Europäische Szenarien STS 01 und STS 02 - FAQ
Ab 1. Januar treten die europäischen Standardszenarien STS 01 und STS 02 in der Sonderkategorie in Kraft. Wir haben bei uns eingegangene Fragen gesammelt und geben Antworten mit den aktuellen Informationen:
Was sind STS 01 und STS 02?
Das sind vorgefertigte und akzeptierte Szenarien, nach denen Sie europaweit in der Sonderkategorie fliegen können. Sie definieren u.a.:
- den Typ der Drohne
- die maximale Flughöhe
- die maximale Flugdistanz
- die Art des Raums, in dem der Flug durchgeführt werden kann
usw.
Es ist nicht jedes Mal eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde erforderlich, was bei Einzelgenehmigungen bis zu mehreren Monaten dauern kann.
Was ist der Unterschied zwischen STS 01 und STS 02?
Das STS 01-Szenario ist ein Szenario für Flüge in einer besonderen Kategorie (außerhalb der OPEN-Kategorie) innerhalb des Sichtbereichs (VLOS). Ganz allgemein erlaubt das Szenario STS 01 das Fliegen von Drohnen bis zu 25 kg mit einer C5-Einstufung in städtischem Gelände.
Das Szenario STS 02 ist für Flüge außerhalb der Sichtweite vorgesehen. Flüge mit Drohnen der Klasse C6 können nur in unbebautem Gelände durchgeführt werden (BVLOS). Die maximale Entfernung bei BVLOS-Flügen beträgt 1 km, bzw. 2 km, wenn der Flug mit einem zusätzlichen Beobachter durchgeführt wird.
Welche Ausbildung müssen Sie absolvieren, um STS 01 oder STS 02 zu fliegen.
Sie müssen sowohl eine theoretische Ausbildung als auch eine praktische Ausbildung absolvieren. Es handelt sich um zwei unabhängige Module. Die theoretische Ausbildung - einschließlich der Prüfung - kann vollständig online absolviert werden. Dies ist sehr praktisch, da das Schulungsmaterial sehr gut aufbereitet ist und der Teilnehmer bei Bedarf von einem Ausbilder unterstützt wird. Die praktische Ausbildung, einschließlich der Prüfung, muss vor Ort absolviert werden. Hier unterstützen gute Schulen den Auszubildenden jedoch in der Regel mit ihrer Ausrüstung. Um den STS-Kurs zu absolvieren, muss man nur die A1/A3-Ausbildung gemacht haben. Eine A2-Lizenz ist nicht erforderlich (wer diese noch nicht hat, erhält mit der STS-Ausbildung automatisch).
Wir empfehlen die Ausbildung vor Ort im Pro Fly Center | DJI Academy. Das Ausbildungsangebot für die STS-Ausbildung finden Sie hier:
Kann ich mit jeder Drohne in Standardszenarien fliegen? Z.B. mit einer Mavic 3 PRO?
Nein. Die Vorschriften sind eindeutig. Flüge in der Sonderkategorie dürfen nur mit Drohnen der Klasse C5 oder C6 durchgeführt werden. Alle anderen Drohnen mit einer niedrigeren Klasse oder ohne zugewiesene Klasse können keine Flüge in der Sonderkategorie durchführen. In ihrem Fall müssen Sie entweder immer in der offenen Kategorie fliegen oder mit einer Sondergenehmigung auf Grundlage eines individuellen Antrags beim LBA.
Dazu müssen Sie einen Antrag mit Ihrem Betriebshandbuch und SORA/PDRA beim LBA einreichen.
Wo finde ich eine Liste von Drohnen der Kategorien C5 und C6?
Prüfen Sie immer die Liste, die von der EASA ständig aktualisiert wird. Sie können sie hier finden.
Welchen Nutzen hat die STS-Lizenz für mich?
Die STS-Lizenz (theoretische und praktische Ausbildung) ist nicht nur nützlich, um Drohnen in den europäischen STS 01- und STS 02-Szenarien legal fliegen zu können. Die Lizenz hat mehrere zusätzliche Vorteile:
- Sie bescheinigt Ihre erweiterte Kompetenz, insbesondere für das Fliegen in der Sonderkategorie - dieses Dokument wird in der gesamten EU anerkannt.
- Sie bescheinigt Ihre ausreichende Befähigung vor dem LBA, wenn Sie sich individuell für das Fliegen in einer besonderen Kategorie bewerben. Um für das Fliegen in der Sonderkategorie zugelassen zu werden, wenn Sie über die OPEN-Kategorie und Standardszenarien hinaus fliegen wollen, müssen Sie einen Betriebsplan einreichen. Einer der Punkte, die Sie beschreiben müssen, ist Ihr Ausbildungsprogramm und Ihre Pilotenbefähigung. Das STS-Programm und auch das Bestehen der Prüfung des Piloten wird vom LBA als ausreichende Kompetenz bis zum Fliegen in SAIL III anerkannt!
- entwickelt Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse als Drohnenpilot, so dass Sie auch in der offenen Kategorie Einsätze durchführen können, die sicherer für Sie selbst, die Umwelt und Ihre Ausrüstung sind.
Bekomme ich nach der Prüfung einen neuen Drohnenführerschein?
Ja - nach der Prüfung erhalten Sie ein Dokument, das alle Berechtigungen enthält. Sowohl für die offenen Klassen A1-A3 und A2 als auch für die Sonderklasse STS. Jeder unserer Absolventen erhält den neuen Führerschein im Scheckkartenformat.
Muss ich die theoretische und die praktische Ausbildung in der gleichen Einrichtung absolvieren?
Nein - es handelt sich um zwei unabhängige Ausbildungen. Sie können zum Beispiel die theoretische Prüfung in Ausbildungszentrum A ablegen und die praktische Prüfung in sechs Monaten in Zentrum B. Während Sie mit der theoretischen Ausbildung allein keine europäischen Standardszenarien fliegen können, können Sie Ihre theoretische Lizenz für Einzelgenehmigungen in der speziellen Kategorie auf der Grundlage von ConOps verwenden.
Wie führen Sie Flüge in STS legal und korrekt durch?
Dazu haben wir einen Artikel vorbereitet. Darin erfahren Sie, was Sie in STS 01 und STS 02 dürfen, was Sie nicht dürfen und wie Sie Flüge richtig durchführen. Mehr Details finden Sie hier
Was passiert mit den alten Nachweisen A1/3 nach bestandener A2-Prüfung und A2 nach bestandener STS-Prüfung?
Alle erfolgreich absolvierten Fernpilotenprüfungen bleiben bestehen, d.h. A1/A3, A2 und STS stehen für sich und werden bei Bestehen zusammen auf einem Fernpiloten-Nachweis abgebildet. In Fällen, in denen bereits ein A2-Zeugnis vorliegt und anschließend eine STS-Prüfung bestanden wird, wird ein gemeinsamer Nachweis "A1/A3 + A2 + STS" ausgestellt. Dabei ist - nach Rücksprache EASA - immer die Gültigkeit des "höchsten" Fernpiloten-Nachweises ausschlaggebend. Dieses Datum wird auch auf dem Nachweis laut AMC abgebildet. Auf dem neu ausgestellten Nachweis werden dann alle drei Ausprägungen abgebildet, welche die Gültigkeit des gemeinsamen Nachweises "A1/A3 + A2 + STS" haben.
Die genauen Vorgaben zu den Auffrischungsschulungen werden derzeit noch erarbeitet. Grundsätzlich kann ein STS-Zeugnis durch eine Auffrischungsschulung innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden (siehe UAS.STS-01.20 (3) (b) und UAS.STS-02.020 (10) (b) in Anlage 1 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947).
Das LBA informiert z.B. über Rechts- oder Verfahrensänderungen, neue Formulare und sonstige Informationen auf deren Internetseite: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html