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EU Drohnenführerschein

Flüge der Kategorie "offen" erlauben Drohnen Flüge mit geringem Risiko. Sie bedürfen keiner vorherigen Fluggenehmigung durch die nationale Zivilluftfahrtbehörde (in Deutschland -
Luftfahrtbundesamt / in Österreich Austro Control)

Der Betrieb in der "offenen" Kategorie erfordert laut EU Drohnenverordnung den EU Drohnenführerschein bzw. das EU Fernpiloten Zeugnis A2. Es darf nur in Sichtweite des Piloten oder Beobachters in einem Abstand von höchstens 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt geflogen werden. Flüge mit Drohnen mit einem Gewicht von höchstens 25 kg dürfen durchgeführt werden.

Die "offene" Kategorie ist in A1, A2 und A3 unterteilt und jede Kategorie verlangt je nach Nutzung der Drohne eine spezielle Kenntnis bis hin zum

 

DIE UNTERKATEGORIEN DER OFFENEN KATEGORIE

Auf der Grundlage der Betriebsbeschränkungen und -Anforderungen, denen Drohnenpiloten und Drohnen verpflichtet sind:

A1 (EU Kompetenznachweis / Drohnenführerschein A1 A3)

Erlaubnis zum Überfliegen von Personen in der Öffentlichkeit (mit geringen Einschränkungen), aber keine Erlaubnis zum Überfliegen von Menschenansammlungen ("Menschenansammlungen": Menschenansammlungen, bei denen die Dichte der Menschen verhindert, dass Personen spontan aus der Gruppe heraustreten können);

A2 (EU Fernpiloten Zeugnis / Drohnenführerschein A2)

Es darf nicht über Personen und Personenansammlungen geflogen werden. Der horizontale Mindestabstand zu Personen beträgt 30 m bzw. 5 m, wenn die Drohne über eine Funktion zur Begrenzung der Fluggeschwindigkeit (Langsamflugmodus 3m/s) verfügt.

A3 (EU Kompetenznachweis / Drohnenführerschein A1 A3)

Fliegen Sie nicht über Menschen oder Menschenansammlungen. Der horizontale Mindestabstand zu Personen und Gebäuden beträgt 150 m.

REGISTRIERUNG (Drohnenführerschein)

Drohnenpiloten der Kategorie "offen" müssen sich als Pilot über das LBA registrieren, wenn:

  • das Gewicht ihrer Drohne 250 g oder mehr beträgt oder wenn eine Drohne beim Aufprall eine kinetische Energie von mehr als 80 Joule auf eine Person übertragen kann;

  • ihre Drohne mit einem Sensor ausgestattet ist, der in der Lage ist, personenbezogene Daten zu erfassen. Dies gilt nicht für Drohnen, die Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG eingestuft sind.

Achtung: Nach der Registrierung müssen Sie Ihre Registrierungsnummer auf jeder Drohne anbringen, für die eine Registrierung erforderlich ist.

UNTERKATEGORIE A1 - FLÜGE ÜBER MENSCHEN (erf. Drohnenführerschein A1 A3)

Flüge über Menschen in der offenen Kategorie sind nur für Drohnen mit dem geringsten Risiko einer Schädigung Unbeteiligter erlaubt. Daher sind solche Flüge nur mit Drohnen möglich, die weniger als 250 g wiegen und die von der EU als Spielzeug eingestuft werden (d. h. ihre Verwendung ist selbst für Kinder unbedenklich). Drohnen, die schwerer als 250 g, aber nicht schwerer als 900 g sind (oder beim Aufprall eine kinetische Energie von <80 J erzeugen), dürfen.

Flüge durchführen, bei denen ein versehentliches Überfliegen eines Umstehenden erlaubt ist, aber wenn der Betreiber eine solche Situation bemerkt, muss die Zeit, die er über einer solchen Person verbringt, auf ein Minimum reduziert werden. Obwohl diese Drohnen die Anforderungen für ein Gewicht von weniger als 250 g oder die Einstufung als Spielzeug erfüllen, dürfen sie nicht über Menschenansammlungen im Freien fliegen.

Wie in der Drohnenverordnung definiert:

"Personenansammlungen" sind Versammlungen, bei denen die Dichte der anwesenden Personen verhindert, dass sie sich Personen rasch herausbewegen können;

"Unbeteiligte Personen“ sind Personen die nicht am Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs beteiligt sind oder die Anweisungen des Betreibers des unbemannten Luftfahrzeugs und die von ihm vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nicht kennen;

UNTERKATEGORIE A2 – FLÜGE IN DER NÄHE ZU MENSCHEN (erf. Drohnenführerschein A2)

Die Unterkategorie A2 erlaubt es, nicht näher als 30 m horizontal von Umstehenden zu fliegen, wenn die horizontale Fluggeschwindigkeit 5 m/s übersteigt, oder nicht näher als 5 m horizontal von Umstehenden, wenn die Drohne einen solchen Geschwindigkeitsbegrenzungsmodus hat (bis zu diesen 3 m/s). Hier benötigen Sie eine Ausbildung für A2 Fernpilotenzeugnis / EU Drohnenführerschein.

UNTERKATEGORIE A3 - FLÜGE WEG VON MENSCHEN (erf. Drohnenführerschein A1 A3)

Einschließlich Flüge außerhalb besiedelter/besetzter/stark besuchter Gebiete. "Besiedeltes Gebiet - Gebiete, die für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungszwecke genutzt werden), d. h. Gebiete, bei denen davon ausgegangen wird, dass es keine Unbeteiligten gibt (leeres Feld, Wiese).

Alles, was nicht in die offene Kategorie fällt, kann als Sonderkategorie betrachtet werden (BVLOS-Flüge, Flüge über Menschen usw.). Diese Kategorie wird im Folgenden beschrieben.

C0-C4 EINTEILUNG DER UNBEMANNTEN LUFTFAHRZEUGE IN KLASSEN

Neu: Neben der Einteilung der Einsatzarten nach dem Risiko und damit dem Abstand zum Menschen teilt die EU Kommission auch die Drohnen selbst nach den Kriterien in Klassen von C0 bis C4 ein.

Drohne mit C0 (Empfehlung Drohnenführerschein A1 A3)

Drohnen unter 250 Gramm und einer maximalen Fluggeschwindigkeit <19m/s, wobei die maximale Flughöhe auf 120m begrenzt ist. Drohnen der Klasse C0 dürfen komplett in der Offenen Kategorie fliegen.

Drohne mit C1 (Empfehlung Drohnenführerschein A1 A3)

Drohnen mit einem Gewicht von <900g oder solchen, die bei einer Kollision mit einem Menschen eine kinetische Energie/ Kraft von unter 80J erzeugen, mit einer maximalen Fluggeschwindigkeit <19m/s und einer maximalen Flughöhe von 120m. Drohnen der Klasse C1 können in allen Unterkategorien der offenen Kategorie (A1, A2 und A3) fliegen.

Drohne mit C2 (Empfehlung Drohnenführerschein A2)

Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 4 kg, die über einen vom Gerät aus aktivierten Langsamflugmodus verfügen, der auf eine horizontale Geschwindigkeit von <3m/s und eine maximale Flughöhe von 120m begrenzt ist. Drohnen der Klasse C2 können in A2 (nah an Menschen, mindestens 5m oder 30m) und A3 (entfernt von Menschen) der Offenen Kategorie fliegen.

Drohne mit C3 (Empfehlung Drohnenführerschein A2)

Drohnen mit einem Gewicht von <25 kg, die in verschiedenen automatischen Modi fliegen können und eine Flughöhe von 120 m haben. Drohnen der Klasse C3 sind nur in der Unterkategorie A3 (entfernt von Menschen) der Offenen Kategorie erlaubt

Unbeschadet des Artikels 20 wird der Einsatz von UAS in der „offenen“ Kategorie, die den Anforderungen von Teil 1 bis 5 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, unter den nachstehenden Bedingungen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gestattet, der ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt:

a) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 500 g, die von einem Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt, im Rahmen der betrieblichen Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.020(1) von Teil A des Anhangs betrieben werden;

b) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 2 kg, die von einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden;

c) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 2 kg und weniger als 25 kg, die von einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.020(4)(b) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, im Rahmen der betrieblichen Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.040(1) und (2) betrieben werden.

Die Übergangsfrist beträgt 2 Jahre ab dem 31.12.2020 - und damit bis zum 31.12.2022 (Neu: aufgrund der Änderungsverordnung der EU Kommission vom März 2022 wurde diese Frist bis zum 31.12.2023 verlängert!).

FLUGREGELN:

Drohnen bis 500g (Empfehlung Drohnenführerschein A2)

der UAS Pilot / UAV Pilot darf keine Menschenansammlungen überfliegen und muss davon ausgehen, dass der Flug normalerweise nicht über Mitglieder von Öffentlichen Stellen ausgeführt wird; im Falle eines unvorhergesehenen Überflugs von Mitgliedern der Öffentlichkeit muss der Pilot des unbemannten Luftfahrzeugs die Zeit, in der über diese Mitglieder der Öffentlichkeit fliegt, so weit wie möglich begrenzen;

Drohnen bis zu 2 kg (Empfehlung Drohnenführerschein A2)

in einem Mindestabstand von 50 Metern horizontal zu Personen und der UAS Pilot / UAV Pilot hat die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung gelesen und sist im Besitz eines von einer zuständigen Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises für Drohnen Piloten (Fernpilotenzeugnis A2);

Dieses Zertifikat kann bei Erfüllung der Bedingungen erworben werden:

  • erfolgreiche Online-Ausbildung und Online-Theorieprüfung;

  • Abschluss der praktischen Ausbildung im Selbststudium unter den Betriebsbedingungen für die Unterkategorie A3 (wie in Abschnitt UAS.OPEN.040, Absätze 1 und 2 angegeben);

  • eine Erklärung über den Abschluss der praktischen Ausbildung im Selbststudium und das Bestehen der theoretischen Zusatzprüfung, die von der Ausbildungsstätte durchgeführt wird. Diese Erhält er von der Zuständigen Luftfahrtbehörde /LBA, ULC, Austrocontrol; BAZL etc.)

Die Prüfung im Ausbildungszentrum umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen zur Bewertung der Kenntnisse des UAV-Piloten über technische und betriebliche Maßnahmen zur Risikominderung am Boden, die folgende Themen in angemessenem Verhältnis abdecken: (i) Meteorologie, (ii) Flugleistung des unbemannten Luftfahrtsystems, (iii) technische und betriebliche Maßnahmen zur Risikominderung am Boden;

Drohne mit einem Gewicht von höchstens 25 kg (Empfehlung Drohnenführerschein A2)

(1) Flüge müssen in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Drohnen-Pilot davon ausgehen kann, dass der Betrieb mit dem UAS unter normalen Umständen zu keiner Zeit eine Gefahr für Unbeteiligte in dem Gebiet darstellt, über dem die Drohne geflogen wird, und (2) müssen in einem sicheren Abstand von mindestens 150 Metern in horizontaler Richtung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ("verkehrsreiches Gebiet") durchgeführt werden.

Darüber hinaus muss der Pilot einen Online-Schulungskurs zum Drohnenführerschein A2 absolvieren und eine Online-Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestehen, die von der zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugsystems registriert ist, anerkannten Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung muss 40 Multiple-Choice-Fragen umfassen, die in angemessenem Verhältnis jedes Thema abdecken (i) Flugsicherheit; (ii) Luftraumnutzungsbeschränkungen; (iii) Luftfahrtvorschriften; (iv) menschliche Leistungsgrenzen; (v) Betriebsverfahren; (vi) allgemeine Kenntnisse über unbemannte Luftfahrzeugsysteme; (vii) Privatsphäre und Datenschutz & E-ID (viii) Versicherung; (ix) Sicherheit; Basiswissen Drohnenführerschein

Wichtiger Hinweis zur DJI Mini2

Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnenführerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis). Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens. Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel. Wo kann ich den EU-Drohnenführerschein machen? Gerne helfen wir bei einem Problem unter info@proflycenter.com und vereinbaren dort auch mit Ihnen den Termin für Ihre Prüfung.

Drohnenführerschein:

Hier nochmal die Übersicht zu den aktuell benötigten Drohnenscheinen laut EU Drohnenverordnung für alle die nicht lange Suchen wollen

EU Kompetenznachweis A1/A3 Drohnenführerschein A1/A3

Ausführbar in einem Online Training oder Online Tutorial über die Webseite des Luftfahrt Bundesamt (Prüfung: 40 Multiple Choice Fragen) / Pflicht für die Ausführung des Drohnenführerscheins EU Fernpilotenzeugnis A2

EU Fernpilotenzeugnis A2/ Drohnenführerschein A2

Ausführbar in einem Online Training oder Online Kurs mit Trainer. Viele bevorzugen auch das Angebot der Theorie Schulung und Theorie Prüfung in Präsenz. Die Prüfung beinhaltet 30 Multiple Choice Fragen und kann in deutscher und englischer Sprache sogar online erfolgen. Piloten haben hier für den jeweiligen Bereich die Wahl. Weitere Informationen finden Sie in unserem Angebot mit ständiger Aktualisierung auf neuestem Stand.

Nachweis: Durch unserer Zusammenarbeit mit staken Partnern sind wir Außen Prüfstelle DE.PstF.016 für Ihren EU Drohnen Führerschein und Ihre Drohnen EU Prüfung. Wir bieten EU Drohnenführerscheine und DJI Artikel aus einer Hand. Gerne besprechen wir auch mit Ihnen die Möglichkeiten für Ihren EU Drohnenführerschein. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Beantragung Ihres Kompetenznachweises. Im speziellen Fall helfen wir auch mit einer Schulung über die Inhalte und helfen Kompetenznachweise mit Teams Online zu beantragen.

Test Drohnenführerschein

Der Test zum Drohnenführerschein A2 hilft Ihnen vorab sich perfekt mit 4 möglichen Antworten pro Frage auf die Prüfung vorzubereiten. Ein umfangreiches Schulungsmaterial erspart Ihnen die Suche nach Informationen über andere Kanäle. So kommen Sie Smart und einfach zu Ihrem Führerschein.

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