Neue Übergangsfristen für UAS Flüge in der Offenen Kategorie und Geltung der Standardszenarien!
WICHTIGE EASA NEUIGKEITEN: Bestandsdrohnen dürfen noch länger in der Kategorie OPEN ohne Zertifizierung fliegen!
Die wichtigste Tatsache ist die Verlängerung der Möglichkeit, in der offenen Kategorie bis zum 1.Januar 2024 mit Bestandsdrohnen ohne C0-4-Zertifikat zu fliegen. Dies kann den Drohnenbetrieb für viele Piloten und Firmen erleichtern.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 der Kommission vom 14. März 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Bezug auf die Verschiebung der Übergangsfristen für die Nutzung bestimmter unbemannter Luftfahrzeugsysteme in der „offenen“ Kategorie und des Geltungsbeginns für Standardszenarien für den Betrieb in direkter Sicht oder außerhalb direkter Sicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Hier kannst Du Dir den Zusatz der Durchführungsverordnung als PDF herunterladen
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