Wann brauche ich einen Kenntnisnachweis?
Wann brauche ich einen „Drohnenführerschein“ und wie bekomme ich diesen? Was ist der Unterschied zwischen dem gewerblichen Einsatz von Drohnen und dem privaten Drohnenflug? Warum ist das Gewicht der Drohne so wichtig? Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in unserem Artikel.
Drohnen-Gesetze in Deutschland
Seit dem 07. April 2017 ist in Deutschland die sogenannte Drohnen-Verordnung geltendes Recht. In dieser Verordnung werden die wichtigsten Dinge beim Einsatz von Drohnen geregelt. Sie sollten diesen Regeln kennen, wenn Sie Ihre ersten Flugerfahrungen mit Drohnen machen wollen.
Diese sind unter folgendem Link zu finden: HIER
Wenn Sie keine Zeit haben oder nur das Wichtigste benötigen, lesen Sie bitte unseren Artikel.
Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne?
Drohnen, Multikopter und UAV werden nach § 1 Abs. 2 LuftVG als Luftfahrzeuge eingestuft. Sie unterliegen damit unabhängig vom Startgewicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG der Versicherungspflicht, sobald sie sich im Luftraum bewegen (also vom Boden abheben).
Drohnenhaftpflichtversicherung: HIER
Welche Drohnen Lizenzen haben wir in Deutschland?
Definition von nicht gewerblichen Flügen:
- Steuern von Flugmodellen inklusive Multikoptern für Sport- und Freizeitzwecke.
Alle anderen Einsätze von Drohnen werden als gewerbliche Nutzung eingestuft.
1) Gewerbliche Lizenz zur Nutzung von Drohnen (Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO)
Den gewerblichen Kenntnisnachweis (umgangssprachlich: großer Drohnenführerschein), gemäß den Vorgaben durch das LBA. Der Drohnen-Führerschein berechtigt Sie zur privaten und zur gewerblichen Nutzung von Drohnen nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO. Eine gewerbliche Nutzung der Drohne ist unabhängig vom Startgewicht.
Hier melden Sie sich zum Training an:
2) Private Lizenz zur Nutzung von Drohnen (Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO)
Für Hobby Piloten gibt es den „kleinen Kenntnisnachweis“, dieser Kenntnisnachweis ist ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multikoptern im Sport-und Freizeitbereich gültig!
Link zum Kenntnisnachweis: HIER
Wann brauche ich eine Lizenz?
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort.
Zwei Dinge gibt es zu beachten:
- Welches Gewicht hat Ihre Drohne?
- Wie wird die Drohne verwendet (Hobby- oder berufliche Anwendung)?
Private Piloten
Wenn Sie die Drohne nur zum Spaß einsetzen und Sie keine Drohne für den beruflichen Einsatz wollen, ist das Gewicht der Drohne am wichtigsten. Gegenwärtig werden Drohnen nach deutschen Vorschriften in Gewichtsklassen eingeteilt:
Drohnen ab 0 kg
Sie benötigen keine Lizenz, aber nach der EU-Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln SERA (Standardised European Rules of the Air) gehört es zu den Pflichten des verantwortlichen Piloten, sich vor Flugbeginn mit allen verfügbaren Informationen vertraut zu machen. Apps, wie die DJI Go4 App, DFS App oder verschiedene Wetter Apps sind für die Flugvorbereitung wichtige Hilfsmittel.
Die maximale Flughöhe über Grund beträgt 100 Meter. Erlaubt sind Flüge innerhalb der Sichtweite des Steuerers. Ebenfalls erlaubt sind alle Flüge außerhalb von Naturschutzgebieten, Wohngebieten, Industrieanlagen, Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, Kontrollzonen von Flughäfen, Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschengruppen.
Drohnen ab 0,25 kg
Kennzeichnungspflicht
Bei Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0,25 kg und 2 kg, brauchen Sie trotzdem keine Lizenz, aber Sie müssen alle Anforderungen der leichteren Kategorie erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine dauerhafte und feuerfeste Plakette an sichtbarer Stelle. Diese zeigt den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Drohne.
Drohnen ab 2 kg
Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ab dem 01. Oktober 2017
Beim Einsatz solcher Drohnen, wird grundsätzlich den Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO benötigt. Immer und unabhängig davon, ob es sich um ein Flächen-, Helikopter-, Gleitschirmflieger-, Fallschirmspringer- oder Raketenmodell, einen Modellballon oder einen Multikopter handelt, ist gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ab dem 01. Oktober 2017, außerhalb von Modellfluggeländen, mit Aufstiegserlaubnis (AE) für das Steuern eines Flugmodells mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse, ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben. Mindestalter 14 Jahre.
Achtung: Dieser Kenntnisnachweis ist ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multikoptern im Sport-und Freizeitbereich gültig!
Drohnen ab 5 kg
Erlaubnispflicht
Hier reicht selbst der Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO nicht aus. Für Flüge mit Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm (egal, ob gewerbliche oder private Nutzung) wird eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis benötigt. Eine entsprechende Erlaubnis erteilt die Landesluftfahrtbehörde.
Drohnen ab 25 kg
Flugverbot
Flüge mit unbemannten Fluggeräten über 25kg Startmasse sind nicht erlaubt. Landesluftfahrtbehörden der Länder können im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Gewerblicher Einsatz von Drohnen
Die LuftVO fordert für den Betrieb eines UAS mit einer Abflugmasse (TOM) über 2 kg einen Kenntnisnachweis der in einer nach §21 d LuftVO anerkannten Stelle ausgestellt wurde. Aber auch unterhalb der 2 kg-Grenze fordern viele Luftämter bei Anträgen zur Registrierung in einer Allgemeinverfügung oder Erteilung einer Betriebserlaubnis das Vorhandensein von theoretischen und praktischen Kenntnissen.
Das Gewicht der Drohne spielt somit keine Rolle. In dieser Situation benötigt man immer eine "nationale Lizenz" (Kenntnisnachweis), auch bei Drohnen, die nur 249 Gramm wiegen, wie die Mavic Mini. Viele Käufer, die sich eine Mavic 2 PRO für den professionellen Einsatz anschaffen und denken sie brauchen dafür keine Lizenz, irren sich.
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Informationen
Pro Fly Center bietet folgende Lizenzschulungen an?
Lizenz Prüfung mit Eigenstudium
Für Piloten die gerne alleine lernen, bietet Pro Fly Center eine online Prüfung mit Eigenstudium an.
Lizenz Schulung online
Diese Schulung ist für alle, die bequem von zu Hause an einer professionell geführten online Schulung teilnehmen möchten.
Lizenz Schulung live
Die Präsenz Schulung wird von unseren lizensierten Trainern deutschlandweit durchgeführt.
Code: 20-ZL50-83HI (gültig bis 20.11.2020)
Einfach Code kopieren, in das Feld "Gutschein-Code" eintragen und Aktivieren
Hier erhalten Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 Nr. 2 gemäß der Luftverkehrs-Ordnung:
Pro Fly Center wünscht allen Drohen-Piloten
viel Spaß und einen sicheren Flug