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Neue EU-Vorschriften - alles, was Du wissen solltest!

14-12-2020

Ab dem 31. Dezember 2020 gilt die neue EU-Drohnengesetzgebung. Dies ist eine große Veränderung für die Drohnenindustrie nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa.

Hier die wichtigsten Punkte:

Die neuen Regelungen führen eine Einteilung in offene, spezifische und LUC-Kategorien ein. Für die meisten Drohnenpiloten in Deutschland ist die offene Kategorie die wichtigste. Sie unterteilt sich in die drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Je nach CE-Klassen Kennzeichnung der Drohne dürfen entsprechende Flüge durchgeführt werden. Folgende Grafik zeigt eine genaue Übersicht in welcher Unterkategorie welche Drohne geflogen werden darf.

Unabhängig von der Unterkategorie und ob die Drohne mit der entsprechenden Klasse gekennzeichnet ist folgendes zu beachten:

- Drohnenversicherung (immer)

- angemessene Schulung (gilt nicht für Drohnen bis 250 Gramm)

- Flug in Sichtweite bis zu 120 Meter Höhe

- Drohnenregistrierung über das LBA (gilt nicht für Drohnen bis 250 Gramm ohne Sensoren, die keine Daten erfassen)

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Wenn der Flug nicht in der offenen Kategorie eingeordnet werden kann, muss dieser in der spezifischen Kategorie oder LUC durchgeführt werden. Auf Flüge in diesen Kategorien sowie die zu erfüllenden Anforderungen gehen wir in einem späteren Eintrag näher ein.  

Nationale Vorschriften prüfen

Ziel der neuen Regeln ist es, Drohnenflüge in den gesamten EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Jedes Land hat jedoch zusätzliche nationale Flugregeln, und die Tatsache, dass in Deutschland geflogen werden kann, bedeutet nicht, dass z.B. auch in Frankreich auf die gleiche Weise geflogen werden kann.

Beispiel: Deutschland kann nur Flüge mit Rücksicht auf die Privatsphäre durchführen. In Polen hingegen sind die Datenschutzbestimmungen sehr liberal (Sie müssen nicht um die Zustimmung des Eigentümers des Hauses bitten, das Sie überfliegen wollen). In Polen muss jeder Drohnenflug über eine spezielle Anwendung Droneradar.eu angemeldet werden.

Kommerzielle und nicht-kommerzielle Flüge

Eine Unterscheidung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Flügen wird es nicht mehr geben. Für gewerbliche Flüge war bisher der Kenntnisnachweis nach §21d der LuftVO erforderlich. Mit den neuen Vorschriften verschwindet diese Einteilung und es entscheidet Drohnenklasse, Gewicht und Anwendung.

Neue und alte Drohnen (CE-Klassen Kennzeichnung)

Die CE-Klassen Kennzeichnung ist eine völlig neue Anforderung. Drohnen die 2021 produziert werden, werden nach und nach mit einem entsprechenden Klassenaufkleber gekennzeichnet. Dieser ordnet die Drohne automatisch der entsprechenden Unterkategorie zu. Zum Beispiel kannst Du eine zertifizierte DJI Drohne unter 900g (noch nicht erhältlich) nur in der Kategorie A1 fliegen, nachdem Du den Online-Test auf der LBA-Website bestanden hast. Eine ältere Mavic Air 2-Drohne ohne CE-Klassen Kennzeichnung, muss in der Unterkategorie A2 oder A3 geflogen werden, die größeren Einschränkungen unterliegt.

Mit anderen Worten: In den nächsten zwei Jahren werden Flüge mit älteren Drohnen zu ähnlichen Bedingungen (wenn auch mit höheren Einschränkungen) wie die der CE-Drohnen möglich sein.

Sehr wichtig ist die Tatsache, dass alle Drohnen ohne CE-Klassen Kennzeichnung und mit einem Gewicht über 250 Gramm nach dem 1. Januar 2023 nur noch in der Unterklasse A3 fliegen können!

 

Ab wann gibt es DJI-Drohnen mit CE-Klassen Kennzeichnung?

Zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2020) gibt es keine offiziellen Informationen von DJI zu ersten Drohnen mit CE-Klassen Kennzeichnung. Ein Grund dafür ist mit Sicherheit, dass es noch keine Prüfstellen zur Abnahme der CE-Klassen gibt.  

https://enterprise-insights.dji.com/de/blog/entschlusselung-der-neuen-europaischen-drohnen-verordnungen-und-der-konformitat

Wie sieht es mit der Zertifizierung alter (gebrauchter) Drohnen aus?

Neue Vorschriften erlauben es, ältere Drohnen zu zertifizieren. Dies kann durch die Hersteller oder die von ihnen benannten Stellen (z. B. Händler) erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt (Dezember 2020) gibt es jedoch noch keine Informationen von DJI, ob und wie dieser Prozess ablaufen wird.

EU Fernpilotenzeugnis / EU Kompetenznachweis

Mit den neuen Regeln werden neue Schulungen und neue Berechtigungen eingeführt. Am wichtigsten ist, dass sie in allen EU Mitgliedstaaten gültig sein werden und überall die gleichen Möglichkeiten bieten. Folgende Unterkategorien gibt es:

A1 und A3 - Online-Schulung auf der LBA-Website und Online-Prüfung auf der LBA-Website. Die Kosten belaufen sich in einem 2stelligen Euro Betrag.

Unterklasse A2 - Online- oder Präsenz Theorieschulung im Schulungszentrum. Die Erfahrung mit praktischen Flügen kann vom Piloten selbst in einer Eigenerklärung bescheinigt werden oder zusätzlich in einem Einzelunterricht trainiert werden. Details zum Training für die Kategorie A2 finden Sie hier:

Szenarien aus der Speziellen Kategorie – Flüge Außerhalb der Offenen Kategorie in der Untergruppe A1, A2 und A3. Um den Aufwand für Genehmigungen nicht zu groß werden zu lassen, werden sogenannte Standard-Szenarien definiert. Das Training dazu wird in Q3/2021 beginnen. Hier findest du einen ersten Einblick:

STS 01 (VLOS)

STS 02 (BVLOS)

 

Mehr Infos: EU Kompetenznachweis (A1-A3), EU Fernpilotenzeugnis (A2) und weitere - was ist der Unterschied?

 

Was ist mit alten Kenntnisnachweisen?

Der Kenntnisnachweis bleibt weiterhin erhalten! Wenn Du einen großen Kenntnisnachweis nach §21d der LuftVO hast, kannst Du diesen bis Ende 2021 für Drohnenflüge ab 500 Gramm – 25Kg nach den Regeln der Kategorie A3 (150 Meter von Personen entfernt) verwenden. Nach 2021 benötigst Du das EU Fernpilotenzeugnis A2, um Bestandsdrohnen in dieser Gewichtsklasse fliegen zu können.

Wenn Du jedoch zusätzlich den Führerschein A1-A3 machst, werden Deine Kompetenzen erhöht und erweitert. Mit beiden Dokumenten (alter Kenntnisnachweis + A1-A3) kannst Du bis Ende 2022 Flüge der Kategorie A2 durchführen.

Danach ist der alte Kenntnisnachweis nach §21d der LuftVO laut aktueller Informationen nicht mehr gültig.

 

Ausführliche Informationen im Artikel„Welche Lizenz brauchst Du ab 2021?”

 

Flugzonen

Die neuen Regeln führen in ganz Europa die gleichen Flugverbotszonen und Beschränkungen ein. Es ist wichtig diese ständig zu aktualisieren und zu prüfen bevor Du fliegst.

Quellennachweis

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen in den neuen Drohnenvorschriften. Bitte denke daran, alle Informationen auf den Websites der EASA und des LBA zu überprüfen.

 

Quellennachweis

Dies ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen in den neuen Drohnenvorschriften. Bitte denke daran, alle Informationen auf den Websites der EASA und des LBA zu überprüfen.

 

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