Wie nutze ich die DJI Mini 2 im Jahr 2021?
Möchtest du die neuen EU Regularien anhand eines konkreten Beispiels kennenlernen? Wir erklären dir die neuen EU Regularien anhand der des Beispiels „Fliegen mit der DJI Mini”!
Nicht ohne Grund wiegt die Mini 2 (und DJI Mavic Mini) jeweils 249 Gramm. Mit nur einem Gramm mehr würde die Drohne auf der Grundlage der neuen europäischen Verordnungen (2019/945 und 2019/947) in eine andere, höhere Kategorie übergehen, was mehr Auflagen wie die Schulung beim LBA mit sich bringen würde.
Erinnern wir uns, dass nach den neuen europäischen Verordnungen ab Anfang 2021 Drohnenflüge in drei neuen Kategorien durchgeführt werden: offene, spezielle, zertifizierte Kategorie. Die zertifizierte Kategorie ist für den normalen Drohnenanwender nicht relevant da hier zum Beispiel Transporte von Lebensnotwendigen oder speziellen Materialien mit Drohnen durchgeführt werden.
Wir gehen davon aus, dass du die Mini 2 für Freizeit und Fotografie gekauft hast und fliegen möchtest. Daher lohnt es sich, die Anforderungen der offenen und speziellen Kategorie zu kennen, die wir hier in einer sehr kurzen Form vorstellen:
1. REGISTRIERUNG VON DROHNENPILOTEN
In Punkt (15) der Verordnung (EU) 2019/947 der Kommission finden wir eine Bestimmung:
(15) Studien haben gezeigt, dass unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Startmasse von 250 g oder mehr ein Sicherheitsrisiko darstellen würden, und daher sollten die Betreiber solcher unbemannten Luftfahrzeuge verpflichtet werden, sich selbst zu registrieren, wenn sie solche Luftfahrzeuge in der Kategorie "offen" betreiben.
Für die Steuerung einer DJI Mini2 und auch jeder anderen Drohne die unter diese Regelungen fällt ist also ab dem 31.12.2020 eine Registrierung des Piloten der Drohne, also nicht der Drohne selbst, beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Dort erhält er eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er auf der Drohne anbringen muss.
Die e-ID ist sowohl physisch an der Drohne anzubringen, als auch in das Fernidentifizierungssystem, sofern vorhanden, zu laden. Die Fernidentifizierung wird es ermöglichen, den Betreiber der Drohne auch im Fluge zu identifizieren.
Wichtig: Die DJI MINI 2 fällt nicht unter die Regelung zur Befreiung der Registrierungspflicht bei Drohnen unter 250 Gramm, da sie laut EU Richtlinie (2009/48/EG) nicht als reines Spielzeug zertifiziert ist. Außerdem besitzt die DJI Mini eine Kamera – also einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten.
2. ALTER BENUTZER / MINDESTALTER
Bei Operationen mit Drohnen der offenen (und speziellen) Kategorie gemäß Verordnung 2019/947 muss der Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Mitgliedstaat kann dieses Alter auf 14 Jahre herabsetzen. Unterhalb dieser Altersgrenze können Kinder nur unter Aufsicht von Erwachsenen die Drohne steuern.
3. KANN ICH ÜBER MENSCHEN FLIEGEN?
Viele Anwender denken, dass eine Drohne bis zu 250g fast überall fliegen kann. Das Problem liegt im Detail, genauer gesagt in der Formulierung "fast überall".
Mit der DJI Mini und Mini 2 kannst du zum Beispiel über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen.
Warum?
Wie in der Verordnung 2019/947 definiert, sind "Versammlungen von Menschen":
Versammlungen bei denen Personen aufgrund der Dichte der anwesenden Menschen nicht weggehen können wie zum Bsp.:
- an sportlichen, kulturellen, religiösen oder politischen Veranstaltungen;
- an begehrten Ausflugszielen, viel besuchten Parks oder Stränden;
- auf öffentlichen Straßen während der Ladenöffnungszeiten;
- auf Besuchertribünen, Sportanlagen etc.
Dies sind nur Beispiele, aber sie zeigen, dass es nicht unbedingt um Straßenproteste oder Demonstrationen gehen muss...
4. FLUG NUR IN SICHTWEITE UND NICHT HÖHER ALS 120 M ÜBER DEM BODEN
In der offenen Kategorie wird grundsätzlich nur innerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen. Wenn wir außerhalb der Sichtweite fliegen wollen, müssen wir uns für die Kategorie Spezifisch interessieren. Bislang konnten wir in Deutschland bis zu 100 Meter hochfliegen. Ab Januar werden wir 120 Meter vom nächsten Punkt am Boden zur Drohne fliegen können. Eine Ausnahme bildet die Umgehung eines Hindernisses, das höher als 105 m ist - dann kann man es in einem Abstand von 50 m horizontal in einer Höhe von 15 m überfliegen.
5. GEOZONEN / FLUGZONEN
Anstelle der derzeitigen Luftzonen für Drohnennutzer werden geographische Zonen eingeführt, die in drei Kategorien unterteilt sind:
- DRA-I-Zone - enthält Informationen, die zur Gewährleistung der Flugsicherheit notwendig sind, einschließlich Navigationswarnungen
- DRA-R-Zone - Sperrgebiet, in dem bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Flug durchzuführen
- DRA-P-Zone – Flugverbotszone
DJI Mavic Mini und Mini 2 (oder andere Drohnen unter 250 g) werden in der DRA-I Zone fliegen können, sobald die Zoneninformationen gelesen wurden, und im DRA-R, sobald die Zonenanforderungen erfüllt sind.
6. DIE FLUGREGELN UND ANDERE - IMMER NOCH DIE GLEICHEN
Denken Sie daran, dass die neuen europäischen Regelungen nicht komplett die bestehenden deutschen Regelungen ersetzen. Daher sind die Bestimmungen über die feuerfeste Plakette, die Versicherung oder das Verbot des Überfliegens von Wohngrundstücken nach wie vor relevant. Informiere dich dazu auf unserem Artikel – „Wo darf ich eine Drohne fliegen!“
In diesen Pro Fly Center Schulungen werden diesem Themen umfassend erläutert:
Grundlagenschulung
FERNPILOTENZEUGNIS A2 - („EU-Drohnenführerschein“)
Foto / Video Schulung