenn du also seit dem 18. Juni 2021 deine Qualifikation erworben hast, kannst du in nächster Zeit mit einer Nachricht vom LBA rechnen. Falls du dich aber schon vorher um den Drohnenführerschein gekümmert hast, betrifft dich diese Gebührenpflicht erst bei der Verlängerung, die nach fünf Jahren ansteht.
Mit welchen Gebühren ist zu rechnen:
- Registrierung beim LBA: 20 Euro
- Ausstellung Kompetenznachweis A1/A3: 25 Euro
- Ausstellung Fernpilotenzeugnis A2 oder STS: 30 Euro
- Verlängerungen von Führerscheinen: 15 Euro (kommt jetzt eventuell auf dich zu)
Das LBA bittet alle Betroffenen, die keine solche Benachrichtigung erhalten, dennoch regelmäßig ihr Nutzerkonto zu prüfen, falls die Benachrichtigungs-E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist oder versehentlich gelöscht wurde.
Eine Verlinkung zum Login-Bereich ist hier. Darunter findet sich auch ein Leitfaden zum Zurücksetzen des Passwortes, sofern es nicht mehr bekannt sein sollte.
Für Rückfragen oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach des zuständigen Referates des Luftfahrt-Bundesamtes.


