DJI: Vorbereitung in Sachen CE Klassenkennzeichnung
Drohnenpiloten in Deutschland und in Europa warten auf den Start der Drohnenklassifizierung. DJI als größter Drohnenhersteller steht hier klar im Focus. Wie sieht es mit der CE-Plakette Ende Mai 2021 aus? Lesen Sie im Artikel, ein direktes Statement von DJI.
Quelle: viewpoints.dji.com - dem offiziellen DJI Blog
Am 15. April hat DJI mit der neuen DJI Air 2S die neue Benchmark-Drohne für die Aufnahme von unglaublichen Bildern vorgestellt. Die Drohne hat viele Menschen begeistert, von Content Creators bis hin zu Drohnen-Enthusiasten und Reisenden, aber eine Frage, die gestellt wird, ist: "Wo ist das Klassenidentifikationslabel?
Die Forderung nach einem "Klassenidentifikationsetikett" ist Teil der neuen europäischen Drohnenverordnung, die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt wurde und am 31. Dezember 2020 in Kraft trat. Dieser Schritt hat den Weg für eine Ära der Harmonisierung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein geebnet.
Die neuen europäischen Drohnenverordnungen verfolgen einen risikobasierten Ansatz und unterscheiden daher nicht zwischen Freizeit- und kommerziellen Aktivitäten. Sie berücksichtigen das Gewicht und die Spezifikationen der Drohne sowie den Betrieb, den sie ausführen soll. Es gibt drei Kategorien, nämlich die "Offene Kategorie", die "Spezielle Kategorie" und die "Zertifizierte Kategorie".
DJI-Verbraucherprodukte, wie die neue Air 2S, werden hauptsächlich in der "Offenen Kategorie" eingesetzt, in der die neu eingeführte "Drohnenklassen-Kennzeichnung" einer der zugehörigen Klassen C0-C4 verpflichtend ist.
Wenn es verpflichtend ist, wo ist dann die Kennzeichnung?
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels sind die Standards noch nicht von den Regulierungsbehörden finalisiert worden, sondern befinden sich unter aktiver Beteiligung von DJI und anderen in der Drohnen-Communites in der Entwicklung. Sobald die Standards bestätigt sind und sogenannte benannte Stellen eingerichtet sind, werden wir auf unserer Website eine Liste veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Produkte nach Möglichkeit in die Klassenkennzeichnung aufgenommen werden.
Derzeit können alle DJI-Drohnen in der Open Category mit gewissen Einschränkungen bis zum 31. Dezember 2022 und darüber hinaus verwendet werden.
Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation zu vielen Unsicherheiten bei den Anwendern geführt hat, wenn es um die Konformität von DJI-Drohnen mit den neuen europäischen Drohnenrichtlinien und Klassen-Kennzeichnungen geht. Seien Sie versichert, dass dieses Problem für uns von größter Bedeutung ist und wir hoffen, es so schnell wie möglich zu lösen.
Um Ihnen zu helfen und die vielen Fragen, die von bestehenden und potentiellen Kunden gestellt wurden, zu beantworten, haben wir die folgenden FAQ erstellt.
F: Was hat es mit der Kennzeichnung der Drohnenklasse auf sich und wie unterscheidet sie sich von der CE-Kennzeichnung?
Die Buchstaben "CE" (die sogenannte "CE-Kennzeichnung") sind auf allen DJI-Drohnen zu finden, die auf dem erweiterten Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden. Sie bedeuten, dass unsere Drohnen - wie viele andere Produkte auch - auf die Einhaltung hoher Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen geprüft worden sind.
Zusätzlich zum CE-Zeichen verlangen die neuen europäischen Drohnenverordnungen, dass Drohnen neue Drohnenklassen-Kennzeichnungen erhalten, die auf unterschiedlichen verbindlichen Sicherheitsanforderungen basieren. Kurz gesagt: Die Klassen-Kennzeichnungen definieren, welche Arten von Drohnen (kategorisiert nach Gewicht und technischen Spezifikationen), in welcher Art von Umgebung geflogen werden dürfen:
A1: über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen (Klasse C0 und C1);
A2: nahe an Menschen fliegen (Klasse C0, C1 und C2);
A3: Fliegen weit weg von Menschen (Klasse C0, C1, C2, C3 und C4).
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Standards für die Kennzeichnung von Drohnenklassen noch von den Regulierungsbehörden unter aktiver Beteiligung von DJI entwickelt werden, aber noch nicht endgültig festgelegt sind. Theoretisch können UAS-Hersteller mit sogenannten benannten Stellen zusammenarbeiten und verifizieren, dass das Produkt unter eine der verschiedenen Drohnen-Kennzeichnungsklassen fällt. Diese benannten Stellen sind jedoch noch nicht von den EU-Behörden zertifiziert worden. Auch wenn DJI an der Beratung zu den Standards teilnimmt und mit potenziellen Kandidaten für benannte Stellen zusammenarbeitet, wird die endgültige Entscheidung von den Regulierungsbehörden getroffen, was außerhalb der Kontrolle von DJI liegt.
F: Kann ich meine Drohne ohne Drohnenklassen-Kennzeichnung fliegen?
Diese spezielle Frage wird in Artikel 22 der EU-Verordnung 2019/947 eindeutig geregelt. Dieser legt fest, dass es eine Übergangsfrist für Drohnen ohne Drohnenklassen-Kennzeichnung gibt. Sie können bis zum 31. Dezember 2022 und darüber hinaus in der sogenannten "Open Limited Category" mit gewissen Einschränkungen weitergeflogen werden.
Wir ermutigen die Nutzer zu prüfen, in welche Kategorie ihre Drohne und der beabsichtigte Flug gehören und die damit verbundenen Regeln und Vorschriften zu befolgen.
F: Werden DJI-Drohnen, wie z.B. die DJI Air 2S, eine Kennzeichnung der Drohnenklasse erhalten?
Sobald die Standards von den Regulierungsbehörden bestätigt wurden und die benannten Stellen eingerichtet sind, werden wir eine Liste auf unserer Website veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Produkte nach Möglichkeit in die Drohnenklassen-Kennzeichnung aufgenommen werden sollen.
DJI beteiligt sich seit 2016 an der Diskussion dieser Standards, und unsere Ingenieure haben deren Auswirkungen bei der Entwicklung unserer Produkte berücksichtigt, um zu versuchen, die zukünftigen Anforderungen zu erfüllen.
F: Woher weiß DJI, ob seine Produkte mit dem neuen Regelwerk konform sind?
Zur Vorabbewertung dessen, was von unserer Seite aus getan werden muss, arbeiten wir mit einer technischen Prüfstelle zusammen, die Produktzertifizierungsdienste anbietet. Diese technische Inspektionsstelle muss als "benannte Stelle" für die endgültige Klassenkennzeichnung bestätigt werden, bevor wir fortfahren können. Dies liegt außerhalb der Kontrolle von DJI.
F: Was passiert, wenn Sie nach dem 31. Dezember 2022 kein Drohnenklassen-Kennzeichnungsetikett haben?
Alle Produkte ohne Drohnenklassen-Kennzeichnung können nach der Übergangszeit (ab dem 31. Dezember 2022) weiterhin in der Offenen Kategorie verwendet werden, allerdings nur in der am stärksten eingeschränkten Unterkategorie A3 (weg von Menschen), es sei denn, sie wiegen weniger als 250 g. Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne Klassen-Kennzeichnung weiterhin in der Offenen Eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508
F: Muss meine Drohne ein Klassen-Kennzeichnungsschild haben, um kommerziell betrieben werden zu können?
Die neue EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Drohnennutzung in der Open Category. Drohnen ohne Klassen-Kennzeichnung können noch bis zum 31. Dezember 2022 gewerblich genutzt werden, allerdings mit einigen betrieblichen Einschränkungen. Sie können auch nach der Übergangszeit (ab dem 31. Dezember 2022) verwendet werden, allerdings nur in der am meisten eingeschränkten Unterkategorie A3 (weg von Menschen), es sei denn, sie wiegen weniger als 250g.
Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne Klassenidentifikationsetikett weiterhin in der offenen begrenzten Kategorie geflogen werden können, finden Sie auf der EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508
If it's mandatory, then where's the label?
As of the publishing date of this article, the standards have not yet been finalized by the regulatory authorities but are under development with active involvement of DJI and others in the drone community. Once the standards have been confirmed and so-called notified bodies are in place, we will publish a list on our website that shows which products will be included in class identification labelling, if possible.
Currently, all DJI drones can be used in the Open Limited Category with certain restrictions until 31st December, 2022 and beyond. You can find an overview of DJI products being used in this category here.
We are aware that the current situation has led to many uncertainties amongst users when it comes to compliance of DJI drones with the new European Drone Regulations and class identification labels. Rest assured this issue is of the utmost importance to us, and we hope to resolve it as quickly as is feasibly possible.
In order to help you, and address the many questions that have been posed by existing and potential customers, we have created the following FAQ .
Q: What is drone class identification labelling all about and how does it differ from CE marking?
The letters “CE” (the so-called “CE mark”) appear on all DJI drones sold on the extended Single Market in the European Economic Area (EEA). They signify that our drones - like many other products - have been assessed to meet high safety, health and environmental protection requirements.
In addition to the CE Mark, the new European Drone Regulations require that drones obtain new drone class identification labels based on different mandatory safety requirements. In short: the class identification labels define which types of drones (categorized by weight and technical specifications), can be flown in which type of environment:
A1: fly over people but not over assemblies of people (Class C0 and C1);
A2: fly close to people (Class C0, C1 and C2);
A3: fly far from people (Class C0, C1, C2, C3 and C4).
It is important to mention that the standards for drone class identification labels are still under development by regulatory authorities with active involvement of DJI but have not been finalized yet. Theoretically, UAS manufacturers can work with so-called notified bodies and verify that the product falls under one of the different drone identification classes. However, these notified bodies have not been certified by EU authorities yet. Even though DJI participates in advising on the standards and is working with potential notified body candidates, the final call is being made by regulatory authorities, and this is outside DJI’s control.
Q: Can I fly my drone without a drone class identification label?
This particular issue is clearly addressed by article 22 of EU regulation 2019/947. This stipulates that there is a transition period for drones without drone class identification labels. They can continue to be flown in the so-called ‘Open Limited Category’ with certain restrictions until 31st December 2022 and beyond. You can find an overview of DJI products being used in the Open Limited Category here.
We encourage users to assess in which category their drone and intended flight belongs and follow associated rules and regulations.
Q: Will DJI drones, such as DJI Air 2S, receive a drone class identification label?
Once the standards have been confirmed by the regulatory authorities and notified bodies are in place, we will publish a list on our website that shows which products will be included in drone class identification labelling, if possible.
DJI has been participating in the discussion of these standards since 2016, and our engineers have considered their implications in the design of our products to try and meet future requirements.
Q: How will DJI know whether its products are compliant with the new regulatory framework?
For pre-evaluation of what needs to be done from our side, we are working with a technical inspection body that provides product certification services. This technical inspection body needs to be confirmed as a ‘notified body’ for final class identification labelling before we can progress. This is outside DJI’s control.
Q: What happens if you do not have a drone class identification label after 31 December 2022?
Any products without drone class identification label can still be used in the Open Category after the transition period (from 31 December 2022 onwards), but only in the most restricted subcategory A3 (away from people) unless they weigh less than 250 g. More information on how drones without class identification labels are able to continue to be flown in the Open Limited Category can be found in the EASA FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.
Q: Does my drone need to have a class identification label in order to operate commercially?
The new EU regulation does not distinguish between private and commercial drone usage in the Open Category. Drones without class identification labels can still be used commercially until 31st December 2022 but with some operational limitations. They can also be used after the transition period (from 31st December 2022 onwards) but only in the most restricted subcategory A3 (away from people) unless they weigh less than 250g1.
More information on how drones without class identification labels are able to continue to be flown in the Open Limited Category can be found on the EASA FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.